Herausgegeben im Auftrag des Weißenseer Arbeitskreises

(Kirchliche Bruderschaft in Berlin)

Weißenseer Blätter Verlag und v. i. S. d. P. Hanfried Müller

Ehrlichstraße 75 - D - 10318 Berlin


 

Heft 3 / 2006

 

Aus dem Inhalt 3 / 2006

   Zu diesem Heft

   Unterwerft euch nicht mehr! (Predigt zu Kol. 2, 9-5) / Dieter Frielinghaus

   Ein sehr persönlicher Rückblick: Zur Spezifik der Weißenseer Blätter
Stimme aus der Kirche während der konterrevolutionären Krise / Hanfried Müller

   Globalisierung. Friedrich Engels und Karl Marx über den Weltmarkt / Eike Kopf

   Vermutlich nicht! Die Legende vom transnationalen Klassenfeind / Hans Kölsch

   Justizunrecht im kalten Krieg - Eine Rezension / Erich Buchholz

   Rechtsfragen des Potsdamer Abkommens. Zur Überwindung des Faschismus
(Abschluß des Beitrags aus Heft 1/06, S. 62 und Heft 2/06, S.50) / Erich Buchholz

   Übersicht zum Inhalt des 25. Jahrganges der Weißenser Blätter (2006)

   Weitere Perspektiven
Druckvorhaben der WBl - Wer ist interessiert? 

   Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration im Rahmen der Liebknecht-Luxemburg-Ehrung am 14. Januar 2007 in Berlin


 

Zu diesem Heft

Dies ist das letzte Heft der Weißenseer Blätter, das in Druck geht. Darin muß noch einmal der Dank an alle unsere Freunde, Autoren, Spender und Leser an erster Stelle stehen!. Daß die WBl so lange ohne jegliche Subventionen und dennoch für alle Interessenten gratis erscheinen konnten, war allein ihrer Treue und Freigiebigkeit zu verdanken! Nicht fehlen darf aber auch der Dank an all diejenigen, die mit lästigen technischen Hilfeleistungen das Erscheinen der WBl ermöglicht haben, zum Beispiel dadurch, daß sie mir den Umgang mit dem Computer, soweit ich dazu lernfähig genug war, beigebracht haben.

Wie vielen unserer Leser fällt auch uns der Abschied von den Weißenseer Blättern nicht leicht. Aber wir haben in den fünfundzwanzig Jahren, in denen sie Kirchen- und Weltge­schichte begleitet haben, oft den Prediger Salomonis zitiert: „Ein jegliches hat seine Zeit“. Nun, denken wir, läuft die Zeit der Weißenseer Blätter ab. Denn - das ist der entscheidende Grund, die WBl einzustellen -, um den revolutionären Prozeß in Europa wieder aufzunehmen, bedarf es neuer Generationen, neuer Ideen, eines neuen Stils (und vielleicht auch neuer „Weißenseer Blätter“),  damit  die epochale Aufgabe der Umwälzung vom Kapitalismus/ Imperialismus zum Sozialismus/Kommunismus in einem neuen Anlauf und in neuer Weise gelöst werden kann. Dabei allerdings heißt „neu“ keineswegs etwa opportunistischer, anpassungsfähiger, wendiger, sondern im Gegenteil radikaler, konsequenter, konzessionsloser!

Obwohl die Einstellung der WBl seit langem geplant und angekündigt war, ist es nicht gelungen, sie organisch abzuschließen. Viele zu den letzten Heften aufgebrochene Fragen bleiben unbeantwortet.

Das betrifft sowohl die Diskussion zu Rosemarie Müller-Streisands Kritik an Peter Franz, als auch die Antwort, die sie Hans Heinz Holz auf den ihr gewidmeten Aufsatz „Gott und Welt. Karl Barth und die Dialektik der christlichen Philosophie“ schuldet. Indirekt freilich hat Hanfried Müller in seinem „sehr persönlichen Rückblick“ zumindest die Richtung solcher Antwort angedeutet: Es geht uns nicht um eine „Gott und Welt“ umspannende „christliche Philosophie“, sondern um etwas ganz anderes, nämlich um die Unterscheidung zwischen Glauben aufs Wort Jesu Christi und der Anschauung der Welt samt dem für Religiöse zur Welt gehörigen Gott. So sind wir eigentlich „Christologen“, und nur insofern „Theologen“, als wir ausdrücken, inwiefern Christus für uns an die Stelle getreten ist, an der für andere „ihr Gott“ steht. Daraus ergibt sich auch der unterschiedliche Ansatz in der Kontroverse mit Peter Franz: Für uns nämlich ist Jesus Christus so wesentlich „Mein Herr und mein Gott“, daß wir ihm - der sich gewiß in seiner Kondeszendenz zu unserem Bruder gemacht hat - nur glauben können, indem wir ihn als unseren Herrn erkennen. Er ist nicht im banalen Sinne „unseresgleichen“, sondern zwar „in allem gleich wie wir“, aber „ohne Sünde“! Wir jedoch sind - nicht unter anderem auch, sondern wesentlich - Sünder!

Undiskutiert muß auch Matin Barakis Theorie und Praxis der nationaldemokratischen Revo­lution am Beispiel Afghanistans bleiben. Gegen diesen Aufsatz erhob ein Kenner der afgha­nischen Revolution heftig Protest. Ob und inwiefern dieser Einspruch berechtigt ist, können wir mangels fundierter Kenntnisse nicht selbst beurteilen. Aber es schien uns unpassend, durch einen Abdruck seiner Einwände gegen Baraki eine Diskussion zu beginnen, die in den WBl nicht mehr abgeschlossen werden könnte.

An den Anfang auch dieses Heftes stellen wir - wie so oft in den 25 Jahren, in denen die WBl erschienen - eine Predigt: Unterwerft euch nicht mehr! (zu Kol. 2, 9-5), diesmal von Dieter Frielinghaus.

Dann geben wir  Hanfried Müller das Wort zu einem Rückblick und Ausblick: „Zur Spezifik der Weißenseer Blätter. Stimme aus der Kirche während der konterrevolutionären Krise. Ein sehr persönliches Nachwort. Wir hoffen auf Verständnis unserer Leser dafür, daß es so ausführlich, vielen vielleicht allzu ausführlich, ausgefallen ist.

Wollte man die beiden folgenden Beiträge unter einem Stichwort zusammenfassen, könnte man dafür das Modewort „Globalisierung“ wählen. Es dient demagogischer Meinungsmanipulation: die meisten Übel, soll man dabei denken, ergäben sich unausweichlich aus der „Globalisierung“ (und das ist nicht falsch!), und darum seien sie schicksalhaft unabänderlich, wird dann gefolgert (und das ist Unsinn!). Wie so oft beruht die Demagogie auch hier darauf, auf Grund offenkundig richtiger Beobachtungen falsche Folgerungen zu suggerieren.

Daß die Bourgeoisie ihre Eigentums- und Ausbeutungsverhältnisse und damit ihre Macht „globalisiert“, kann man schon im Kommunistischen Manifest nachlesen: „Die Bourgeoisie hat durch die Exploitation des Weltmarkts die Produktion und Konsumtion aller Länder kosmopolitisch gestaltet.” Eike Kopf hat das in seinem Beitrag zum „1. Forum der Weltpolitisch-Ökonomischen Gesellschaft zum Thema Ökonomische Globalisierung und moderne marxistische Ökonomie“ an der Universität für Finanzen und Ökonomie zu Shanghai/China, vom 2.- 3. April 2006 gründlich gezeigt: Friedrich Engels und Karl Marx über den Weltmarkt. Wir veröffentlichen dies Referat mit freundlicher Genehmigung des Autors und haben es, um den aktuellen Bezug zu unterstreichen, „Globalisierung“ überschrieben und ihm das obige Zitat aus dem Kommunistischen Manifest vorangestellt.

Welch falsche Schlußfolgerungen sich daraus ergeben können, wenn man die gegenwärtigen Erscheinungen dieser - nunmehr noch allgemeineren und imperialistischeren - „Globalisierung“ als etwas ganz Neues versteht statt als Eskalation dessen, was im Kapitalismus als solchem angelegt ist, zeigt Hans Kölsch in seiner Polemik gegen Leo Mayer: Vermutlich nicht! Die Legende vom transnationalen Klassenfeind. Da findet man dann auf einmal den Feind nicht mehr „im eigenen Land“, und das Ergebnis ist fast das gleiche wie bei den „Antideutschen“ mit ihrem Mißverständnis: der Feind sei das eigene Land, und also sei der internationale Klassenkampf nicht mehr politisch im eigenen Land, im eigenen Staat, gegen die in der eigenen Nation herrschende Bougeoisie zu führen, sondern nur noch unmittelbar ökonomisch gegen die „transnationalen Konzerne“.

Dieser Kampf kann sich in vielen Formen und um viele Themen abspielen. Auch der Kampf gegen Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozeß 1959/60 war ein solcher Kampf.  Die Dokumente dazu hat Friedrich-Martin Balzer herausgegeben, und Heinrich Hannover hat diese Dokumentation eingeleitet: Justizunrecht im kalten Krieg. Unter dem gleichen Titel bespricht Erich Buchholz  sie für die WBl.

Wir schließen dieses Heft mit dem letzten Teil von Erich Buchholz’ Würdigung des Potsdamer Abkommens.

Wir hoffen, daß unsere Leser, auch wenn die WBl sie nicht mehr dabei begleiten, den Feind nicht aus den Augen verlieren, ihm, wo immer sie ihm begegnen, entschlossen und besonnen widerstehen und, wie gewissenlos sich auch die perspektivlose Konterrevolution austobt, solidarisch mit allen revolutionären Bewegungen wo immer in der Welt, niemals resignieren.

Ausdrücklich weisen wir alle, die auch weiterhin den WBl Interesse entgegenbringen, auf die Information „Weitere Perspektiven“ und die Fragen an unsere Leser auf der letzten Umschlagseite hin. - Das Jahresinhaltsverzeichnis zum Jahrgang 2006 findet sich auf S.65.

   Zurück


Unterwerft euch nicht mehr!

Predigt zu Kol. 2, 9-5

von Dieter Frielinghaus

Denn in Christus wohnt die ganze Fülle der Gottheit leibhaftig, und an dieser Fülle habt ihr teil in ihm, der das Haupt aller Mächte und Gewalten ist. In ihm seid ihr auch beschnitten worden mit einer Beschneidung, die nicht mit Händen geschieht, in dem Ausziehen des Leibes des Fleisches in der Beschneidung Christi, mitbegraben mit ihm in der Taufe, in ihm auch mitauferweckt durch den Glauben, den Gott wirkt, der ihn auferweckt hat von den Toten. Und euch, da ihr tot wart in den Sünden und in der Unbeschnittenheit eures Fleisches, auch euch hat er lebendig gemacht mit ihm, und hat uns vergeben alle Sünden. Er hat den Schuldbrief getilgt, der mit seinen Satzungen gegen uns war und hat ihn weggetan und an das Kreuz geheftet. Er hat die Mächte und Gewalten ihrer Macht entkleidet und sie öffentlich zur Schau gestellt und hat einen Triumph aus ihnen gemacht in Christus.

Wann immer dieser Abschnitt zum Predigen „an der Reihe“ war, bin ich auf andere Texte ausgewichen. Allzuvieles müßte umständlich erklärt werden. Aber die meiste Mühe hat mir der letzte Satz gemacht. Er hat mich zwar gefreut, aber zugleich auch den Kopf schütteln lassen.

Daß die Mächte und Gewalten ihrer Macht entkleidet sind, müßte einen geradezu entzücken. Luther hat ursprünglich noch drastischer (und wörtlicher) übersetzt: Er hat sie „aus­gezogen“. Sie sind nackt, lächerlich. Sie sind allgemeiner, ja öffentlicher Verachtung preisgegeben. Alle können und sollen es sehen. Es ist aus mit ihnen. Der Sieger triumphiert und die bisher Unterworfenen auch. Der Tod ist tot, Christus lebt und wir auch.

Doch was heißt „öffentlich“? Wer hat solches gesehen? Im Gegenteil, alle sehen wir den Mächten und den Gewaltigen unterworfen. In der griechischen Welt zur Zeit des Paulus dachte man die Erde und das All voller Geister. Man hatte viel zu tun, sie zufriedenzustellen und sich ihnen zu entziehen. Dafür brauchte man die Religion. Die Geister konnten zum Beispiel den Soldaten und ihren Hauptmännern und deren Befehlshabern und dem Kaiser aller eingeben, die Menschen zu schinden. Heute können wir wissen, daß die Menschen unmittelbar der Wirtschaft und den Banken mit ihrem Prinzip des Profits unterworfen sind, die sich Politik und Heer als nachgeordnete Herren mit demselben Prinzip halten. Daher Arbeitslose, Obdachlose, Asylsuchende und in Todesgefahr „Abgeschobene“ - welch ein Wort! Daher Hunger, Krieg und Folter, daher die Vorbereitung eines weiteren Krieges sogar mit atomaren Waffen. Wir leiden Angst und Schrecken unter diesen Gewalten. Wir dürfen nicht verschweigen, daß wir auch selber mit oder ohne Absicht Macht und Gewalt im engen Bereich ausüben: Wie die Großen, so die Kleinen. Alle haben eine Menge zu tun, die Mächte und Gewalten zufriedenzustellen und sich ihnen zu entziehen - und wir können es nicht.

Oder hat eben wieder der ungläubige Thomas aus mir gesprochen [...]? Dieser Thomas hat dann aber unter dem Eindruck der Auferstehung „mein Gott“ zu Jesus gesagt, während die anderen Jünger in der Angst verharrten unbeschadet dessen, daß sie ihm schon gesagt hatten, sie hätten „den Herrn gesehen“. Jetzt sollen wir wie Thomas als Mitauferweckte mit neuen Augen Jesus, den Christus, sehen. Der übt eine ganz andere Macht und Gewalt aus, als wir erwartet haben. Jene tun ohne Erbarmen alles für die eigene Macht gleich wieviel Tote liegen bleiben. Dieser brennt vor Erbarmen mit den Armen und den armen Sündern. Für ihn ist die Liebe zu Gott und zu den Menschen eines. Für diese Liebe nimmt er Unverstand, Verachtung, Ausstoßung und Tod von der Hand geistlicher und weltlicher Macht auf sich. Die liefern ihn in der Tat öffentlicher Schande aus und schreien triumphierend, sie hätten ein Gott wohlgefälliges Werk getan.

Gott der Herr aber, das ist die Osterbotschaft, beglaubigt und erhöht den Erniedrigten. Er bestätigt seine Macht zu lieben, die jene nicht haben, und seine Gewalt, sich hinzugeben, die jene sich nicht vorstellen können. Der soll leben. Darum hat er ihn auferweckt. Er lacht der Gewaltigen, die seines Todes und ihrer Macht sicher sind. Sie haben keine Macht. „Ein Spott aus dem Tod ist worden“, singen wir mit Luther. Die er liebt und die sein Christus liebt, sollen auch leben, und er wäre das nicht!

Darum heißt es an anderer Stelle des Kolosserbriefes „er hat uns errettet vor der Macht der Finsternis und hat uns versetzt in das Reich seines lieben Sohnes“ (1,13). Soll heißen, das ist bereits getan und ein für allemal besiegelt. In diesem Reich ist der Triumph über die Mächte und Gewalten wirklich. Die wissen das eigentlich, daher ihre verkrampfte Besessenheit von sich selber. Wir dagegen können es infolge täglich gegenwärtiger Erfahrung nicht glauben, obwohl wir uns als Gläubige bezeichnen, oder wir bezeichnen uns nicht so und haben einfach noch nicht davon gehört. Unseren alltäglichen Augen ist jener Triumph nicht sichtbar. Unsem Herrn aber sehr, und sein Wort sagt es uns: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel wie auf Erden“ (Matth. 28,18). Der „Schuldbrief“, der uns den nicht befolgten Willen Gottes vorhält, hat keine Macht mehr, er ist getilgt, gekreuzigt, gestorben; der Sünder aber soll leben, und Gottes Wort sagt den Sündern, die „tot sind in ihren Übertretungen“, daß sie mit dem auferweckten Christus wahrlich schon leben vor dem Herrn über alle Mächte.

Daher ist trotz allen Rückfalls in religiöse Kleinlichkeit der Glaube ohne Angst und Aberglauben möglich. Darin verstehen wir bereits den „öffentlichen“ Triumph über die Mächte und Gewalten, wir sind gleichsam dabei. Wir sind getauft vor unserer mit Händen gemachten Taufe. Wir sind getauft in Christus, in seiner Kreuzigung und in seiner Auferstehung. Wir üben die Taufhandlung im Gottesdienst nicht, um göttliche Macht zu befriedigen und uns sicherzustellen bei gleichzeitigem Hochmut gegen „nicht Getaufte“. Damit hätten wir Gott den Herrn den anderen Mächten gleichgestellt. Da könnten wir ihn nicht lieben und wollten es im Ernst auch nicht. Wir kommen aber zu seiner Taufe, weil er ruft und weil er liebt und weil auch wir lieben wollen. Trotz Not und Sünde kann unser Glaube frei und leicht werden wie das Vertrauen von Kindern. „Quasimodogeniti“ lautet der traditionelle Name dieses ersten Sonntags nach dem Osterfest: „Wie die neugeborenen Kindlein“.

Als ebenso lächerlich wie gotteslästerlich müssen wir es erkennen, daß die Kirchen sich fast stes lammfromm den Mächten und Gewalten unterworfen haben, und zwar um selber eine Macht oder gar die Übermacht zu werden. Dem wird der freie Glaube widerstehen. Es mag ihn Unsägliches kosten, dennoch wird dies Widerstehen von Heiterkeit getragen. Es geschieht im Glauben an den Herrn über die Mächte und Gewalten und mit ihm in der Liebe zu den in der Auferweckung Jesu Christi zum Leben bestimmten Menschen, also allen. Wir haben den Glauben und das Leben, um einfach mit allen Hoffenden und Armen zusammenzustehen und zusammenzukämpfen für die Gerechtigkeit, den Frieden und die Bewahrung der reichen, schönen Erde. Die Ostermärsche sind sicher eine höchst angemessene Art, das Fest zu begehen. Und das Fest schenkt uns nicht nur ein schönes Datum im Jahreslauf, es will uns Tag für Tag einschärfen und vergewissern, daß wir den Mächten und Gewalten weder zu glauben noch zu dienen haben.

Der heutige Tag trägt auch den einfacher auszusprechenden Namen „Weißer Sonntag“. Das kommt von den frühen Christen. Sie begingen die Taufhandlungen natürlich am Ostersonntag. Die Täuflinge trugen weiße Umhänge, Ausdruck der Freude, und sie trugen sie eine ganze Woche lang. Nach diesem Sonntag legten sie wieder die Kleidung der Arbeit an. Sie sterben noch, aber gegen den Tod singen sie wie wir in der Gewißheit: „Den Stachel hat er verloren“. Das in Kreuz und Auferstehung gekommene Reich kommt zur Vollendung „wie im Himmel, so auf Erden“ durch den Herrn des Lichtes mit den Menschen, auch für dich, auch mit dir.

Nun will mir noch erstaunlicher und wunderbarer als der letzte der erste Satz unseres heutigen Abschnittes aus der Bibel erscheinen: „Denn in Christus wohnt die ganze Fülle Gottes leibhaftig, und ihr seid in ihm erfüllt, der da ist das Haupt aller Macht und Gewalt.“

   Zurück


Zur Spezifik der Weißenseer Blätter

Stimme aus der Kirche während der konterrevolutionären Krise

Ein sehr persönlicher Rückblick

von Hanfried Müller

Die Weißenseer Blätter erschienen in der Zeit, in der die in Europa entstandene sozialisti­sche Staatengemeinschaft der Konterrevolution erlag.

Zwar war die frühsozialistische Revolution [1] nicht wie die frühbürgerliche im 16. Jahrhundert von einer Reformation der Kirche ausgelöst, wohl aber von ihr begleitet worden. Und so entsprach denn auch der Konterrevolution von 1989 eine Gegenreformation.

Bis dahin hatte in Europa die dem Imperialismus entgegenstehende sozialistische Revolution die ideologisch-gesellschaftliche Entwicklung geprägt, und eine ihr korrespondierende Reformation hatte die theologisch-kirchliche Entwicklung bestimmt. Dieser Abschnitt der europäischen Sozial- und Kirchengeschichte wird nun immer mehr zur Vergangenheit und die ihm zugehörige Geschichte der WBl mit ihm.

Wie die europäische Gesellschaft eines neuen revolutionären Aufschwungs bedarf, so die Kirche einer neuen Reformation. Die Periode zwischen der europäischen frühsozialistischen Revolution und ihrer reiferen Vollendung sowie die Zeit zwischen der sie begleitenden Reformation und einem erneuten Aufbruch der Kirche ist die Zeit für einen selbstkritischen Rückblick zur Sammlung und Weitergabe von Erfahrungen als Hilfestellung für einen notwendigen neuen Anfang. Ihn werden kommende Generationen vollziehen müssen.

Dabei umfaßt die Geschichte der Weißenseer Blätter nur einen sehr engen Ausschnitt aus dieser Periode. Aber die enge - im Laufe ihrer Entwicklung modifizierte - Verbindung zwi­schen theologisch begründetem kirchlichen Engagement und gesellschaftlichen Problemen in ihnen bezeichnet eine Spezifik dieser Zeit, die sich wohl nicht so bald wiederholen wird.

Zur Entstehung der Weißenseer Blätter

Die Weißenseer Blätter (WBl) entstanden 1981/82 in der DDR. Sie gelten seit den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts allgemein als eines unter den vielen kleinen Organen, die (mehr oder weniger kommunistisch, marxistisch, leninistisch orientiert und orien­tierend) jedenfalls antifaschistisch für eine umwälzende Neuordnung der Gesellschaft votieren, seit 1989 nach besten Kräften versucht haben, der Konterrevolution zu widerstehen und an der Notwendigkeit und Möglichkeit einer international umfassenden sozial-ökonomischen Umwälzung nicht resignieren.

Eben darum sind viele Leser bitter enttäuscht, daß wir die WBl mit diesem Heft und dem 25. Jahrgang als Printmedium abschließen wollen. [2] Denn unter den „vielen kleinen linken Organen“ in Deutschland, dem Berliner Anstoß und Roten Brandenburger, dem Rotfuchs und „Ossietzky“, von der Roten Fahne bis zu offen-siv, auf kirchlicher Seite ist wohl nur noch Transparent zu nennen, werden sie mit Recht als „eigenartig“ und gerade darum von vielen als „unverzichtbar“ empfunden. Worin bestand und besteht diese Besonderheit der WBl?

Mit wenigen Worten gesagt:

·      Darin, daß sie nicht primär als gesellschafts- sondern vor allem als kirchenkritisches Or­gan aus der innerkirchlichen Opposition gegen den Klerikalismus entstanden waren, der der sozial-ökonomisch-politischen Reaktion wesentlich dazu gedient hatte, die Konter­revolution vorzubereiten.

·      Darin, daß sie schon vor 1989 die sozialistischen Erfolge im internationalen Klassen­kampf keineswegs für irreversibel, sondern die imperialistische Reaktion darauf nach wie vor für höchst bedrohlich gehalten hatten. Darum waren sie defätistischen Tendenzen in der DDR-Führung zunehmend kritisch begegnet. Dabei hatten sie ihre Polemik gegen konterrevolutionäre Entwicklungen im sozialistischen Lager nicht zurückgehalten, waren allerdings immer bestrebt, dabei den antikommunistischen Feinden keinen Vorschub, z.B. durch allzu puristische Engstirnigkeit, zu leisten.

·      Darin, daß sie bis 1989 eine eigenartige Zwischenstellung zwischen der lizensierten DDR-Presse und der nicht-lizensierten Samistad-Literatur eingenommen hatten, insofern der Druck jeden Heftes jeweils einzeln vom „Lektor für nicht-lizenzpflichtige Drucker­zeugnisse“ beim Ministerium für Kultur genehmigt worden war.

Dabei hatten sie sich ihre Linie im Wesentlichen aus der Analyse der gegebenen historischen Situation selbst zu erarbeiten. Aufsätze wie „Einige Randbemerkungen zu einigen Randerscheinungen zwischen Kirche und Kultur in der DDR“ (1982/83) [3] oder „Warum ich im Ernstfall für den Kommunismus votiere“ (1988) [4] zeigen das ebenso wie die erste Reaktion der WBl auf den flagranten Ausbruch der Konterrevolution im Herbst 1989 zum Beispiel mit meinem - auch in der Redaktion umstrittenen - Offenen Brief an meine Freunde in der SED: „Keine Reue, keine Buße, keine Schuldbekenntnisse“ [5] oder mit Renate Schönfelds Offenem Brief an die Mitglieder der PDS und die, die ihr nahestehen: Wider die Resignation der Linken [6] , dem wir den Titel des Nachdrucks von Artikeln aus den Jahren 1982-1992 entlehnten.

Die Reaktion aus Kreisen der SED auf solche Äußerungen war in der Regel recht gemischt. Durchaus treffend wird das im Internet („Wikipedia“, einem oft erstaunlich sachlichen Lexikon unserer Zeit) beschrieben: „Die staatsnahe Haltung der Weißenseer und ihre Distanzierung von Aktivitäten oppositioneller Geistlicher war der SED einerseits willkommen, andererseits rief ihre geistige Unabhängigkeit auch Mißtrauen hervor. Da die SED prinzipiell Re­ligion als rückständiges Überbleibsel einschätzte, wirkte das offensive Eintreten von Theologen für die sozialistische Gesellschaft, verbunden mit souveräner geistiger Aneignung der marxistischen Theorie, irritierend. Hinzu kam, daß die Weißenseer Gruppe zu der offiziell als Blockpartei für staatstreue Christen vorgesehenen Ost-CDU ein eher gespanntes Verhältnis hatte.“ [7]

Ernsthaft kommunistische Genossen als Autoren zu gewinnen war darum nicht einfach. Beiträge wie die von Heinz Kamnitzer oder Hans Kölsch (Vera Mika), Arnold Schölzel, Gerhard Winter, Fritz Welsch blieben Ausnahmen, und einen Vortrag von Kurt Hager (ge­gen Versuche, Nietzsche in der DDR zu rehabilitieren) mußten wir auf Wunsch seines persönlichen Referenten mühsam in indirekte Rede umsetzen. [8] Bereitwilliger meldeten sich in der Endphase der DDR „SED-Genossen“ in den WBl zu Wort, die man besser nicht als „ernsthaft kommunistisch“ bezeichnet.

Um aber die Spezifik der Weißenseer Blätter zu beschreiben, muß ich weiter ausholen. Da­zu skizziere ich zunächst die Geschichte ihrer Entstehung.

Schon dabei deutet sich eine dreifache Besonderheit der WBl an, die noch im Einzelnen dar­zustellen ist, nämlich:

1.   Die theologisch-kirchliche Bindung im Sinne des reformatorischen Neuansatzes, wie er in der Entstehung der Dialektischen Theologie im und nach dem ersten Weltkrieg vorbereitet, im Kirchenkampf gegen die klerikalfaschistische Orientierung der Kirche gereift und angesichts der bereits vollzogenen oder zu vollziehenden internationalen revolutionären Entwicklung nach 1945 für eine freie Begegnung der Kirche mit der sozialistischen Bewegung hilfreich war.

2.   Die Einsicht, daß es sich beim revolutionären Übergang vom Kapitalismus [9] zum So­zialismus auf dem Wege zum Kommunismus nicht um eine geographische Frage, also um einen Ost-West-Konflikt, sondern um die umfassend sozial-ökonomische Frage unserer Epoche handelt, um revolutionären Fortschritt oder konterrevolutionäre Stagnation und historischen Rückschlag, also um internationalen Klassenkampf.

3.   Die Einsicht, daß der Begriff „links“ zur theoretischen Erfassung historischer Entwicklungen kaum geeignet ist, weil er elementar gegensätzliche Tendenzen bürgerlicher und sozialistischer Revolutionen ineinander vermengt und derart verallgemeinert, daß deren Spezifik nicht mehr erfaßt werden kann: Die bürgerliche Revolution liefert die gesamtgesellschaftlichen Interessen in ihrem Endergebnis an die spontane Selbstbewegung des Ka-pitals aus; umgekehrt unterwirft die sozialistische Revolution zielbewußt planend die Ökonomie den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen. [10]

Am 6. Dezember 1981 versammelte sich, etwas erweitert, der Leiterkreis des Weißenseer Arbeitskreises (WAK), um ein einziges drängendes Thema zu behandeln, nämlich ob durch die Herausgabe eines eigenen Mitteilungsblattes dem Rückgang der Beteiligung an den re­gelmäßigen Versammlungen des WAK zu begegnen sei?

Eine kurze persönliche Reminiszenz

Für mich war das die Wiederbelebung eines Planes, den ich schon 1956 gehabt hatte, also 25 Jahre  vor der Entstehung der Weißenseer Blätter und immerhin zwei Jahre bevor in der DDR auf der einen Seite der „Evangelische Pfarrerbund“ in der Tradition der Religiösen Sozialisten und auf der anderen Seite der „Weißenseer Arbeitskreis“ auf der Linie der kirchlichen Bruderschaften in der BRD entstand. Damals, 1956, hatte ich mich um die Gründung eines Organs bemüht, das zugleich theologisch wie auch kirchenpolitisch die reformatorische Entwicklung im Sinne der Theologie Dietrich Bonhoeffers und des Darmstädter Bruderratswortes fördern sollte.

Meine ausführliche Konzeption dafür hatte mit der Bitte um Unterstützung auf dem Arbeitstisch von Willi Barth, dem Leiter der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED, gelegen. Und die Chancen erschienen so aussichtsreich, daß Dieter Frielinghaus, der die Redaktion dieses Organs übernehmen sollte, schon im Januar 1957 eigens zu diesem Zweck in die DDR übergesiedelt war.

Dann aber wurde aus meiner Konzeption eines nicht partei- (insbesondere nicht CDU-) ge­bundenen, kirchenpolitisch ähnlich der „Stimme der Gemeinde“ und theologisch ähnlich der damaligen „Evangelischen Theologie“ in Westdeutschland im Sinne reformatorischer Neubesinnung orientierenden Organs etwas ganz anderes: nämlich das „Evangelische Pfarrerblatt“. Darin ging es, in religiös-sozialistischer Tradition verwurzelt, um „Verän­derung des sozialen Inhaltes bei gleichbleibender religiöser Form“, wie sein Herausgeber Karl Kleinschmidt gelegentlich formulierte. Zwar bot Kleinschmidt mir freundlich die Mitarbeit in seinem Blatt an. Aber das war nicht mehr dasselbe, worum es mir gegangen war, nämlich ein Organ, das der Kirche zum nichtreligiösen Evangeliumszeugnis in einer religionslos werdenden Zeit half, sondern fast das Gegenteil davon. Deshalb war meine Absage unvermeidlich, obwohl sie für viele Jahre meinen Ruf als hoffnungsloser Sektierer begründete.

Nun schien sich noch einmal die Chance, ein solches Organ in Leben zu rufen, zu bieten, und zwar - wie es bis jetzt im Impressum heißt - „Herausgegeben im Auftrag des Weißenseer Arbeitskreises“.

„Zur Geschichte des Weißenseer Arbeitskreises“ hat Jürgen Schöller 1978 in einem Auf­satz, den die WBl 1988 noch einmal nachgedruckt haben, sehr konzentriert das wichtigste gesagt. [11] Den weitgehenden Einfluß, den der WAK vor allem in der Zeit der Entstehung des Bundes evangelischer Kirchen in der DDR auf die Kirchenpolitik in der DDR ausgeübt hatte, hatte er spätestens mit dem kirchenpolitischen Kompromiß vom 6. März 1978 völlig ver­loren. [12] Das hing nicht nur damit zusammen, daß sein langjähriger Vorsitzender Albrecht Schönherr, der, gestützt auf den WAK, zuerst Berlin-Brandenburgischer Bischof geworden und dann an die Spitze des „Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR“ getreten war, sich theologisch und kirchenpolitisch mehr und mehr vom Grundkonsens des WAK entfernt hatte. Vielmehr beruhte es vor allem darauf, daß mit der Entstehung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR der Eindruck entstanden war, nun werde das realisiert, worum es tatsächlich der staatlichen Kirchenpolitik in der DDR und vermeintlich dem WAK gegangen war: nämlich um eine Beruhigung der kirchenpolitischen Situation durch Konzessionen des Staates an klerikale Interessen und durch Verzicht der Kirche auf spektakulär artikulierten Antikommunismus. [13] Nicht nur staatliche Kirchenpolitiker der DDR neigten zu dieser Auffassung. Vielmehr entfernten sich nun auch viele Mitläufer aus dem WAK, die sich ihm - zum Teil von staatlicher Seite dazu animiert - in der Hoffnung angeschlossen hatten, so, nämlich als „Kirche (nicht für und nicht gegen, aber) im Sozialismus [14] auf der Grundlage eines sowohl von der DDR als auch von der westdeutschen EKiD akzeptierten Kompromisses klerikal-deutschnationale Interessen nach wie vor unbußfertig wahren zu können.

Dieser Kompromiß aber diente - von der kirchlichen Seite beabsichtigt, von der staatlichen Seite verhängnisvoll illusionär gefördert - Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts immer mehr zur institutionellen Absicherung der sich anbahnenden Konterrevolution. So erschien es ernstlich prosozialistischen Kräften im WAK und aufrich­tig sozialistischen Kräften im DDR-Staatsapparat geboten, eine Notbremse zu ziehen.

In diesem Sinne sondierten nun 1981 meine Frau und ich bei den für die DDR-Kirchen­politik maßgeblichen Kreisen im ZK der SED, im Staatssekretariat für Kirchenfragen und im Ministerium für Staatssicherheit [15] die Möglichkeiten dazu. Aber nur in der hier für Kirchenpolitik zuständigen Abteilung teilte man unsere Besorgnisse. Wir einigten uns darauf, im Sinne des Ziehens einer solchen Notbremse zu versuchen, ein Mitteilungsblatt des Weis­senseer Arbeitskreises ins Leben zu rufen. Dabei blieb zunächst völlig offen, in welcher Form eine solche Publikation erscheinen könnte, nach Bedarf oder periodisch, als „für den innerkirchlichen Gebrauch“ nur toleriert oder in irgendeiner Weise lizensiert.

Diese Frage und die gebotene Chance (natürlich ohne das MfS namentlich als Hilfskraft zu erwähnen) trugen wir am 6. 12. 1981 dem etwas erweiterten Leiterkreis des Weißenseer Arbeitskreises vor. Er beschloß daraufhin nahezu einstimmig zu versuchen, ein solches Mit­teilungsblatt ins Leben zu rufen. Dabei war zunächst an einen Druck „für den innerkirch­lichen Dienstgebrauch“ und eine Herstellung mit selbst zu beschaffenden Produktionsmit­teln gedacht [16] . Mit weiteren Verhandlungen mit den staatlichen Organen und mit den technischen Vorbereitungen wurden meine Frau und ich beauftragt. Im Erfolgsfall sollte ich gemeinsam mit Christian Stappenbeck die Redaktion übernehmen.

Die erste Schwierigkeit bestand nun in der Beschaffung eines Ablichtapparates, dessen Ka­pazität zur Herstellung eines solchen Mitteilungsblattes ausreichte. Dies Problem löste sich überraschend einfach. Ich kannte jemanden in einem westdeutschen Großkonzern, den eine andere Firma gerade hatte bestechen wollen und dem seine eigene Betriebsleitung geraten hatte, die Bestechungssumme einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen: Der gemeinnützige Zweck war die Spende eines Xerox-Kopierers „für kirchlichen Bedarf im Osten“. Beim Im­port dieses Gerätes halfen uns die Freunde im MfS.

Schon im Januar 1982 war Heft 1 der WBl redaktionell abgeschlossen sowie die Erschei­nungs- und Finanzierungsfrage entschieden: „Die Weißenseer Blätter sollen in unregelmäßi­gen Abständen mit einem Umfang von ungefähr 150 Seiten im Jahr versandt werden; ... ohne Subventionen existieren, ... unentgeltlich jedem zugänglich sein, der sie lesen möchte“ hieß es im Abspann des ersten Heftes und dann weiter: „Darum sind wir auf Ihre Unter­stützung angewiesen: Bitte helfen Sie uns mit geistigen und finanziellen Beiträgen. Bitte prüfen Sie, ob Sie uns eine regelmäßige Spende zusagen können. ... Wir freuen uns über kleinere oder größere Spendenzusagen. Sie ermöglichen es uns, eine weitere Ausgabe her­zustellen!“. [17]

Entgegen den Unkenrufen vieler Beobachter von außen hat sich dies Finanzierungsmodell über fünfundzwanzig Jahre bewährt. Wir lebten wie das alte Israel nach der Erzählung 2. Mose 16 vom „Manna“, das in der Wüste für jeden Tag vom Himmel fiel. Erst als sich nach der Konterrevolution unser Bezieherkreis erheblich verschob, drohte eine „Finanzkrise“, weil an die Stelle von kirchlich-konterrevolutionären Beziehern, die aus den WBl die Stra­tegie ihrer Hauptgegner entnehmen wollten, viele Kommunisten getreten waren, die bisher solche oppositionell-kirchlichen Stimmen wie die WBl nicht beachtet oder ihnen gar miß­traut hatten. Aber ein kurzer Hilferuf genügte, um durch die neuen Bezieher wieder „Manna vom Himmel fallen“ zu lassen. Und wenn wir nicht rechtzeitig unsere Absicht, mit Ende des Jahres 2006 die WBl einzustellen, mitgeteilt hätten, hätte uns auch jetzt noch ein Spenden­überschuß vor erhebliche Probleme hinsichtlich seiner Verwendung gestellt.

Die erste Ausgabe der WBl wurde von einem der Mitbegründer durch einen privaten Vor­schuß finanziell gedeckt. Aber sie sollte bereits 500 Stück betragen, und das sprengte die Möglichkeiten der Herstellung in Eigenproduktion. Also suchten wir nach einer anderen Druckmöglichkeit.

In aller Naivität meinte ein befreundeter Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften, in seinem Betrieb könne er solch kleines Heft problemlos drucken lassen. Dessen, daß solche Druckmöglichkeiten natürlich nicht für sachfremde Publikationen genutzt werden durften, waren weder er noch wir uns zureichend bewußt. So scheiterte der Versuch, und es war etwas aufregend, den hilfsbereiten Förderer der WBl vor disziplinarischen Folgen zu bewahren. So standen wir Ende Januar 1982 erneut vor der Frage: „Was nun?“ und „Was tun?“

Die Hilfe kam mit einem Wink unserer Freunde beim MfS. Sie verwiesen uns an den „Lek­tor für nichtlizenzpflichtige Druckerzeugnisse“ beim DDR-Ministerium für Kultur. Seine Aufgabe war es eigentlich, den Druck von Familienanzeigen und dergleichen zu genehmi­gen. Aber er war ein Kommunist von rechtem Schrot und Korn und ging nicht formali­stisch, sondern inhaltlich an die Frage heran: Das erste Heft der WBl gefiel ihm. Er erteilte uns unsere erste Druckgenehmigung und riet uns, das Heft im Verlag VOB National herstel­len zu lassen. Völlig irritiert, wie formell wir, verglichen mit all unseren Erwartungen, nun­mehr erschienen, setzten wir im ersten Heft noch den Zusatz „Nur für den innerkirchlichen Gebrauch“ ins Impressum. Erst bei der Herausgabe des dritten Heftes lernten wir, jeweils durch die Nennung unserer Druckgenehmigungsnummer im Impressum unsere Legalität zu offenbaren . [18]

So war nun mit den „Weißenseer Blättern“, allerdings nicht mehr in einer Zeit, in der es kirchenpolitisch zukunftsbestimmend hätte wirken können, sondern in einer Zeit, in der es um den schon fast verzweifelten Versuch ging, immerhin auch in der Kirche erreichten Fortschritt vor einer reaktionäre Gegenoffensive zu schützen, doch noch ein solches Organ entstanden, wie wir es schon 1956 gebraucht hätten. Jetzt konnten wir nur noch versuchen, mit den „Weißenseer Blättern“ in der Defensive, aber immer offensiv, der Gegenreformation in der Kirche und der Konterrevolution in der Welt nach besten Kräften zu widerstehen.

Dabei unterschieden wir uns - abgesehen von unserer Spezifik als kirchlich-theologische Pu­blikation - auch politisch ganz erheblich im Stil von der üblichen sozialistischen Agitation, soweit in ihr überhaupt noch versucht wurde, den konterrevolutionären Prozeß im sozialistischen Lager aufzuhalten: Wir verschwiegen nämlich nicht, was der Gegner sagte, sondern ließen ihn jeweils selbst zu Wort kommen, bevor wir ihn gezielt attackierten.

Diese „Offenheit der Propaganda“ - eigentlich ein altes kommunistisches Ideal - irritierte immer wieder viele unserer sozialistischen Freunde. Zur Ehre derjenigen im MfS, mit denen wir den Kontakt hielten, muß gesagt werden, daß sie diese unsere Besonderheit stets akzeptiert haben, obgleich es auch für sie kaum ganz leicht gewesen sein kann, diese „Toleranz“ in ihren eigenen Kreisen zu vertreten. Dabei ging es uns nicht eigentlich um „Toleranz“, sondern eher um eine dialektische Form der Wahrheitsvermittlung, nämlich darum, der Gegenseite das Wort zu geben, um dann in kritischer Wertung und Widerlegung ihrer Argumente die eigene Position zu entwickeln, etwa so, wie das in den klassisch gewordenen Dialogen bei Platon geschah.

Übrigens haben in der ganzen Zeit dieser Kooperation kein einziges Mal Freunde vom MfS versucht, anders als durch die Vermittlung von nicht allgemein zugänglichen Informationen Einfluß auf die Redaktion der WBl zu nehmen. Diese Informationen betrafen später inhalt­lich insbesondere die Warnung, wir sollten die Bedeutung von Gorbatschows leninistischen Phrasen gegenüber seinem praktischen Wirken nicht überschätzen. Aber weder der Redakti­onskreis der WBl noch unsere Gesprächspartner im MfS haben die Rolle Gorbatschows von Anfang an durchschaut. Und als wir - spätestens seit Reykjavik - mißtrauisch wurden, fan­den weder sie noch wir einen geeigneten Weg, den zunehmend sichtbar werdenden Ge­fahren wirksam zu begegnen.

Eine Rückblende:

Die Entstehung des Weißenseer Arbeitskreises, des Herausgebers der Weißenseer Blätter

Schon mehr als ein Jahrzehnt vor der Entstehung des Weißenseer Arbeitskreises waren in Westdeutschland die Kirchlichen Bruderschaften aus dem Widerstand des linken Flügels der Bekennenden Kirche gegen die dortige Remilitarisierung (um nicht von der Refaschisierung zu reden) herausgewachsen. Sie waren insbesondere von Karl Barth und seiner Schule beeinflußt.

Diese kirchlichen Bruderschaften in Westdeutschland erreichten den Höhepunkt ihres kirch­lichen Einflusses mit der Frankfurter Theologischen Erklärung vom 4. Oktober 1958 gegen die atomare Bewaffnung. [19] Der Weißenseer Arbeitskreis aber entstand erst in dieser Zeit.

Bei seiner Entstehung spielte der westberliner Unterwegskreis eine beträchtliche Rolle. [20] Er aber war nicht nur ebenso wie die westdeutschen Kirchlichen Bruderschaften stark von dem linken (barthianischen) Flügel der Bekennenden Kirche (Georges Casalis, Werner Koch, Rudolf Weckerling) geprägt, sondern mindestens ebenso sehr von Schülern Dietrich Bonhoeffers wie Eber­hard Bethge, Jochen Kanitz, Winfried Maechler.

In „Unterwegs“, dem Organ dieses Kreises, waren zuerst Briefe Dietrich Bonhoeffers aus dem Gefängnis erschienen. Vollständiger hatte Eberhard Bethge sie dann 1951 unter dem Titel „Widerstand und Ergebung“ [21] ediert. In ihnen hatte Bonhoeffer die Religionskritik Karl Barths von ihrem inneren Widerspruch befreit und erheblich modifiziert und radikalisiert. [22]

Aber auch unter den Pfarrern aus der DDR, die - quantitativ natürlich viel mehr als der Un­terwegskreis - an der Entstehung des Weißenseer Arbeitskreises beteiligt waren, waren eine ganze Reihe der einstigen „jungen Brüder“ [23] aus der Bekennenden Kirche beteiligt, die noch selber in Bonhoeffers Predigerseminar in Finkenwalde und in seinen, dem Verbot folgenden, Sammelvikariaten ausgebildet worden waren. Insbesondere trug zur Bonhoeffer­schen Prägung des WAK damals der Bonhoefferschüler Albrecht Schönherr als (zuerst ge­meinsam mit Propst Ringhand und nach dessen Sturz längere Zeit alleiniger) Vorsitzender des WAK-Leiterkreises bei.

Der Weißenseer Arbeitskreis war zunächst nur als lockerer Diskussionskreis über dringend notwendige Neuorientierungen in der evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg entstan­den. Einig war man sich darin, daß man den „Dibelianismus“ (den klerikalfaschistischen, an Franco angelehnten Antikommunismus) und den Konfessionalismus überwinden, dabei aber die bisherige Bindung der Kirche an die feudale Gesellschaft nicht einfach nunmehr durch eine eben solche an die sozialistische ablösen wollte, etwa so, wie die sogenannten „fort­schrittlichen Christen“ in der Tradition des Religiösen Sozialismus das erstrebten. Aber zunächst noch völlig undifferenziert ging es dabei den einen (ihr dominanter Repräsentant war, bis er 1963 als Kovorsitzender des WAK gestürzt wurde, weil er eine Eingabe des WAK auftragswi­drig nicht in die Synode eingebracht hatte, Propst Ringhand) gerade um eine durchgrei­fende Verbürgerlichung der immer noch halbfeudal-konservativ orientierten Kirche, wäh­rend die anderen schlechthin jede klassenmäßige Verankerung der Kirche und also auch ihre Verbürgerlichung radikal verwarfen und eine völlige Lösung der Kirche aus ihren, sei es mehr feudalen oder mehr bürgerlichen, gesellschaftlichen Bindungen überhaupt erstrebten.

Die Anfangsdebatten bei der Gründung des WAK werden kurz und treffend in „Wikipedia, der freien Enzyklopädie“, im Internet beschrieben: „Der Arbeitskreis trat mit wenigen öf­fentlichen Stellungnahmen hervor, in denen er u.a. die Vorherrschaft der Säuglingstaufe in Frage stellte, die Vereinbarkeit von Konfirmation und Jugendweihe begründete und für die Eigenständigkeit der Evangelischen Kirchen in der DDR gegenüber Westdeutschland ein­trat. Leitgedanke war die Auffassung, daß die Kirche der (auch nichtchristlichen) Gesell­schaft zu dienen, nicht Herrschaftsansprüche zu stellen habe.“ [24]

Der Widerspruch, ob es um Verbürgerlichung der Kirche oder um ihre Herauslösung aus all ihren Klassenbindungen ginge, löste sich erst 1963.

Damals hatten die Kirchenleitungen in der DDR Zehn Sätze über Freiheit und Dienst der Kirche [25] vorgelegt. Von ihren Initiatoren wurden sie als „neues Barmen“ gefeiert. Ihr geistiger Vater war insbesondere Johannes Hamel. In ihnen wurde, nachdem seit dem 13. 8. 1961 der flagrante Antikommunismus im Stil von Otto Dibelius als Grundlinie der Kirchenpolitik gegenüber der DDR vollends unbrauchbar geworden war, ein dem rechtesten Flügel des Barthianismus entlehnter klerikaler Neutralismus mit deutlich antikommunistischer Schlagseite empfohlen. Diese „Zehn Sätze“ stießen im Weißenseer Arbeitskreis auf grundsätzlichen Widerspruch.

Zur Theologie und zum Kirchenverständnis des Weißenseer Arbeitskreises

Eine Gruppe im WAK, in der sich eine Reihe von nach wie vor progressiven Gliedern des westberliner Unterwegskreises mit DDR-Bürgern wie Ulrich Heilmann, Gerhard Bassarak, Heinrich Fink, meiner Frau und mir zusammenfanden, begann eine Gegenkonzeption gegen die „Zehn Sätze“ zu entwickeln.

Dabei fiel mir, dessen Bonhoefferbuch „Von der Kirche zur Welt“ gerade erschienen war [26] , die Aufgabe zu, einen ersten Entwurf dieser Gegenkonzeption zu konzipieren. Schon das trug sicher dazu bei, daß diese Gegenkonzeption, die „Sieben Sätze über die Freiheit der Kirche zum Dienen“ [27] in vielen Punkten deutlich im Sinne der letzten theologischen Briefe Bonhoeffers aus dem Gefängnis artikuliert waren. Vor allem aber war die, verglichen mit der Haltung der anderen kirchlichen Bruderschaften, weniger eng barthianische und stärker bonhoeffersche Prägung dieser „Sieben Sätze des WAK“ dadurch bedingt, daß sich in der DDR in dieser Zeit das Ende des konstantinischen Zeitalters weniger in der völligen Umwandlung der Kirchen in Institutionen einer civil religion im Sinne christlich-demo­kratischer Demagogie als viel mehr in ihrer Reduktion auf eine Gemeinde der Glaubenden im Gegenüber zu einer religionslos werdenden Umwelt abzeichnete und damit Bonhoeffers Perspektiven anscheinend empirisch bestätigt wurden.

Nach gründlicher Diskussion und vielfachen Präzisierungen brachte die Gruppe, in der die „Sieben Sätze über die Freiheit der Kirche zum Dienen“ entstanden waren, den Text zur Beschlußfassung im Plenum des WAK ein. Nach zwei, wiederum intensiven, Beratungen und einer sorgfältigen Endredaktion im Plenum wurden sie dann - zu unserer freudigen Überraschung! - gegen nur eine Stimme beschlossen [28] . Sie fanden eine erstaunlich aufgeschlossene Resonanz insbesondere in der Berlin-Brandenburgischen Kirche.

Als - im allgemeinsten Sinn des Wortes - theologische Besonderheit der „Sieben Sätze“ des Weißenseer Arbeitskreises und später der Weißenseer Blätter springt ins Auge, daß hier nicht eigentlich ursprünglich theologisch, sondern christologisch gedacht wird. Hier war die Lehre von Christus nicht mehr, wie immer wieder in der Theologiegeschichte, ein Teilstück der Lehre von Gott, sondern umgekehrt ist die theologische Frage der christologischen ein-, zu- und untergeordnet: Des Wortes „Gott“ bedarf es nur, um zu sagen, wer Jesus Christus ist.

Damit wird wieder ins Zentrum gerückt, was im Zentrum des neuen Testamentes steht: die Erkenntnis Jesu Christi als kurioV, als „adonai“, als „mein Herr“ (das Wort, das in der Bibel benutzt wird, um die Nennung des Gottesnamens Jahwe zu vermeiden), also das Bekenntnis des „ungläubigen“ Thomas zum als auferstanden erkannten gekreuzigten Jesus: „mein Herr und mein Gott!“ (Joh. 20,28).

Ob wir, um Jesus Christus als unseren Herrn zu bekennen, von „Gott“ sprechen, oder ob wir, um demjenigen nahe zu kommen, den wir als höchstes Wesen „Gott“ nennen, von Jesus Christus reden, bezeichnet einen Unterschied, der seit neutestamentlicher Zeit die Kirchen­geschichte durchzieht: von Luthers Satz: „Auf diesen Menschen (Jesus) sollst Du weisen und sprechen: der ist Gott!“ bis zu Bonhoeffer, der schon 1942 an Eberhard Bethge schrieb: „Ich spüre, wie in mir der Widerstand gegen alles ‘Religiöse’ wächst. Oft bis zu einer in­stinktiven Abscheu - was sicher auch nicht gut ist. Ich bin keine religiöse Natur. Aber an Gott, an Christus, muß ich immerfort denken“ [29] . Und je mehr sich in seinen letzten Gefäng­nisbriefen all sein ganzes Denken auf Tod und Auferstehung Jesu Christi konzentriert, desto deutlicher spricht er nur auf ihn bezogen von Gott.

In eben dieser Konzentration des Glaubens auf Jesus Christus verschwindet das religiöse Interesse an der Existenz eines Gottes an sich. Ich meine damit die menschliche Neigung (und eben sie nenne ich Religion), sich auf einen Gott neben, außer, über Jesus Christus zu beziehen, weil wir dem, der uns im Gekreuzigten nur durch sein Selbstzeugnis als Auf­erstandener begegnet, nicht zu glauben, uns auf ihn, den in der Welt ohnmächtig Erschei­nenden, nicht zu verlassen wagen. (Dabei geht es mir um etwas anderes als um das dogmatische Interesse an dem An- und Für-sich-Sein Gottes, an Gottes „Aseität“, also nicht etwa darum, in Frage zu stellen, daß Gott von seiner Schöpfung, von den Menschen und ihrem Glauben oder Unglauben unabhängig und nur mit sich selbst identisch der ist, der er ist.)

Von daher ergab sich schon bei der Formulierung der „sieben theologischen Sätze“ des WAK eine sehr gelassene Haltung gegenüber dem „Atheismus“, der die Kirche im Allge­meinen so beunruhigte. So hieß es in den „Sieben Sätzen von der Freiheit der Kirche zum Dienen“:

„Im Glaubensgehorsam werden wir unsere Erkenntnis der Wirklichkeit nicht mit der Wahrheit Gottes verwechseln, noch Gottes Wahrheit in Natur und Geschichte statt in sei­nem Wort suchen. Darum werden wir den Gegensatz zwischen natürlicher Erkenntnis Gottes - Theismus - und natürlicher Unkenntnis Gottes - Atheismus - nicht mit dem Gegensatz von Glauben und Unglauben gleichstellen.“ [30]

Um Mißverständnisse zu vermeiden, die auch durch einige Passagen in Bonhoeffers Ge­fängnisbriefen nahegelegt werden, sei dabei betont: Im Weißenseer Arbeitskreis und dann in den WBl haben wir nicht darum nach der „religionslosen“ Existenz von Kirche und Christen gefragt, weil wir in einer „religionslos werdenden Welt“ lebten und meinten, uns ihr anpas­sen zu müssen, sondern umgekehrt: Weil wir im Weiterdenken der Ansätze des jungen Lu­ther [31] und des Weges von Karl Barth über Hermann Diem, Paul Schempp und Dietrich Bonhoeffer den Gegensatz zwischen dem Glauben aufs Wort und religiöser Anschauung der Welt entdeckt hatten, konnten wir der um uns herum mit der sozialistischen Entwicklung im­mer religionsloser werdenden Gesellschaft „nicht ängstlich oder gehässig, sondern hilfsbe­reit und besonnen“ begegnen und „so auch in der sozialistischen Gesellschaft verantwortlich mitleben“.

In den „Sieben theologischen Sätzen heißt es dementsprechend weiter:

„Wir werden die in Jesus offenbare Liebe Gottes zur Welt nur so bezeugen können, daß wir von dem weltanschaulich-philosophischen Gegenüber von Theismus und Atheismus nicht mehr fixiert werden. So leben wir täglich aus Gottes Gnade in sorgloser Gelassenheit und gehorchen Gottes menschenfreundlichem Wort frei gegenüber allen Weltanschauungen und Gedankensystemen, gegenüber allen menschlichen und also auch sozialistischen Geboten der Moral.“ [32]

Die theologischen Grundlinien der Weißenseer Blätter

Die Redaktion der WBl (sie bestand, personell nie genau abgegrenzt, aus denjenigen, die 1981 der Einladung zu jener letzten Zusammenkunft des WAK gefolgt waren und die Grün­dung der WBl beschlossen hatten) war sich stets darin einig, daß für das theologische, kirch­liche und politische Profil des Organs die „Sieben Sätze über Freiheit und Dienst der Kirche“ von 1963 maßgeblich wären. [33]

So lassen sich die Weißenseer Blätter eigentlich nur verstehen, wenn man begreift, daß und warum sie Religion geradezu als den Gegensatz zu ihrem Glauben an das Evangelium ver­stehen: die Religion nämlich als Erhebung von gläubigen Menschen zu dem, den sie ihren Gott nennen, das Evangelium aber als Botschaft von der Erniedrigung Gottes zu ungläubi­gen Sündern. [34] Religion ist das Produkt menschlich-aktiver Selbst- und Weltreflexion, Christusglaube aber wird so beteiligt und doch so passiv empfangen wie das Leben in der Geburt.

Mit dem Hinweis auf diesen Gegensatz habe ich bereits die grundlegende theologische Besonderheit des Weißenseer Arbeitskreises und der Weißenseer Blätter ausgesprochen: Wir waren und sind viel bewußter und betonter als die älteren, uns kirchlich-theologisch sehr nahestehenden bruderschaftlichen Kreise und Organe in Westdeutschland „religionslos“.

Dabei haben wir allerdings stets im Auge behalten, daß das Evangelium Juden und Heiden (Israel und „den Völkern“) gleichermaßen gilt. Die schon für Bonhoeffer in seinen ersten kritischen Überlegungen zur Religionsproblematik so wichtige Analogie zwischen „Religi­on“ und „Beschneidung“ erinnerte uns daran, daß im Evangelium, wie der „Zaun zwischen Juden und Heiden“ (Eph. 2, 14), auch der Zaun zwischen Religiösen und Nichtreligiösen weggenommen und aus beiden eines, die Gemeinde Jesu Christi geworden ist. Unser „Nein“ zur Religion war kein „Nein“ gegenüber den Religiösen, so wie das evangelische „Nein!“ zur Rechtfertigung aus dem Gesetz des Mose kein „Nein“ zu den Juden ist.

Als erster seit der Reformation hatte Karl Barth deren evangelische Religionskritik [35] wieder aufgenommen, indem er den davon handelnden Paragraphen seiner Kirchlichen Dogmatik überschrieb: „Gottes Offenbarung als Aufhebung der Religion“. [36]

Das Wort „Aufhebung“ war dabei ganz im Sinne Hegels gemeint: Position („Das Problem der Religion in der Theologie“ [37] ), Negation („Religion als Unglaube“ [38] ) und schließlich die Synthese: („Die wahre Religion“ [39] ). Barth hatte diesen Gedanken auf den, wie ich meine unsauberen, Vergleich gestützt: „Es gibt eine wahre Religion: genau so, wie es gerechtfertigte Sünder gibt.“ Als unsauber empfinde ich diesen Vergleich, weil Barth korrekter Weise die Religion mit der Sünde oder die Religiösen mit Sündern hätte parallel setzen müssen. Er aber knüpfte seine fatale Schlußfolgerung gerade an dieses quid pro quo an: „Indem wir streng und genau in dieser Analogie bleiben - und sie ist mehr als eine Analogie, sie ist im umfassenden Sinn die Sache selbst, um die es hier geht - dürfen wir nicht zögern, es auszusprechen: die christliche Religion ist die wahre Religion.“ [40] Damit wird die epoche-ma­chende, reformatorische und richtige Erkenntnis Barths, Religion sei Unglaube, von ihm selbst weitgehend wieder „aufgehoben“.

Wider bürgerliche Religion, Klerikalisierung der Welt und Säkularisierung der Kirche

Dem Thema der „religionslos werdenden Welt“ und der ihr entsprechenden Konzentration der Kirche auf ihre eigentliche Funktion, Zeuge des sich für die gottlose Welt dahingeben­den Gottes in Jesus Christus zu sein, haben die WBl viele Artikel und Streitgespräche gewidmet. Diese Beiträge konnten leider nicht, wie ursprünglich einmal beabsichtigt [41] , gesammelt veröffentlicht werden wie die politisch-kirchenpolitischen Aufsätze in Wider die Resignation der Linken. Zu nennen wären insbesondere die Disputationen zum Thema Das Evangelium vom „Gott der Gottlosen“ und die „Religion an sich“ in den Jahren 1985/86   [42]

Diese Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Religion  durchzieht alle Jahrgänge der Weis­senser Blätter und kann ebenfalls mit Fug und Recht als deren theologisches Spezificum bezeichnet werden.

Offensiv zielte die Verwerfung der bürgerlichen Religion auf die Klerikalisierung der Welt und die Säkularisierung der Kirche, also auf die Mißachtung des Gegensatzes von Kirche und Welt. Das war den Sozialisten in unserer Umgebung, denen es doch um die Vollendung der bereits in der Aufstiegsphase der Bourgeoisie begonnenen gesellschaftlichen Säkularisation ging, natürlich sympathisch. Andererseits beruhte ihre eigene Kirchenkritik ja weitgehend auf der Voraussetzung, die Kirche sei ihrem Wesen nach Produkt und Institutionalisierung gesellschaftsgeschichtlich bedingter Religiosität. Darum erschien ihnen die Entgegensetzung von Evangelium und Religion als Paradoxie, in die gesellschaftlich fortschrittliche Christen vor der Rationalität des Atheismus zu flüchten versuchten.

Daß wir das Evangelium und den Glauben daran nicht als Spezialfall allgemeiner Gottgläubigkeit, sondern als Gegensatz dazu verstanden und verstehen (und zu dieser Erkenntnis hatte die Selbstbezeichnung der deutschen Faschisten als „gottgläubig“ ganz erheblich beigetragen), führte uns weiter zu der Erkenntnis, daß das Evangelium nicht eine besondere, und sei es denn die wahre, Form von Religion ist (wie leider, ich hatte es schon erwähnt, auch Karl Barth meinte), sondern im Widerspruch zu ihr steht. Denn in aller Religion geht es um den Weg von Menschen über sich selbst hinaus zu dem, was sie dann meistens „Gott“ nennen, während es im Evangelium um den sich selbst verleugnenden Weg Gottes zu den - religiösen und areligiösen - Gottlosen geht. Mit dieser Erkenntnis war zugleich die Erkenntnis des Gegensatzes zwischen dem Hören und Glauben des Wortes Gottes auf der einen und dem Sehen und Erkennen der Weltwirklichkeit auf der anderen Seite gegeben, der Gegensatz zwischen der Passivität reinen Empfangens und der Aktivität menschlichen Wirkens.

Diese besondere Betonung der Unterscheidung zwischen Glaubenserkenntnis und Welterkenntnis, zwischen Hören und Glauben des Wortes Gottes einerseits und andererseits Sehen und Erkennen der Wirklichkeit, zwischen Gehorsam, der dem Gottes Wort gegenüber schlechthin geboten ist, und menschlicher Eigenverantwortlichkeit, in der Christen weltlich zu wirken haben, also die Unterscheidung zwischen Nachfolge Christi und weltlicher Ethik, wie Bonhoeffer sie mit dem Satz „wir glauben das Letzte und leben im Vorletzten“ erfaßt hatte, unterschied uns von Anfang an von den Religiösen Sozialisten und später von den Befreiungstheologen.

In ihren Augen blieben wir darum immer „kirchlich reaktionär“. Daß wir sozial und poli­tisch oft konsequenter als sie progressiv Partei nahmen, irritierte sie zwar, aber im besseren Falle hielten sie das für paradox, im schlimmeren Fall für heuchlerisch oder gar für „agen­tös“. Denn für sie war und blieb die Kirche eine religiöse gesellschaftliche Organisation, und sie als solche aus dem feudalen und bürgerlichen in das sozialistische Lager zu führen war ihr Ziel.

So hatten sie weder Verständnis für unsere Religionskritik im Sinne Bonhoeffers noch für unsere Unterscheidung zwischen dem Glauben aufs Wort und der Anschauung der Welt, zwischen Glauben und Schauen (vgl. 2. Kor. 5, 7!) zwischen dem Letzten und Vorletzten und dafür, daß wir an dem festhielten, was, bei aller Kritik an ihren zuweilen verheerenden Folgen, im Ansatz von Luther mit seiner „Zweireichelehre“ gemeint gewesen war.

Darum ist für uns auch die Parteinahme im Klassenkampf, das heißt die Mitwirkung an der gesellschaftlichen Ordnung, Sache der einzelnen Christen in ihrer sozialen Verantwortung gemäß ihrer politischen Einsicht, nicht aber Aufgabe der Kirche. So hatte der Weißenseer Arbeitskreis es in seinen „Sieben Sätzen von der Freiheit der Kirche zum Dienen“ formuliert:

„Die Kirche kann, wenn sie die freie Gnade Gottes für alle bezeugt, nicht Ankläger, Ver­teidiger oder gar Richter der Parteien der Welt sein. Erst recht kann sie nicht zur Partei der Christen gegenüber den Nichtchristen werden. Dagegen tragen war, ihre Glieder, im freien Gehorsam des Glaubens konkrete gesellschaftliche Verantwortung ... . Darum stehen wir vor der Aufgabe, für menschliches Leben, Recht und Frieden Partei zu ergreifen, ohne eine christliche Front aufzurichten. ... Dabei haben wir - frei von Antikommunismus und Op­portunismus - zu prüfen, was Gott von uns will, und seinen guten Willen zu tun.“ [43]

Insbesondere deshalb blieben den Weißenseer Blättern stets all diejenigen theologischen Strömungen suspekt, die ihre Weltanschauung und ihre gesellschaftlichen Zielstellungen unmittelbar aus dem Evangelium ableiten oder mit ihm begründen wollten oder das jedenfalls behaupteten. Vor allem natürlich die „rechten“, klerikalen, „christlich-demokratisch“ und „christlich-sozial“ orientierten Kräfte, die dabei zumeist nur demagogisch das Wort „christlich“ benutzten und so den Namen Gottes „unnütz“ führten, aber auch die „linken“, die „religiös-sozial“ oder „religiös-sozialistisch“ oder „befreiungstheologisch“ engagierten Kreise.

Auch an dieser Stelle zeigten die WBl bei vielen Themen die Besonderheit ihrer kirchlich-theologischen Grundposition.

Sie fand sowohl in einer ganzen Reihe theologischer Disputationen ihren Ausdruck wie z.B. in den Texten zum Thema „Begegnung evangelischer Theologie mit dem historisch-dialek­tischen Materialismus. Irrweg? Holzweg? Wegerkundung?“ oder zum Thema „Kirche im Sozialismus“ sowie in vielen Aufsätzen zur Transparenz von Kirchen- und Theologiegeschichte für Gegenwartsentscheidungen und, wie schon gesagt, in Artikeln zu der „Religi­onsfrage“, aber auch insbesondere in den kontinuierlichen Synodalberichten. Leider sind diese Grundsatzdiskussionen denjenigen Leser, die die WBl nicht von Anfang an bezogen und gesammelt haben, wohl nur in Bibliotheken zugänglich.

*

Schon seit der Gründung des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR erstarb in den evangelischen Kirchen in erschreckendem Tempo das theologische Interesse zugunsten organisatorischer und politischer Ambitionen. Das Selbstverständnis der Kirche als Schöp­fung des Wortes Gottes wurde spürbar verdrängt von ihrem Selbstverständnis als Organisa­tor der „civil religion“, der allgemein-bürgerlichen [44] Religion, der „Religion an sich“, wie Karl Barth, der „Religion überhaupt“, wie Karl Marx diese Erscheinung genannt hatte.

Nach dem Sieg der Konterrevolution setzte sich - nach kurzem Erschrecken - diese heillose Entwicklung vollends in ganz Deutschland rasant fort. Mehr und mehr verbreitete sich eine allgemein-gesellschaftliche, von theologischen Fragen immer unberührtere, sich kaum noch christlich, sondern nur noch irrational-religiös empfindende „Stimmung“, ähnlich wie in den USA bei denjenigen sogenannten Evangelikalen, von deren bornierter Rückständigkeit die faschistoiden Präsidenten wie Reagan und Bush profitieren. Während sich aber in den USA die wirklichen Kirchen wenigstens vernehmlich dagegen wehren [45] , werden in Deutschland diejenigen, denen das Evangelium mehr ist als ein Abgrenzungsgrund gegenüber religions­losen Kommunisten oder gegenüber den zum Weltfeind Nr.1 hochstilisierten Moslems, nicht einmal in Katakomben getrieben, sondern im gesellschaftlichen und leider auch kirchlichen Abseits zur Bedeutungslosigkeit verurteilt, gerade weil „Religion“ wieder „in“ ist.

Die Weißenseer Blätter und die Ost-West-Frage

Die Weißenseer Blätter erschienen bis 1989 in der Hauptstadt der DDR und seit 1990 im Bundesland Berlin.

Der Begriff „Hauptstadt der DDR“ ist nie so ganz populär geworden. In der Zeit, in der die Grenze zwischen der DDR und ihrer Hauptstadt noch kontrolliert wurde, erzählte man sich den Witz: Eine DDR-Bürgerin wird bei der Einreise nach Berlin gefragt: „Wo wollen Sie hin?“ Antwort: „Nach Ostberlin“. Der Zöllner: „Das heißt ‘Hauptstadt der DDR’!“ Die Reisende: „Bei uns in der Zone sagt man Ostberlin.“

Die Anekdote bezeichnet ein ernstes Problem, das sich seit der Konterrevolution besonders fatal auswirkt, nämlich daß es unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg der Reaktion gelang, den historisch in ganz Europa herangereiften Widerspruch zwischen imperialistischer Restauration - eigentlich kann man bereits von Anfang an viel treffender von imperialistisch-faschistoider Umorientierung sprechen - und antifaschistischer Neuordnung als „Ost-West-Gegensatz“ zu bezeichnen. Diesen Sprachgebrauch geradezu zu monopolisieren war ein Meisterstück imperialistischer Propaganda. Denn die anschauliche geographische Bezeichnung setzte sich gegenüber der lange nicht so unmittelbar wahrnehmbaren sozialen Alternative nahezu spontan durch.

Tatsächlich wäre es unmittelbar nach dem Sieg der Antihitlerkoalition für die an ihr beteiligten imperialistischen Kräfte höchst riskant gewesen, die vom Faschismus befreiten europäischen Nationen vor die Wahl zu stellen: Wollt ihr eine Restauration des Imperialismus, der zum Faschismus geführt hat, oder eine antifaschistisch-demokratische Umwälzung, die in sozialistische Richtung führen wird? Fragte man jedoch: Seid Ihr für „den Osten“ oder für „den Westen?“, dann war zu erwarten, daß der mit dem Aufstieg der Bourgeoisie zur herrschenden Klasse entstandene sozialökonomische Vorsprung des „Westens“ vor dem „Osten“ ganz spontan in dieser Alternative zu einer „pro-westlichen“ Option führen werde.

Denn insbesondere in Deutschland gab es bis zum Potsdamer Abkommen von 1945 ein Ost-West-Gefälle. Dabei war der „deutsche“ Osten (er reichte dem Anspruch nach bis tief ins Baltikum hinein) Kolonisationsgebiet des deutschen Westens gewesen. Er war überwiegend noch feudal-agrarisch strukturiert, als West- und Mitteldeutschland bereits durch und durch bürgerlich-kapitalistisch geprägt waren. Daher wirkte gegenüber „dem Osten“ nahezu auto­matisch die Überheblichkeit von Kolonisatoren gegenüber den Kolonialgebieten, in denen sie ein unterentwickeltes,  zu eroberndes und zu entwickelndes Terrain mit einer zu ihrem eigenen Wohl noch zu zivilisierenden primitiven Bevölkerung sahen, während umgekehrt in diesen Gebieten der „Westen“, als das tatsächlich ökonomisch und sozial weiterentwickelte Gebiet, höchst attraktiv wirkte. So kreuzten sich schon damals die Wege der Kolonialherren aus dem Westen mit den Wegen der Auswanderer aus dem Osten.

Indem sich wie von selbst das Wort „Ost-West-Gegensatz“ zur Bezeichnung der sozialöko­nomischen Alternative zwischen der sozialistischen und imperialistischen Weiterentwick­lung in Europa durchsetzte, wurde dem sich sozialistisch entwickelnden Teil Europas - zielbewußt oder naiv? - ein Inferioritätsmakel aufgeprägt. Er wurde zunächst gar nicht empfunden, weil diese Bezeichnung nach dem Potsdamer Abkommen ja geographisch ganz korrekt schien. [46] So verwandten auch viele Antifaschisten ganz harmlos die Begriffe „Ost und West“, man denke etwa an Karl Barth [47] oder an die Zeitschrift „Ost und West“, die Alfred Kantorowicz herausgab, bevor er zum Renegaten wurde.

Die Verwirrung, die mit dem Begriff „Ost-West-Gegensatz“ angerichtet worden ist, wirkt heute fast verhängnisvoller als zu der Zeit, als er entstand. So führt die geographische Be­zeichnung des sozialökonomischen Gegensatzes heute dazu, daß nach dem vorläufigen Sieg der Konterrevolution Bürger der annektierten DDR einerseits darüber lamentieren, als „Ost­deutsche“ marginalisiert zu werden, sich aber andererseits selbst mit Stolz „Ostdeutsche“ nennen so wie einst die Niederländer, viel fortgeschrittener als die Spanier, sich selbst trotzig-stolz „Geusen“ nannten, wenn die Spanier sie so, nämlich Bettler, schimpften. Dabei ist nicht die Übernahme einer Beschimpfung als Ehrentitel das Bedenkliche - das kann eher den ungebrochenen Stolz in einer Niederlage dokumentieren. Gefährlich allerdings kann es sein, eine nicht durch eigene Entscheidung und Tat errungenen Spezifik zu behandeln, als sei sie eine Art Natureigenschaft.

Ostdeutscher ist man ja ohne jede eigene Mitverantwortung: seinen Geburtsort kann sich niemand aussuchen. Aber Bürger des ersten sozialistischen deutschen Staates war man nicht so sehr durch die Geburt, als vielmehr durch aktive Teilnahme an der ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung dieser Gesellschaft.

Nun ist es zwar begreiflich, daß sich deren Gegner, auch wenn sie in der DDR gewohnt hatten und dort zum Teil geboren waren, jetzt nicht als annektierte DDR-Bürger, sondern als „Ostdeutsche“ verstehen, die das „Pech“ gehabt hatten, bei Kriegsende in der sowjetisch besetzten Zone zu wohnen, dann in der DDR leben mußten, nach deren ersehntem Ende aber nicht mehr als „Brüder und Schwestern aus der Ostzone“, sondern schon bald als unverschämt lästige und anspruchsvolle arme Verwandte behandelt werden und sich nun als „Ostdeutsche“ marginalisiert fühlen und darauf mit Trotz reagieren.

Aber können sich DDR-Bürger, die die DDR bewußt als ersten sozialistischen Staat in Deutschland aufgebaut hatten und sozialökonomische Fragen grundsätzlich von Klassenpositionen und nicht unter geographischen Gesichtspunkten her zu beurteilen pflegten, ebenso „als Ostdeutsche“ fühlen?

Was aber hat das mit den Weißenseer Blättern zu tun?

Natürlich erschienen die Weißenseer Blätter - geographisch eingeordnet - in „Ostdeutsch­land“. Geographisch einzuordnen sind sie aber gerade nur dann, wenn man vor sachgemäs­sen, in diesem Falle vor theologischen, kirchlichen, kirchenpolitischen, sozialen und weltpo­litischen Einordnungen zurückschreckt.

Primär jedenfalls waren sie ein oppositionelles kirchliches Organ. Und was die Kirche und ihre innerkirchliche Opposition betraf, lagen die Dinge ohnehin hinsichtlich der mit der geographisch verbrämten und verschämten Kennzeichnung eigentlich sozialökonomisch ge­meinter Gegensätze etwas anders als im Blick auf die Gesellschaft und die gesellschaftliche Opposition.

Denn die Kirche in der DDR war - verwendet man die geographischen Begriffe in ihrem politisch gemeinten Sinne - ausgesprochen „westlich“! War ihre Opposition also „östlich“?

Wie aber will man dann die kirchliche Opposition in Westdeutschland bezeichnen, die doch kirchlich-theologisch mit der kirchlich-theologischen Opposition in den DDR-Kirchen in al­len entscheidenden Punkten einig war? Waren Herbert Mochalski, Heinrich Werner, Walter Kreck, Ernst Käsemann, Wolfgang Scherffig, Helmut Traub, die Württembergische Sozietät „östlich“? Schon hier wird deutlich, welcher Unsinn dabei herauskommt, wenn man theolo­gische, kirchliche, ideologische, politische, soziale und ökonomische Unterschiede nach Himmelsrichtungen sortiert.

Weil das nicht geht, waren die Weißenseer Blätter ganz unreflektiert von Anfang an ein nicht territorial, sondern theologisch, kirchlich und kirchenpolitisch ökumenisch und ein sozial-ökonomisch-politisch international orientiertes und orientierendes Organ. So gab es für die Weißenseer Blätter bisher keine Veranlassung, die Frage explizit zu thematisieren, ob der die Weltgeschichte bestimmende Gegensatz ein solcher zwischen verfaulendem Imperialismus und aufsteigenden Sozialismus oder ein solcher  zwischen „Ost und West“ sei. Zu offenkundig ging es, wie immer man das nannte, um den internationalen Klassenkampf und um seine territorial unterschiedlichen Phasen und Formen in nationalen und territorialen Kräfteverschiebungen.

Aber mit dem Untergang der sozialistischen Staaten in Europa, der keineswegs zu einer Verringerung, in gewisser Weise könnte man eher sagen zu einer Verschärfung der Klas­sengegensätze in Europa geführt hat, sind die sozial-ökonomischen Gegensätze nicht mehr so deutlich territorial-geographisch an Staatsgrenzen und an Staatskonflikten ablesbar.

Wenn die Weißenseer Blätter noch weiterhin erschienen, müßten sie die Veränderung der Klassenauseinandersetzung, die infolge des Sieges der Konterrevolution in Europa und Deutschland und infolge dessen weltweit eingetreten ist, sowohl theoretisch als auch kon­kret-politisch viel mehr als in den bisherigen Ansätzen dazu thematisieren. Denn inzwischen bezeichnet der „Ost-West-Gegensatz“ in Europa keine sozial-ökonomische Alternative mehr, sondern nur noch - allerdings erhebliche - Differenzen in der Kapitalverwertung und -akku­mulation.

Die WBL und das Problem der „Linken“

Die Weißenseer Blätter waren eigentlich immer in den Augen ihrer Freunde wie ihrer Geg­ner ein „linkes Organ“, zuweilen allerdings wurden sie auch als ultralinks, linksradikal oder pseudolinks eingestuft. [48] Aber solche Stimmen blieben Ausnahmen. Allerdings erschienen die WBl theologisch als konservativ und erregten damit unter „linken“ Theologen - von Religiösen Sozialisten bis zu „Befreiungs-“ oder auch „feministischen“ Theologen - zuweilen Ärgernis, stießen zumindest in deren Kreisen auf Unverständnis.

Das beruhte nicht nur auf Mißverständnissen, sondern hing vor allem damit zusammen, daß die sogenannte „Linke“ nicht homogen, sondern heterogen zusammengesetzt ist.

Wie die geographische Bezeichnung des entscheidenden sozial-ökonomischer Gegensatzes unserer Epoche als „Ost-West-Gegensatz“ ist auch dessen Bezeichnung als „Rechts-Links-Alternative“ in mancherlei Weise verwirrend.

Wenn ich recht sehe, ist die Vokabel „links“ dadurch allgemein zu einer politischer Kenn­zeichnung geworden, daß in den ersten, im Zuge der bürgerliche Revolution entstehenden und zunehmend die reale politische Macht ausübenden Parlamenten, beispielgebend in Eng­land, die oppositionelle Minorität - und das war in dieser Zeit noch die die Entwicklung bürgerlich-parlamentarisch vorwärtstreibende, aber noch nicht über parlamentarische Mehr­heiten verfügende Bourgeoisie - im Parlament „links“ sitzen mußte, weil sich die regierende Mehrheit selbstverständlich auf die würdigere rechte Seite setzte. [49]

Von daher wurde der Begriff der „Linken“ zunächst zur politischen Bezeichnung insgesamt derer benutzt, die die bürgerlich-revolutionäre und die bürgerlich-liberale Entwicklung forcierten. Das aber waren diejenigen gesellschaftlichen Kräfte, denen es um die Entbindung von den feudalen Bindungen, um die individuelle und - keineswegs zuletzt! - kommerzielle Freiheit gegenüber gesellschaftlichen Zwängen und in diesem Sinne um eine widersprüchlich-doppelte Emanzipation ging: um die ideale gesellschaftliche Emanzipation des Citoyen als Staatsbürger und um die reale ökonomische Emanzipation des Bourgeois als kapitalistischer Ausbeuter „freier“ Lohnarbeit.

Seitdem hat diese bürgerliche „Linke“ einen Januskopf: Einerseits repräsentiert sie bürger­liche Idealität: Aufklärung und Rationalität, Geistesfreiheit und Eigenverantwortlichkeit, in­dividuelle und gesellschaftliche Freiheit, „solch eine Gewimmel möcht’ ich sehen, mit frei­em Volk auf freiem Boden stehen“, andererseits kapitalistische Realität: Freiheit zur Kapitalakkumulation ohne gesellschaftliche Beschränkung, Freiheit zur Aneignung des von Lohnarbeitern geschaffenen Mehrwertes, Freiheit der Konkurrenz ohne sozial-moralische Bindungen, „bereichert Euch!“.

Autonomie, Selbstbestimmung des Individuums ist die ideale Seite, Anarchie, asoziale Bin­dungslosigkeit die reale Seite des „Freiheitswillens“ der bürgerlichen Linken. Beide aber begegnen sich in der Idealisierung einer immer individualisierteren und dabei immer entsozialisierteren „Freiheit“, bis hinter dem Ideal der „persönlichen“ - genauer sollte man sagen „privaten“, d. h. gesellschaftlich irrelevanten - Freiheit oder Unfreiheit die Realität gesellschaftlicher Freiheit oder Unfreiheit kaum noch wahrgenommen wird.

Diese bürgerliche „Linke“ aber zerfällt mit zunehmender Durchsetzung kapitalistischer Produktionsverhältnisse immer mehr, einerseits in die ökonomisch und politisch herrschende Klasse und wird damit im ursprünglichen Sinne des Wortes zur „Rechten“ und andererseits in das sogenannte „Bildungsbürgertum“ mit seinen humanitären, aber individualistischen Idealen, die darum auch in der bürgerlichen Gesellschaft, je imperialistischer sie wird, desto mehr an Bedeutung verlieren. So wurde die zunehmend dekadent werdende bildungsbürgerliche „Linke“ ebenso wie die bereits zur „Rechten“ gewordene, einst revolutionäre und inzwischen herrschende Bourgeoisie insgesamt durch die sozialistische Revolution überholt, und zur gesellschaftlich wegweisenden „Linken“ wurde das Proletariat.

Diese proletarische und schon bald ideologisch historisch-dialektisch-materialistisch orien­tierte und orientierende „Linke“ hatte von Anfang an statt individualistischer Unabhängig­keitswünsche gesellschaftliche Ordnungsziele. Ihr Freiheitsideal meinte weniger eine „Frei­heit von ...“ als vielmehr eine „Freiheit zu...“, nämlich zum zielbewußt-planmäßigen Aufbau einer neuen Gesellschaftsordnung statt der Auflösung sozialer Gebundenheit zugunsten spontaner Selbstbewegung des Kapitals und individueller Willkür.

So hatte diese, die wirklich „neue“, nämlich sozialistische Linke keinerlei Schlagseite zum Anarchismus, sondern vielmehr zum ersten Mal in der Geschichte das rationale Ziel, die menschliche Gesellschaft planmäßig, zielbewußt und selbstbeherrscht, wirklich als historisches Subjekt, zu ordnen.

Darum setzte sie bereits, noch bevor sie sich eindeutig klassenmäßig formierte, jedoch schon die bürgerliche Revolution in Frankreich stützte, neben die liberté als Hauptziel bürgerlicher Rebellion egalité und fraternité und an die Stelle der bürgerlichen Forderung nach Gewer­be- und Konkurrenzfreiheit den proletarischen Schlachtruf: „Solidarität“!

Damit war eine - gewiß keineswegs widerspruchsfreie - Kontinuität zu dem Teil der bürger­lichen Linken gegeben, die wir von der Idealität des „Citoyen“ her beschrieben und mit Ra­tionalismus und Aufklärung verbunden haben, aber ein unaufhebbarer und sich verschärfender Gegensatz zu jener bürgerlichen Linken, die wir im Blick auf die Realität der Bour­geoisie als gesellschaftlich unverantwortlich libertär charakterisiert haben.

Darum steht die konstruktiv auf die revolutionäre Aufhebung von Kapital- und Klassengesellschaft orientierte Linke in einem antagonistischen Gegensatz zu jenem bürgerlichen „Liberalismus“, der immer mehr in einer asozialen Anarchie und einem perspektivlosen Nihilismus und Hedonismus verkommt (im Feuilleton der „jungen Welt“ zeigt sich z.B. dieser Januskopf der Linken) und, an aller gesellschaftlichen Ordnung resignierend, nach der Devise lebt und handelt: „lasset uns essen und trinken, denn morgen sind wir tot“ (1. Kor. 15,32).

Gegenüber diesem „linken“ Nihilismus haben wir die WBl immer immun zu halten ver­sucht. Er hat im Zuge der Konterrevolution enorm an Einfluß gewonnen. Einerseits hat sich die Konterrevolution in hohem Maße auf diesen „linken“ Nihilismus gestützt, der desto mehr Einfluß in den sozialistischen Ländern gewann, je mehr deren Führungen der wach­senden konterrevolutionären Gefahr mit einer Vogel-Strauß-Politik begegneten (die in der DDR auflebende Nietzsche-Renaissance war ein alarmierendes Zeichen dafür!); andererseits sind viele diesem Nihilismus aus Verzweiflung verfallen, weil sie, oft noch im Kindesalter, der für sie noch unverstehbaren, aber erlebten sozialen Entwurzelung ihrer Elternhäuser durch die Konterrevolution nicht gewachsen waren. Und ähnliches gilt modifiziert selbstverständlich auch für Westdeutschland, wo nach der Konterrevolution der Schleier der „sozialen Marktwirtschaft“ fiel und der „ganz gewöhnliche Kapitalismus“ (K.E. v. Schnitzler) nunmehr nackt in Erscheinung trat.

Die in der Konterrevolution „verlorene“ Generation (oder wäre, wie ich befürchte, der Plural treffender: die in der Konterrevolution verlorenen Generationen?) vor diesem Absturz in den, sich zum Teil fröhlich gebenden und doch so erschreckend geistlosen und dann irgendwann brutal werdenden, Nihilismus zu bewahren, wäre eine unabdingbare Aufgabe der WBl, wenn sie noch weiterhin erschienen.

Dabei käme es darauf an, die Offenheit und Weite der WBl zu wahren, die Lisl Rizy ausgezeichnet als eines ihrer Spezifika beschrieben hat, nämlich „zu einer Vernetzung der antikapitalistischen Kräfte beizutragen - offensichtlich einem der schwersten Vorhaben, seit dem Sieg der Konterrevolution in großen Teilen der Welt“, und zugleich nicht aufzuhören „in Diskussionen Argumente gegen Reformismus und Opportunismus“ zu bieten. [50]

Zukunftsperspektiven

Ich denke - und darüber wird es noch einen weiterführenden Meinungsstreit geben und geben müssen -, daß die Konterrevolution von 1989 zumindest in Europa nicht nur einen zeitweiligen Rückschlag bezeichnet, sondern eine epochale Zäsur im sozialistisch-komunisti­schen revolutionären Prozeß.

Dabei verstehe ich die sozialistische Revolution, wie sie in Europa mit der Oktoberrevolution begonnen hatte, als „frühsozialistische Revolution“ analog (das heißt: ähnlich und unähnlich zugleich) zur Bezeichnung der Revolution im 16. Jahrhundert als „frühbürgerlich“. Sie hatte in einer Zeit, in der die überkommenen gesellschaftlichen Verhältnisse nicht mehr zukunftsfähig waren, als antifeudale plebejische und ländliche Erhebung (Wittenberger Unruhen 1521/22 und Bauernkrieg 1525) einen ungeheuren gesellschaftlichen Fortschritt gebracht. Aber weil die materiell-ökonomischen Verhältnisse für die Konsolidierung der neuen Ordnung noch nicht reif waren, konnte sie sich noch nicht dauerhaft behaupten.

So unterlag im 16. Jahrhundert die frühbürgerliche und im 20. Jahrhundert die sozialistische Revolution im ersten revolutionären Anlauf einer epochal wirksamen Konterrevolution.

Mit dem Wort „frühsozialistisch“ nehme ich nach historischen Erfahrungen nur in anderen Worten auf, was Karl Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ als niedere und „hö­here Phase der kommunistischen Gesellschaft“ unterschieden hat, nämlich daß die „erste“, niedere „Phase der kommunistischen Gesellschaft, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft nach langen Geburtswehen hervorgegangen“ sei, „unvermeidbar ... Mißstände“ aufweise und erst in „einer höheren Phase“ den engen bürgerlichen Rechtshorizont ganz zu überschreiten vermöge, so daß „die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis“ werde nach der Devise: „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“. [51] Allerdings scheint mir dieser Unterschied zwischen der ersten und zweiten Phase qualitativer zu sein, als sich das viele vorstellten, als sie z.B. wie Chruscht­schow dachten, schon zu Lebzeiten einfach evolutionär in die zweite Phase hineinzugleiten und sich über Ulbrichts These erregten, der Sozialismus, als erste Phase verstanden, sei eine „relativ selbständige“ Gesellschaftformation. Sie allerdings hat - wie die „relativ-selbständi­ge“ Manufakturgesellschaft nach der frühbürgerlichen Revolution im 16. Jahrhundert - in Europa einen epochalen Rückschlag erlitten.

Ob auf diesen Rückschlag eine epochale Stagnation in einem „Mittelalter“ folgt (wie nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches unter den Germanenstürmen) oder ob unter weiterentwickelten gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen die sozialistisch-kommunistische Revolution in weiteren Anläufen vollendet werden kann (wie zum Beispie1 die bürgerliche 1789 in Frankreich) hängt insbesondere vom subjektiven Faktor, also von der politischen Reife der revolutionären Klasse und ihrer Fähigkeit ab, sich weiterzuentwickeln.

Zu dieser Weiterentwicklung bedarf sie der Fähigkeit, aus der bisherigen und insbesondere ihrer eigenen Geschichte kritisch und selbstkritisch im Blick nach vorn zu lernen.

Es ist ja ein erheblicher Unterschied, ob man im Recht ist oder ob man alles „richtig“ macht. Auch wer im Recht ist, kann Fehler machen. Zweifellos waren wir mit unserem Ziel, über die antifaschistisch-demokratische Umwälzung Deutschland den Weg zum Sozialismus zu eröffnen, im Recht. Aber daß wir dieses Recht nicht dauerhaft zu realisieren vermochten, muß uns und die uns folgenden Generationen zu der selbstkritisch-kritischen Frage führen, was wir richtig und was wir falsch gemacht haben. Auch darum kann unser Weg nach vorn keine Wiederholung des hinter uns liegenden Weges sein!

Allerdings kann nur der bewußt zukünftige Geschichte machen, der die bisherige Geschich­te als Ausgangsposition dazu kennt und versteht. Darum haben die WBl historischen Rückblicken stets so viel Platz eingeräumt. Aber wir haben uns immer bemüht, dabei nach vorn zu blicken. Denn nicht, indem man sich nach vergangener Geschichte zurücksehnt und sie verklärt, sondern nur indem man sie kritisch analysiert und über sie hinaus den Weg nach vorn sucht, gewinnt man Perspektiven für die Zukunft.

Im Blick auf diesen Gegensatz zwischen dem nötigen Rückblick zwecks historischen Fortschritts und wehmütiger Sehnsucht nach einer verlorenen Vergangenheit stiften nun reaktionäre Demagogen allerlei Verwirrung mit dem Wort „Nostalgie“ (einem aus dem griechischen Wort für „Rückkehr, Heimkehr“ entwickelten Kunstwort für Heimweh). Sie diffamieren damit gern Sozialisten, die mit Recht an die Errungenschaften der frühsozialistischen Revolution erinnern. Wir aber sollten uns dadurch nicht provozieren lassen, unsere Geschichte statt kritisch-selbstkritisch über sich hinaus vorwärtsweisend „nostalgisch“ zu verstehen. [52] Wenn wir stolz auf die frühsozialistische Revolution zurückblicken, sollten wir dennoch erkennen, daß es keineswegs unsere Aufgabe ist, zu ihr zurückzukehren oder sie gleichsam noch einmal zu wiederholen, sondern, ihrem revolutionären Geiste treu, weit über sie hinauszugehen.

Gerade insofern bedarf es einer kritisch-selbstkritische Wertung unserer eigenen Geschichte, sie allerdings kann man nicht vom Gegner lernen! Er wirft uns ja gerade das vor, was ihn getroffen hat, das heißt unsere Erfolge und nicht etwa unsere Fehler. Unsere Fehler und Mißerfolge, die es dem Gegner erleichtert haben, uns zu besiegen, müssen wir selbst überwinden und solche Selbstkritik wird uns nie der Gegner nahelegen, sondern uns stets nur an ihr zu hindern suchen.

Darum erscheint mir im Ausblick auf die künftige revolutionäre Bewegung und im Rückblick auf die großartigen Errungenschaften der revolutionären europäischen Entwicklung im 20. Jahrhundert „Wehmut“ (also eine DDR- oder gar Ost-„Nostalgie“) eher hinderlich als förderlich zu sein. Nicht um die „Rückkehr“ in den Frühsozialismus, sondern um den Aufbruch in den reifen Sozialismus im Übergang zum Kommunismus wird es doch, wenn die Konterrevolution uns nicht in ein neues Mittelalter zurückwirft, gehen. Und die Generationen, die diesen Weg freizukämpfen haben, werden dazu nicht aus einem wehmütigem, sondern aus einem stolzen Rückblick auf den revolutionären Aufbruch im 20. Jahrhundert Kraft schöpfen.

Dabei werden sie besser als wir selbst beurteilen können, welche Schwierigkeiten beim Übergang zum Sozialismus auf objektiven historischen Voraussetzungen und welche auf subjektiven „Fehlern“ beruhten, und beides hängt miteinander zusammen: die subjektiven Fehler haben objektive Voraussetzungen und führen zu objektiven Problemen.

Ich denke, objektiv war der irreversible Sieg des Sozialismus in Europa darum noch nicht möglich, weil hier der desolate Zustand der imperialistischen Gesellschaft zwar schon zu deren revolutionären Aufhebung überreif, die materiellen Bedingungen zur Konsolidierung eines ausgereiften Sozialismus im Übergang zum Kommunismus aber noch nicht gegeben waren.

Um nach dem Sieg der Konterrevolution über den europäischen Frühsozialismus zur revolutionären Gegenoffensive überzugehen, werden wir allerdings bedenken müssen, daß die der Konterrevolution unterlegene Klasse ja nicht auf den Ausgangspunkt ihres ersten revolutionären Anlaufes zurückgeworfen worden ist. Vielmehr ist sie nicht zu ihrem Ziel gekommen, nachdem sich die gesellschaftlichen Gesamtverhältnisse - zum Teil durch ihre eigenen Erfolge und Mißerfolge - erheblich verändert haben.

Zwar steht sie immer noch vor der gleichen historischen Aufgabe, nämlich nicht nur wie die bürgerliche Revolution die Gesellschaft in völlig neue Klassenverhältnisse überzuleiten, sondern diese überhaupt aufzuheben, dies aber nun unter völlig veränderten historischen, ökonomischen und sozialen Bedingungen. Darum wird für sie zwar die historisch-dialek­tisch-materialistische Grundanalyse der gebotenen Revolution, wie sie von Marx und Engels entwickelt wurde, weiterhin gelten. Aber selbstverständlich könnte es, wie ich meine, auch hinsichtlich dieser Grundanalyse noch qualitative Sprünge über Marx und Engels hinaus geben wie z.B. in der Naturwissenschaft den von Newton zu Einstein. Aber damit würden deren Grunderkenntnisse für den Bereich, in dem sie gelten, ebenso wenig obsolet wie die Gesetze der Mechanik durch die Relativitätstheorie.

Aber die konkreten historischen Voraussetzungen zur Anwendung der Grunderkenntnisse des historisch-dialektischen Materialismus in der revolutionären Praxis haben sich gewaltig verändert. Die heutigen Lohnarbeiter unterscheiden sich erheblich vom Proletariat der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert, die heutige Monopolbourgeoisie vom Bürgertum der freien Konkurrenz mindestens so wie dieses vom patrizischen Bürgertum des 16. Jahrhunderts, und, was ich hier sozial skizzierte, gilt erst recht ökonomisch für den weiten Weg von der Manufaktur bis zu den heutigen Konzernen und von der Dampfmaschine bis zur EDV-gesteuerten Produktion.

Deshalb nenne ich unseren gesellschaftlich vielfältig erstaunlich erfolgreichen, aber noch nicht ökonomisch dauerhaft siegreichen Anlauf zum Kommunismus gerne „frühsoziali­stisch“. Denn historisch wies er unvermeidlich, wie ich meine, neben erheblichen Errungenschaften auch nicht unerhebliche Mängel auf. (Marx sprach sogar, wie zitiert, von „unver­meidbaren Mißständen“.)

Zum ersten war es fast unmöglich, den unabdingbar notwendigen gesellschaftlichen Errungenschaften dauerhaft die notwendige ökonomische Basis zu sichern. Sodann war es - im Zusammenhang damit - noch nicht möglich, die neue Ordnung massenhaft so zu verankern, daß sie politisch irreversibel war. Und schließlich - damit verglichen, könnte man fast sagen: historisch zufällig - brachte es die faschistische Offensive in Europa mit sich, daß die UdSSR, das Kernland der ersten sozialistischen Revolution (etwas salopp gesagt) den Prozeß revolutionär-kontinuierlicher Entwicklung unterbrechen mußte, um der faschistischen Offensive in einem im Grunde widernatürlichen Bündnis mit imperialistischen Mächten in einem Krieg zu widerstehen, den es unvermeidlich, aber um den Preis eines gesellschaftspolitischen Rückschlags, nicht als „sozialistischen Befreiungskrieg“, sondern als „Großen Vaterländischen Krieg“ führen mußte.

Ein erheblicher Fehler aber wäre es nun, so meine ich, diese und andere hinderlichen historischen Voraussetzungen sozialistischen Handelns im 20. Jahrhundert so zu verklären, als hätte es sich dabei um „Errungenschaften“ gehandelt. Ich versuche das an nur zwei Beispielen aus der Geschichte DDR zu zeigen: an der „nationalen Frage“ und an der Frage der „sozialistischen Demokratie“.

Nach 1945 war es unvermeidlich nötig und richtig, von den nationalsozialistisch verführten Mitbürgern zunächst so viele wie möglich in die antifaschistisch-demokratische Umwälzung Deutschlands und später in den Übergang zum Sozialismus einzubeziehen. Dabei hielt man es für hinderlich, von ihnen ausdrückliche „Schuldbekenntnisse“ zu fordern, obwohl ihnen das zu innerer Entwicklung geholfen hätte, und räumte, um sie zu gewinnen, dem Wort „Na­tion“ einen hohen Stellenwert ein:

Zunächst ging es im Kampf um die Klassenhegemonie in Deutschland in den Grenzen und unter den Bedingungen des Potsdamer Abkommens, um dessen völliger antifaschistisch-demokratischen Umgestaltung willen, um die „Einheit Deutschlands“. Dann nannte man die breiteste Volksbewegung im Sinne des Potsdamer Abkommens „Nationale Front des demokratischen Deutschlands“. Das entsprach der sozialistischen Dialektik von „sozialem Inhalt“ und „nationaler Form“ und war in diesem Sinne theoretisch gewiß ganz unbedenklich, ebenso auch die  spätere Bezeichnung der ersten sozialistischen deutschen Armee als „nationale Volksarmee“. Denn in dieser Formulierung war der Begriff „Volk“ nicht völkisch, sondern sozial im Sinne von „plebejisch“, gemeint, etwa im Anklang z.B. an die revolutionäre „Volksmarinedivision“ in der Novemberrevolution.

Unter den deutschen Bedingungen allerdings war diese Betonung des Nationalen nicht ungefährlich. Denn in Deutschland wurde das Wort „Nation“ verbreitet naturhaft-biologisch und nicht gesellschaftlich-historisch verstanden und diente schon seit langer Zeit insbesondere zur Forcierung imperialistischer Überheblichkeit gegenüber anderen Nationen. Um das zu verstehen, braucht man nur an den Begriff „deutsch-national“ zu denken.

Das deutsche Nationalbewußtsein war nämlich, sieht man von seiner Anfangsentwicklung in der Zeit der Reformation und frühbürgerlichen Revolution ab, in erheblichem Unterschied zum Nationalbewußtsein anderer Völker kein Kind der bürgerlichen Revolution, sondern in der Reaktion auf die bürgerliche Revolution in Frankreich entstanden. So war es nicht, wie weitgehend im übrigen Europa, mit bürgerlich-revolutionären Ideen, sondern mit preußisch-deutsch-dynastischem Denken verschmolzen und von Anfang an antirevolutionär und chauvinistisch geprägt. Als Kind der Romantik hatte es sich mit einer an das Mittelalter angelehnten, die Entwicklung seit der Renaissance negierenden, Volkstümelei verbunden. Um das zu zeigen, braucht man nur an den „Turnvater“ Jahn und Ernst Moritz Arndt zu erinnern. Dieses besondere deutsch-nationale und zugleich antidemokratische „Nationalbewußt­sein“, von seiner romantischen Entstehung her immer dem feudal-mittelalterlichen „völ­kischen“ mehr als dem modern-bürgerlichen nationalen Gedanken verpflichtet, wurde dann, zunehmend nach dem Scheitern der Revolution von 1848, zum ideologischen Kitt des deutschen Kaiserreiches auf seinem Weg in den Imperialismus und schließlich im Faschismus, der sich in Deutschland nicht zufällig „Nationalsozialismus“ nannte. Besonders verhängnisvoll wirkte es noch einmal, als die BRD in der Konterrevolution von 1989 bei ihrer Annexion der DDR erfolgreich die „nationale Karte“ auszuspielen vermochte, und seitdem dient es - wie schon einmal - der herrschenden Klasse dazu, die von ihr Desozialisierten und Demoralisierten gegen die jeweils noch Schwächeren aufzuhetzen mit der Parole „Ausländer raus!“.

Natürlich ist mit diesen kurzen Bemerkungen zum Begriff der „Nation“ keineswegs alles gesagt, was dazu zu sagen wäre.

Ähnlich ausführlich wie im Blick auf die nationale Frage müßte das Problem der sozialistischen Demokratie behandelt werden. Analog - das heißt immer ähnlich und unähnlich - der frühbürgerlichen Revolution stand auch die frühsozialistische Revolution vor dem Problem, daß die zur gesellschaftlichen Hegemonie berufene und drängende Klasse noch nicht insgesamt kollektiv zu ihrer eigenen Interessenvertretung fähig war, sondern diese Fähigkeit erst im Vollzug ihrer Herrschaft gewinnen mußte.

In der frühbürgerlichen Revolution führte das dazu, daß dynastische Zentralgewalten die feudalen Machtstrukturen im Interesse des Bürgertums aufhoben, indem sie die Zeit des frühbürgerlichen Absolutismus eröffneten. Heinrich Mann hat das ungemein anschaulich in seinem großen Roman über Henri Quatre gezeigt, und ähnliches ließe sich ebenso überzeugend an der Geschichte Elisabeths I. von England ablesen. In der frühsozialistischen Revolution zeigt sich - zwar ganz anders und doch vergleichbar - die Disproportion zwischen der Notwendigkeit, den revolutionären Prozeß planmäßig zu lenken, und den Fähigkeiten breitester Massen, ihn selbst zu organisieren, in der Rolle der kommunistischen Avantgarde. Darum fordert deren Rolle immer wieder zum allzu oberflächlichen Vergleich mit dem Absolutismus in der frühbürgerlichen Revolution heraus - zu oberflächlich, weil er verkennt, daß die revolutionäre Avantgarde ja im Gegensatz zu den die bürgerliche Revolution fördernden absoluten Herrschern Vortrupp der eigenen revolutionären Klasse ist! Tatsächlich allerdings ist der Übergang von der Revolution für die (gesamte) neue Klasse zur Revolution der (ge­samten) neuen Klasse ein schwieriges Problem, das sich vermutlich, so wie es sich zwischen der bürgerlichen und frühbürgerlichen Revolution unterschiedlich darstellt, auch in der reifen sozialistischen Revolution anders zeigen wird als in der frühsozialistischen.

Es wären noch viele ähnliche Schwierigkeiten der Herausbildung des Sozialismus zu nennen, nicht nur in der DDR, sondern auch in der Gesamtgeschichte des sozialistischen Lagers. Sie zu leugnen wäre ebenso dumm, wie sie undifferenziert entweder allesamt nur als fatal oder nur als Folge eigener Fehler zu betrachten. Allerdings gilt von ihnen allen, daß sie keinesfalls die Bedeutung dessen mindern, was ich, trotz vieler Bedenken vieler Freunde gegen diesen Begriff, die frühsozialistische Revolution nenne.

Diese zurückliegende Phase der sozialistisch-revolutionären Entwicklung jedoch so zu behandeln, als könne sie für deren noch vor uns liegende Phasen normativ sein, ja, als ginge es um ihre Repristination und nicht um revolutionäre Schritte über sie hinaus, wäre wirklichem revolutionärem Fortschritt nur hinderlich. Etwas brutal gesagt: Bei allen überaus wertvollen Erfahrungen, die die frühsozialistische Revolution für den Fortgang der revolutionären Entwicklung bietet, und bei allem Respekt vor ihren bahnbrechenden Leistungen: die Wiederherstellung des mit ihr in der Konterrevolution Verlorenen ist nicht nur unmöglich, sondern nicht einmal erstrebenswert, und aus guten historischen Gründen läßt sich eine kommende Generation dafür kaum begeistern. Nicht die Wehmut der Erinnerung an vergangene Errungenschaften braucht sie, sondern wohl begründeten Mut und Zuversicht für ihre Aufgabe, den konterrevolutionären Rückschlag zu überwinden und das historisch reifer zu vollenden, was unsere Generation, für sie bahnbrechend, aber noch unausgereift, begonnen hat.

Zuletzt noch einige Worte zu einem theoretischen Purismus, der offenbar desto wilder wu­chert, je weniger es zu der dringend notwendigen, prinzipienfesten, aber sehr weit gespann­ten Sammlung aller Gegner des faschistisch eskalierenden Imperialismus kommt:

Selbstverständlich ist die „Einheit und Reinheit“ der Partei eine entscheidende Vorausset­zung auch für künftige sozialistisch-kommunistische Revolutionen. Aber wie ist sie so zu er­reichen, daß dabei nicht immer neue und immer kleinere kommunistische Gruppierungen entstehen, sondern eine kommunistische Partei zur starken Avantgarde einer alle Gegner des faschistoiden Im­perialismus vereinenden Bewegung wird?

Ich denke, das kann nicht dadurch geschehen, daß man das Messer theoretischer Klarheit solange schärft, bis daraus eine Rasierklinge wird, die zu unnötigen Verletzungen führt und bei der ersten Belastung bricht. Und erst recht nicht dadurch, daß man alles, was man für eine „Abweichung“ hält, solange ausschließt, bis man nur noch selbst übrig ist. Vielmehr gilt es (ich spreche von der Meinungsbildung unter Freunden!) höchst dialektisch die in These und Antithese zur Synthese vorwärtsweisenden Elemente zu entdecken, nicht zuerst die Personen, sondern ihre Gedanken zu sortieren, niemals zu kritisieren, ohne sich selbstkritisch zu überlegen, warum die eigene Argumentation den anderen nicht überzeugt, bei jedem - wirklichen oder vermeintlichen - Irrtum des anderen zu fragen, wie er entstanden ist. Nur wer den Grund eines Irrtums erkennt, kann ihn überzeugend widerlegen. Und indem man den Grund des Irrtums eines anderen erkennt, wird man zugleich seine eigene Erkenntnis erweitern und zumindest insoweit korrigieren. Kritik und Selbstkritik werden sich also im Disput immer gegenseitig entwickeln müssen.

Wer Meinungsunterschiede zwischen Gleichgesinnten nur unter der Kategorie „falsch oder richtig“ behandelt und nicht immer auch viel dialektischer unter der Frage, inwieweit falsch, inwieweit richtig, wer im Meinungsstreit nicht überlegt, ob beide Seiten bereits genau genug verstanden und gesagt haben, worum es ihnen geht und warum der je andere jeweils anders denkt, wird unfähig, selbst aus dem Gespräch zu lernen und seinen Gesprächspartner zu überzeugen.

Denn keine Erkenntnis ist so richtig, daß sie nicht noch richtiger formuliert werden könnte, und selten ist eine Meinung so dumm, daß der Kluge nicht an ihr erkennen könnte, wie es zu ihr gekommen und wie sie also zu überwinden ist. Ohne diese Erkenntnis aber ist sie allenfalls zu verwerfen, nicht aber überzeugend zu widerlegen, das heißt, ohne diese Erkenntnis kann man den anderen nur aufgeben, nicht aber gewinnen. Denn im freundschaftlichen Meinungsstreit wirkt nur derjenige Widerspruch überzeugend, der aus dem Verständnis für die Position des Gesprächspartners und weder aus einem Mißverständnis noch aus Verständnislosigkeit ihm gegenüber entsteht.

Einige Worte zum Generationenwechsel“

Ich denke, daß meine Generation - und hier möchte ich noch einmal ganz persönlich spre­chen - im Stafettenlauf ihre Etappe hinter sich hat und nun den Stab an die folgenden Läufer und Läuferinnen weitergeben muß.

Das hat nichts, gar nichts, mit Resignation zu tun. Im Gegenteil! Nur in historischem Opti­mismus, in jenem Optimismus, der, mit Bonhoeffer zu reden, die Zukunft niemals dem Geg­ner läßt, kann man, auch nach einer historischen Niederlage und ohne sein Ziel schon er­reicht zu haben, von der historischen Bühne in der Zuversicht abtreten, daß die Bewegung anderswo (derzeit z.B. in Lateinamerika) weitergeht und auch in Europa künftig andere den Kampf wiederaufnehmen und zum Erfolg führen werden, den man mit der eigenen Gene­ration bahnbrechend geführt hat.

Historischer Optimismus freilich erfordert historische Perspektiven. Die europäische Kon­terrevolution von 1989 war keine kurze Episode im revolutionären Prozeß, sondern bezeich­net eine epochale Zäsur. Aus guten Grund haben wir sie in den WBl darum oft mit der Gegenreformation verglichen, die den bürgerlich-revolutionären Aufbruch im 16. Jahrhundert zunächst für eine ganze Periode unterbrochen hatte.

Ob die antikommunistische Gegenrevolution von 1989 wie die Restaurationszeiten im Zuge der bürgerlichen Revolution zu einem neuen, reiferen revolutionären Aufschwung führt oder ob die imperialistisch gewordene bürgerliche Gesellschaft - dem Verfall des altrömischen Reiches ähnlich - in einem neuen „Mittelalter“ kollabiert, muß in zukünftigen harten Kämp­fen entschieden werden. Um solchen Kollaps zu vermeiden, darf unter den Kräften, die zum historischen Fortschritt wirken, keine Resignation aufkommen.

Das gilt gleichermaßen für den desolaten Zustand der Kirche wie der Gesellschaft.

Was die Kirche betrifft, sollte nicht so sehr die historische Erkenntnis tröstlich sein, daß ihr Zustand auch nach der Gegenreformation im 16. Jahrhundert schlechthin als verzweifelt erschien und es dann doch wieder einen Aufbruch im frühen Pietismus und später mit der dialektischen Theologie gab, sondern vielmehr das Vertrauen auf die Zusage, daß auch die Pforten der Hölle die Gemeinde Jesu Christi nicht überwältigen werden.

Was die Gesellschaft betrifft, gilt es, beides im Blick zu behalten: zunächst daß die sozi­alistischen Revolutionen im zwanzigsten Jahrhundert - gesellschaftlich eher zu spät als zu früh vollzogen! - gezeigt haben, daß eine Organisation der Gesellschaft, die nicht auf priva­ter Kapitalakkumulation und Ausbeutung fremder Arbeitskraft beruht, funktionsfähig ist, aber dann auch, daß diese Revolutionen - ökonomiegeschichtlich eher zu früh als zu spät vollzogen! - sich gegenüber der zu überwindenden Gesellschaftsordnung noch nicht global zu halten vermocht haben. Dazu fehlte ihnen noch die qualitativ neue Basis gesellschaftli­cher Produktivität, ähnlich wie der frühbürgerlichen Revolution die Dampfmaschine als technisch-materielle Bedingung des Übergangs von der Manufaktur zur Industrie gefehlt hatte.

Was wir zur Übergabe der Stafette an die nächste, übernächste oder, wie ich befürchte, noch spätere Generation tun konnten, haben wir getan: Wir haben vor der Konterrevolution gewarnt. Wir haben wäh­rend der Konterrevolution „wider die Resignation der Linken“ gekämpft. Wir haben die Errungenschaften der frühsozialistischen Revolution gegen alle ihre eigenen konterrevolutionären Verzerrungen und gegen alle Verleumdungen durch ihre Gegner als notwendig und bahnbrechend verteidigt. Und wir haben auch in der Niederlage nicht kapituliert! So übergeben wir keineswegs entmutigt den Stafettenstab an spätere Generationen, damit sie ihn weitertragen und schließlich das Ziel erreichen.

Aber wir können heute und hier noch nicht aus erst kommenden europäischen Generationen Rekruten für zukünftige Kämpfe mobilisieren. Dafür brauchen sie nicht nur ein - natürlich auch durch unsere Erfahrungen bereichertes - neues Bewußtsein. Dazu müssen sie nicht nur die forcierte Entsozialisierung überwinden, die sich im überlebten Kapitalismus spontan entwickelt, und den zerstörerischen Kräften widerstehen, die schlimmer zu wüten beginnen als der Faschismus der dreißiger und vierziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Sondern dafür brauchen sie außer der Theorie des revolutionären Übergangs zum Sozialismus und Kommunismus insbesondere eine revolutionäre Strategie und Taktik, die den Bedingungen einer erst kommenden Zeit entspricht. Und bei deren Entwicklung müssen sie über histo­rische Einsichten und Programme hinaus gehen, die wir gewonnen und entwickelt hatten.

Damit möchte ich zwar nicht sagen, daß meine Generation nicht mehr wisse, „wie es wei­tergehen“ soll, wohl aber, daß wir das heute noch nicht so vermitteln können, wie es die Avantgarde erst noch kommender Generationen braucht, wie sie es intellektuell und insbesondere auch emotional so verstehen kann, daß sie von revolutionären Worten nicht etwa zu anarchistischem Nihilismus, sondern zu konstruktiv-revolutionärer Neuordnung gelangt.

Den Weg dahin müssen kommende revolutionäre Generationen selber finden. Wir übergeben den Stab in der Stafette, aber sie müssen ihn übernehmen und ins Ziel tragen.

*

Die frühesten Wurzeln meiner viel späteren Entwicklung zum Kommunismus - und diese Entwicklung war mir als dem Sohn eines einerseits preußisch-konservativen, andererseits hanseatisch-großbürgerlichen, allerdings gerade darum antinazistischen, Elternhauses nicht in die Wiege gelegt - liegen in dem tiefen Eindruck, den, als ich älter wurde, Dimitroff mit der mutigen Anklage des Faschismus in seinem Prozeß auf mich gemacht hatte; die „Rote Fahne“ hätte ich, hätte ich schon damals etwas von ihr gehört, ganz sicher nicht verstanden. Mindestens eines ebenso großen „Stilwechsels“ aber bedarf es bei der Stafettenübergabe in Zukunft, damit kommende Generationen die Enge unserer Traditionen brechen können, ohne ihre Linie zu verlieren.

   Zurück


 

Nach Redaktionsschluß

Die Redaktion  der  WBl  solidarisiert sich entschieden mit dem Kommunistischen

Jugendverband Tschechiens (KMS) und protestiert energisch gegen dessen Verbot!


 

Globalisierung

Friedrich Engels und Karl Marx über den Weltmarkt

Beitrag zum 1. Forum der Weltpolitisch Ökonomischen Gesellschaft zum Thema „Ökonomische Globalisierung und moderne marxistische Ökonomie“ an der Universität für Finanzen und Ökonomie zu Shanghai/China, vom 2.-3. IV. 2006

„Die Bourgeoisie hat durch die Exploitation des Weltmarkts die Produktion und Konsumtion aller Länder kosmopolitisch gestaltet.”

                            Kommunistisches Manifest

von Eike Kopf


Die Erkenntnisse über die Entstehung und die historische Bedeutung des Weltmarktes und der Weltproduktion gehören zu den frühen und grundlegenden Erkenntnissen der neuen Weltanschauung von Friedrich Engels und Karl Marx.

Ich denke, daß zuerst die Ausbildung  als Kaufmann, die Engels von September 1837 bis März 1841 in der Handelsfirma seines Vaters in Barmen (heute Wuppertal) und in einer Großhandelsfirma in Bremen erfahren hat, dazu geführt hat.

Im August 1844 schrieb Engels: „Der Gedanke der Enzyklopädie war für das achtzehnte Jahrhundert charakteristisch [...] Ebenso in der Geschichte. Wir finden jetzt zuerst bändereiche Kompilationen der Weltgeschichte, noch ohne Kritik und vollends ohne Philosophie [...] Die Politik wurde auf eine menschliche Basis gestellt und die Nationalökonomie durch Adam Smith reformiert.“ (Karl Marx/Friedrich Engels: Werke. Dietz Verlag Berlin [nachfolgend: MEW], Bd. 1, S. 551)

Deutschland, Frankreich und England sind die „drei leitenden Länder der gegenwärtigen Geschichte“. (Eb., S. 552)

Das 16. und 17. Jahrhundert haben „die Ko­lonien; die Seemacht und den Handel Englands geschaffen und eine zunehmende, schon ziemlich mächtige Mittelklasse neben die Aristokratie gestellt.“ (Eb., S. 557)

Erfindungen in der englischen Töpferei, Spinnerei und Weberei sowie der Dampfmaschine von 1763 bis 1787 „regten die soziale Bewegung an“ (Eb., S. 559, 560) Im Jahre 1833 lebten „1½ Millionen Menschen direkt oder indirekt“ von der Baumwollindustrie; „die Quantität der ausgeführten Baumwollenwaren hat sich seit 1801 verachtfacht.“ (Eb., S. 561)

Baumwollfabrikation, Wollindustrie, Leinenindustrie, Seidenindustrie „wurden so total revolutioniert“ (Eb., S. 561/562)

„Dies ist aber nur der Anfang der industriellen Umwälzung. Wir haben gesehn, wie Färben, Drucken und Bleichen durch den Fortschritt des Spinnens und Webens ausgedehnt wurden und sich bei der Mechanik und Chemie Hülfe holten. [...] Die Dampfmaschine gab den unerschöpflichen Kohlenlagern, die sich unter der Oberfläche Englands hinziehen, erst ihren Wert; neue Kohlenbergwerke wurden in Masse eröffnet und die alten mit doppelter Energie bearbeitet. Die Anfertigung der Spinnmaschinen und Webstühle fing auch an, einen eignen Industriezweig zu bilden [...] Die Maschinen wurden durch Maschinen gemacht [...] Die Maschinenfabrikation wirkte wieder auf die Eisen- und Kupfergewinnung zurück [... ]

Die Folge der revolutionierten Baumwollspinnerei mußte eine Revolution der gesamten Industrie sein“. (Eb., S. 563)

Die Metallverarbeitung und die Bergwerke wurden erneuert, neue Kommunikationsmittel wurden geschaffen: Straßen und Kanäle wurden neu gebaut, seit 1811 wurden Dampfschiffe gebaut und seit 1830 Eisenbahnen eröffnet. „Die Revolutionierung der englischen Industrie ist die Basis aller modernen englischen Verhältnisse, die treibende Kraft der ganzen sozialen Bewegung.“ (Eb., S. 565-566)

Diese Fakten beschrieb Engels 1845 auch in seinem Buch „Die Lage der arbeitenden Klasse in England“ und ergänzte sie auf diese Weise: „Wie der Dampf die Kommunikation zu Lande revolutioniert hatte, so gab er auch der zu Wasser ein neues Ansehen. Das erste Dampfschiff fuhr 1807 auf dem Hudson in Nordamerika; das erste im britischen Reich 1811 auf dem Clyde. Seitdem sind über sechshundert in England gebaut worden, und über fünfhundert waren in britischen Häfen in Tätigkeit.

Das ist in kurzem die Geschichte der englischen Industrie in den letzten sechzig Jahren, eine Geschichte, die ihresgleichen nicht hat in den Annalen der Menschheit.“ (MEW, Bd. 2, S. 249)

Im Sommer 1845 fuhr Engels einen Monat mit Marx nach London und Manchester. So konnte auch Marx selbst die industrielle, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung Englands sehen.

Ab September 1845 begannen sie ihre Arbeit an dem Werk „Die deutsche Ideologie“. In dem Fragment „I. Feuerbach“ schrieben sie: „Mit der Manufaktur treten die verschiedenen Nationen in ein Konkurrenzverhältnis, in den Handelskampf, der in Kriegen, Schutzzöllen und Prohibitionen durchgekämpft wurde, während früher die Nationen, soweit sie in Verbindung waren, einen harmlosen Austausch miteinander verführt hatten. Der Handel hat von nun an politische Bedeutung. [...]

Die Manufaktur und überhaupt die Bewegung der Produktion erhielt einen enormen Aufschwung durch die Ausdehnung des Verkehrs, welche mit der Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Ostindien eintrat. Die neuen, von dort importierten Produkte, namentlich die Massen von Gold und Silber, die in Zirkulation kamen, die Stellung der Klassen gegeneinander total veränderten und dem feudalen Grundeigentum und den Arbeitern einen harten Stoß gaben, die Abenteurerzüge, Kolonisation und vor Allem die jetzt möglich gewordene und täglich sich mehr und mehr herstellende Ausdehnung der Märkte zum Weltmarkt riefen eine neue Phase der geschichtlichen Entwicklung hervor [...]

Die zweite Periode trat mit der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts ein und dauerte fast bis zum Ende des achtzehnten. Der Handel und die Schiffahrt hatten sich rascher ausgedehnt als die Manufaktur, die eine sekundäre Rolle spielte; die Kolonien fingen an, starke Konsumenten zu werden, die einzelnen Nationen teilten sich durch lange Kämpfe in den sich öffnenden Weltmarkt. [...] Diese Periode ist auch bezeichnet durch das Aufhören der Gold- und Silberausfuhrverbote, das Entstehen des Geldhandels, der Banken, der Staatsschulden, des Papiergeldes, der Aktien- und Fondsspekulation [...] und der Ausbildung des Geldwesens überhaupt“. (MEW, Bd., 3, S. 56-59)

„Die im siebzehnten Jahrhundert unaufhaltsam sich entwickelnde Konzentration des Handels und der Manufaktur auf ein Land, England, schuf für dieses Land allmählich einen relativen Weltmarkt und damit eine Nachfrage für die Manufakturprodukte dieses Landes, die durch die bisherigen industriellen Produktivkräfte nicht mehr befriedigt werden konnte. [...] Die Konkurrenz zwang bald jedes Land, das seine historische Rolle behalten wollte, seine Manufakturen durch erneuerte Zollmaßregeln zu schützen (die alten Zölle halfen gegen die große Industrie nicht mehr) und bald darauf die große Industrie unter Schutzzöllen einzuführen. Die große Industrie universalisierte trotz dieser Schutzmittel die Konkurrenz [...], stellte die Kommunikationsmittel und den modernen Weltmarkt her, unterwarf sich den Handel, verwandelte alles Kapital in industrielles Kapital und erzeugte damit die rasche Zirkulation (die Ausbildung des Geldwesens) und Zentralisation der Kapitalien. Sie zwang durch die universelle Konkurrenz alle Individuen zur äußersten Anspannung ihrer Energie. Sie vernichtete möglichst die Ideologie, Religion, Moral etc., und wo sie dies nicht konnte, machte sie sie zur handgreiflichen Lüge. Sie erzeugte insoweit erst die Weltgeschichte, als sie jede zivilisierte Nation und jedes Individuum darin in der Befriedigung seiner Bedürfnisse von der ganzen Welt abhängig machte und die bisherige naturwüchsige Ausschließlichkeit einzelner Nationen vernichtete. Sie subsumierte die Naturwissenschaft unter das Kapital und nahm der Teilung der Arbeit den letzten Schein der Naturwüchsigkeit. Sie vernichtete überhaupt die Naturwüchsigkeit, soweit dies innerhalb der Arbeit möglich ist, und löste alle naturwüchsigen Verhältnisse in Geldverhältnisse auf.“ (Eb., S. 59/60)

Die Mitglieder des Bundes der Kommunisten in Paris baten Engels am 22. Oktober 1847, ein kommunistisches Programm zu entwerfen. Bis November 1847 schrieb er die „Grundsätze des Kommunismus”, worin es heißt: „11. F[rage]: Was waren die nächsten Folgen der industriellen Revolution und der Scheidung der Gesellschaft in Bourgeois und Proletarier?

A[ntwort]: Erstens wurde durch die infolge der Maschinenarbeit immer wohlfeiler werdenden Preise der Industrieerzeugnisse in allen Ländern der Welt das alte System der Manufaktur oder der auf Handarbeit beruhenden Industrie gänzlich zerstört. Alle halbbarbarischen Länder, welche bisher mehr oder weniger der geschichtlichen Entwicklung fremd geblieben waren und deren Industrie bisher auf der Manufaktur beruht hatte, wurden hierdurch mit Gewalt aus ihrer Abschließung herausgerissen. Sie kauften die wohlfeilen Waren der Engländer und ließen ihre eigenen Manufakturarbeiter zugrunde gehen. So sind Länder, welche seit Jahrtausenden keinen Fortschritt gemacht haben, z.B. Indien, durch und durch revolutioniert worden, und selbst China geht jetzt einer Revolution entgegen. Es ist dahin gekommen, daß eine neue Maschine, die heute in England erfunden wird, binnen einem Jahre Millionen von Arbeitern in China außer Brot setzt. Auf diese Weise hat die große Industrie alle Völker der Erde miteinander in Verbindung gesetzt, alle kleinen Lokalmärkte zum Weltmarkt zusammengeworfen, überall die Zivilisation und den Fortschritt vorbereitet und es dahin gebracht, daß alles, was in den zivilisierten Ländern geschieht, auf alle anderen Länder zurückwirken muß.“ (MEW, Bd. 4, S. 367)

Marx schrieb Anfang 1848 über den Freihandel:

„Je mehr das Produktivkapital also anwächst, desto mehr steigert sich die Konkurrenz unter den Arbeitern, und zwar in viel stärkerem Verhältnis. Die Entlohnung der Arbeit nimmt ab für alle, und die Arbeitslast vermehrt sich für einige.

1829 gab es in Manchester 1088 Spinner, die in 36 Fabriken beschäftigt waren. 1841 gab es nur noch 448, und diese Arbeiter bedienten 53 353 Spindeln mehr als die 1088 von 1829. Wenn die Handarbeit zugenommen hätte in demselben Maße wie die Produktivkräfte, so hätte die Zahl der Arbeiter auf 1848 steigen müssen; die technischen Verbesserungen haben also 1100 [vielmehr 1400 – E. K.] Arbeiter außer Arbeit gesetzt.[...]

Der Fortschritt der Industrie liefert weniger kostspielige Existenzmittel. So hat der Schnaps das Bier, die Baumwolle Wolle und Leinen, die Kartoffel das Brot ersetzt.

Da man stets Mittel findet, die Arbeit mit wohlfeileren und erbärmlicheren Gegenständen zu ernähren, so ist das Lohnminimum in stetem Sinken begriffen. [...]

So von zwei Dingen eines: Entweder muß man die ganze, auf die Voraussetzung des Freihandels begründete politische Ökonomie leugnen, oder man muß zugestehen, daß die Arbeiter unter diesem Freihandel von der ganzen Härte der ökonomischen Gesetze getroffen werden.

Um zusammenzufassen: Was ist also unter dem heutigen Gesellschaftssystem der Freihandel? Die Freiheit des Kapitals. Habt ihr die paar nationalen Schranken, die noch die freie Entwicklung des Kapitals einengen, eingerissen, so habt ihr lediglich seine Tätigkeit völlig entfesselt. Solange ihr das Verhältnis von Lohnarbeit zu Kapital fortbestehen laßt, mag der Austausch der Waren sich immerhin unter den günstigsten Bedingungen vollziehen, es wird stets eine Klasse geben, die ausbeutet, und eine, die ausgebeutet wird. [...] Man sagt uns zum Beispiel, daß der Freihandel eine internationale Arbeitsteilung ins Leben rufen und damit jedem Lande eine mit seinen natürlichen Vorteilen harmonierende Produktion zuweisen würde.

Sie glauben vielleicht, meine Herren, daß die Produktion von Kaffee und Zucker die natürliche Bestimmung von Westindien sei.

Vor zweihundert Jahren hatte die Natur, die sich nicht um den Handel kümmert, dort weder Kaffeebäume noch Zuckerrohr gepflanzt.

Und es wird vielleicht kein halbes Jahrhundert dauern, bis Sie dort weder Kaffee noch Zucker mehr finden, denn bereits hat Ostindien [...] den Kampf erfolgreich aufgenommen. [...]

Noch ein Umstand darf dabei nie aus dem Auge gelassen werden: der nämlich, daß wie alles Monopol geworden ist, es auch heute einige Industriezweige gibt, welche alle anderen beherrschen und den sie vorzugsweise betreibenden Völkern die Herrschaft auf dem Weltmarkt sichern. So hat im internationalen Verkehr allein die Baumwolle eine viel größere kommerzielle Bedeutung als alle anderen zur Anfertigung von Bekleidungsgegenständen verwendeten Rohstoffen zusammen. Es ist wahrhaft lächerlich, wie die Freihändler auf die paar Spezialitäten in jedem Industriezweig hinweisen, um sie gegen die Produkte des alltäglichen Gebrauches in die Waagschale zu werfen, die am billigsten in den Ländern produziert werden, wo die Industrie am entwickeltsten ist.

Wenn die Freihändler nicht begreifen können, wie sich ein Land sich auf Kosten eines anderen bereichern kann, so brauchen wir uns darüber nicht zu wundern, da dieselben Herren noch weniger begreifen wol­len, wie innerhalb eines Landes eine Klasse sich auf Kosten einer anderen bereichern kann.

Glauben Sie aber nicht, meine Herren, daß, wenn wir die Handelsfreiheit kritisieren, wir die Absicht haben, das Schutzzollsystem zu verteidigen. [...] Übrigens ist das Schutzzollsystem nur ein Mittel, in einem Lande die Großindustrie aufzuziehen, das heißt, es vom Weltmarkt abhängig zu machen; und von dem Augenblick an, wo man vom Weltmarkt abhängt, hängt man schon mehr oder weniger vom Freihandel ab. Aus­serdem entwickelt das Schutzzollsystem die freie Konkurrenz im Innern eines Landes. Deshalb sehen wir, daß in den Ländern, wo die Bourgeoisie anfängt, sich als Klasse Geltung zu verschaffen, wie zum Beispiel Deutschland, sie große Anstrengungen macht, Schutzzölle zu bekommen. Diese sind für sie Waffen gegen den Feudalismus und gegen die absolute Staatsgewalt, sie sind für sie ein Mittel, ihre Kräfte zu konzentrieren und den Freihandel im Innern des Landes selbst zu realisieren.

Aber im allgemeinen ist heutzutage das Schutzzollsystem konservativ, während das Freihandelssystem zerstörend wirkt. Es zersetzt die bisherigen Nationalitäten und treibt den Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie auf die Spitze. Mit einem Wort, das System der Handelsfreiheit beschleunigt die soziale Revolution. Und nur in diesem revolutionären Sinne, meine Herren, stimme ich für den Freihandel.“ (MEW, Bd. 4, S. 452, 455, 456-458)

Im “Manifest der Kommunistischen Partei” von Marx und Engels von 1848 können wir lesen: „Die Bourgeoisie hat in der Geschichte eine höchst revolutionäre Rolle gespielt. [...]

Das Bedürfnis nach einem stets ausgedehnteren Absatz für ihre Produkte jagt die Bourgeoisie über die ganze Erdkugel. Überall muß sie sich einnisten, überall anbauen, überall Verbindungen herstellen.

Die Bourgeoisie hat durch die Exploitation des Weltmarkts die Produktion und Konsumtion aller Länder kosmopolitisch gestaltet.” (Eb., S. 464, 465/466)

Am 8. Oktober 1858 schrieb Marx an Engels: „Die eigentliche Aufgabe der bürgerlichen Gesellschaft ist die Herstellung des Weltmarkts, wenigstens seinen Umrissen nach, und einer auf seiner Basis ruhenden Produktion. Da die Welt rund ist, scheint dies mit der Kolonisation von Kalifornien und Australien und dem Aufschluß von China und Japan zum Abschluß gebracht.“ (MEW, Bd. 29, S. 360)

Im Jahre 1859 veröffentlichte Marx das erste Heft seines geplanten Werkes „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“. Im Vorwort teilte er mit, daß er 6 Bücher schreiben will: 1. Das Kapital, 2. Das Grundeigentum, 3. Die Lohnarbeit (in Industrie, Handel und Landwirtschaft); 4. Der Staat (und seine Bedeutung für die Wirtschaft), 5. Der auswärtige Handel, 6. Der Weltmarkt. (MEW, Bd. 13, S. 7)

Die Bücher 1-3 sollten die ökonomischen Lebensbedingungen der drei großen Klassen in jedem kapitalistischen Land untersuchen, die durch den jeweiligen Staat zusammengefaßt (durch Steuern, Zölle, Währungs- u.a. Gesetze, Subventionen, Protektion, Handelskriege usw.) und im internationalen Handel auf dem Weltmarkt vertreten werden.

Dies alles zusammen ist die Wirtschaft, die reale gesellschaftliche Basis der menschlichen Gesellschaft, aus der die soziale Struk­tur (Klassen und Schichten), Politik, Recht, Moral, Religion, Kunst, Einzelwissenschaf­ten und Philosophie als Ebenen des Überbaus letzten Endes hervorgehen.

Leider hat Marx nur das Buch über das Kapital, d. h. über die

Produktion (Buch I),

Zirkulation (Buch II),

Distribution und Konsumtion des Mehrwertes (Buch III) und die

Geschichte der Theorie zu diesem Gegenstand (Buch IV) geschrieben.

Er schrieb im I. Buch bzw. Band des „Ka­pitals“ 1867:  

„Ihr [der großen Industrie – E. K.] Prinzip, jeden Produktionsprozeß, an und für sich und zunächst ohne alle Rücksicht auf die menschliche Hand, in seine konstituierenden Elemente aufzulösen, schuf die ganz moderne Wissenschaft der Technologie. Die buntscheckigen, scheinbar zusammenhangslosen und verknöcherten Gestalten des gesellschaftlichen Produktionsprozesses lösten sich auf in bewußt planmäßige und je nach dem bezweckten Nutzeffekt systematisch besonderte Anwendungen der Naturwissenschaft. Die Technologie entdeckte ebenso die wenigen großen Grundformen der Bewegung, worin alles produktive Tun des menschlichen Körpers [...] notwendig vorgeht [...] Die moderne Industrie betrachtet und behandelt die vorhandene Form eines Produktionsprozesses niemals definitiv. Ihre technische Basis ist daher revolutionär [...] Sie revolutioniert damit ebenso beständig die Teilung der Arbeit im Innern der Gesellschaft und schleudert unaufhörlich Kapitalmassen und Arbeitermassen aus einem Produktionszweig in den andern. Die Natur der großen Industrie bedingt daher Wechsel der Arbeit, Fluß der Funktion, allseitige Beweglichkeit des Arbeiters. Andrerseits reproduziert sie in ihrer kapitalistischen Form [im Rahmen der Reichweite des Eigentums an den Produktionsmitteln – E. K.] die alte Teilung der Arbeit mit ihren knöchernen Partikularitäten. Man hat gesehn, wie dieser absolute Widerspruch alle Ruhe, Festigkeit, Sicherheit der Lebenslage des Arbeiters aufhebt, ihm mit dem Arbeits­mittel beständig das Lebensmittel aus der Hand zu schlagen und mit seiner Teilfunktion ihn selbst überflüssig zu machen droht; wie dieser Widerspruch im ununterbrochnen Opferfest der Arbeiterklasse, maßlosesten Vergeudung der Arbeitskräfte und den Verheerungen gesellschaftlicher Anarchie sich austobt. Dies ist die negative Seite. [...] Ein auf Grundlage der großen Industrie naturwüchsig entwickeltes Moment dieses Umwälzungsprozesses sind polytechnische und agronomische Schulen, ein andres sind die ‚écoles d’enseignement professionnel [Berufsschulen – E. K.]‘, worin die Kinder der Arbeiter einigen Unterricht in der Technologie und praktischen Handhabe der verschiednen Produktionsinstrumente erhalten.“ So „unterliegt es keinem Zweifel, daß die unvermeidliche Eroberung der politischen Gewalt durch die Arbeiterklasse auch dem technologischen Unterricht, theoretisch – und praktisch, seinen Platz in den Arbeiterschulen erobern wird. Es unterliegt ebensowenig einem Zweifel, daß die kapitalistische Form der Produktion und die ihr entsprechenden ökonomischen Arbeiterverhältnisse im diametralsten Widerspruch stehn mit solchen Umwälzungsfermenten und ihrem Ziel, der Aufhebung der alten Teilung der Arbeit. Die Entwicklung der Widersprüche einer geschichtlichen Produktionsform ist jedoch der einzig geschichtliche Weg ihrer Auflösung und Neugestaltung.“ (MEW, Bd. 23, S. 510-512)

Diese Umwälzungen in der Produktion sind eng mit der Entwicklung des Weltmarktes verbunden. Marx schrieb im gleichen Werk: „Welthandel und Weltmarkt eröffnen im 16. Jahrhundert die moderne Lebensgeschichte des Kapitals. [...] Abgesehn von ganz umgewälztem Segelschiffbau, wurde das Kommunikations- und Transportwesen daher allmählich durch ein System von Flußdampfschiffen, Eisenbahnen, ozeanischen Dampfschiffen und Telegraphen der Produktionsweise der großen Industrie angepaßt. Die furchtbaren Eisenmassen aber, die jetzt zu schmieden, zu schweißen, zu schneiden, zu bohren und zu formen waren, erforderten ihrerseits zyklopische Maschinen, deren Schöpfung der manufakturmäßige Maschinenbau versagte.“ (MEW, Bd. 23, S. 161, 405)

Und im 3. Band: „Wertsteigerung und Entwertung, Freisetzung und Bindung von Kapital [...] setzen zu ihrer vollen Entwicklung das Kreditwesen und die Konkurrenz auf dem Weltmarkt voraus, der überhaupt die Basis und die Lebensatmosphäre der kapitalistischen Produktionsweise bildet. [...] Und wenn im 16. und zum Teil noch im 17. Jahrhundert die plötzliche Ausdehnung des Handels und die Schöpfung eines neuen Weltmarkts einen überwiegenden Einfluß auf den Untergang der alten und den Aufschwung der kapitalistischen Produktionsweise ausübten, so geschah dies umgekehrt auf Basis der einmal geschaffnen kapitalistischen Produktionsweise. Der Weltmarkt bildet selbst die Basis dieser Produktionsweise. Andrerseits, die derselben immanente Notwendigkeit, auf stets größrer Stufenleiter zu produzieren, treibt zur beständigen Ausdehnung des Weltmarkts, so daß der Handel hier nicht nur die Industrie, sondern die Industrie beständig den Handel revolutioniert.“ (MEW, Bd. 25, S. 120, 345/346)

Wenn der Weltmarkt existenzielle Bedeutung als Bestandteil der Basis der kapitalistischen Produktionsweise hat, dann gilt das erst recht für die sozialistische Produktionsweise und auch, solange auf der Erde kapitalistische und sozialistische Länder gleichzeitig existieren. Das wird auch notwendig in einer einheitlichen sozialistischen zivilisierten Welt neuen Typs.

Marx und Engels haben erkannt, daß mit der Weltproduktion und dem Weltmarkt das Finanz- und Kreditsystem in engem Zusammenhang steht und auch für die assoziierte Gesellschaft der Zukunft von großer Wichtigkeit ist.

Im 3. Band des „Kapitals“ schrieb Marx über den doppelseitigen Charakter des Kreditsystems: „einerseits die Triebfeder der kapitalistischen Produktion, Bereicherung durch Ausbeutung fremder Arbeit, zum reinsten und kolossalsten Spiel- und Schwin­delsystem zu entwickeln und die Zahl der den gesellschaftlichen Reichtum ausbeutenden Wenigen immer mehr zu beschränken; andrerseits aber die Übergangsform zu einer neuen Produktionsweise zu bilden [...]

Es muß aber nie vergessen werden, [...] daß das Kreditsystem [...] selbst einerseits eine immanente Form der kapitalistischen Produktionsweise ist und andrerseits eine treibende Kraft ihrer Entwicklung zu ihrer höchst- und letztmöglichen Form. [...]

Endlich unterliegt es keinem Zweifel, daß das Kreditsystem als ein mächtiger Hebel dienen wird während des Übergangs aus der kapitalistischen Produktionsweise in die Produktionsweise der assoziierten Arbeit “. (MEW, Bd. 25, S. 457, 620, 621)

Den sozusagen abschließenden Standpunkt zum Freihandel veröffentlichte Engels Anfang November 1886, also mehr als drei Jahre nach Marx‘ Tod, als er in London Marx‘ Manuskripte zum dritten Buch der „Kritik der politischen Ökonomie“ für den Druck des dritten Bandes des „Kapitals“ vorbereitete, in seinem Vorwort zur englischen Ausgabe des ersten Bandes des „Kapitals“: „Der Gang des industriellen Systems Englands, der unmöglich ist ohne eine ständige und schnelle Ausdehnung der Produktion und der Märkte [! – E. K.], ist zum Stillstand gekommen. Der Freihandel hat seine Hilfsquellen erschöpft; selbst Manchester zweifelt an diesem seinem ehe­maligen ökonomischen Evangelium.* Die sich schnell entwickelnde ausländische Industrie starrt der englischen Produktion überall ins Gesicht, nicht nur auf zollgeschützten, sondern auch auf neutralen Märkten und sogar diesseits des Kanals. Während die Produktivkraft in geometrischer Reihe wächst, schreitet die Ausdehnung der Märkte bestenfalls in einer arithmetischen Reihe fort. Der zehnjährige Zyklus von Stagnation, Prosperität, Überproduktion und Krise, der von 1825 bis 1867 immer wiederkehrte, scheint allerdings abgelaufen zu sein; aber nur um uns im Sumpf der Verzweiflung einer dauernden und chronischen Depression landen zu lassen. Die ersehnte Periode der Prosperität will nicht kommen; sooft wir die sie ankündigenden Symptome zu erblicken glauben, sooft verschwinden sie wieder in der Luft. Inzwischen stellt jeder folgende Winter erneut die Frage: ‚Was tun mit den Arbeitslosen?‘ Aber während die Zahl der Arbeitslosen von Jahr zu Jahr anschwillt, ist niemand da, um diese Frage zu beantworten; und wir können den Zeitpunkt beinahe berechnen, wo die Arbeitslosen die Geduld verlieren und ihr Schicksal in ihre eignen Hände nehmen werden. In einem solchen Moment sollte sicherlich die Stimme eines Mannes [Karl Marx – E. K.] gehört werden, dessen ganze Theorie das Ergebnis eines lebenslangen Studiums der ökonomischen Geschichte und Lage Englands ist und den dieses Studium zu dem Schluß geführt hat, daß, zumindest in Europa, England das einzige Land ist, wo die unvermeidliche soziale Revolution gänzlich mit friedlichen und gesetzlichen Mitteln durchgeführt werden könnte. [! – E. K.] Gewiß hat er nie vergessen hinzuzufügen, daß er kaum erwarte, die herrschenden Klassen Englands würden sich ohne ‚proslavery rebellion‘ dieser friedlichen und gesetzlichen Revolution unterwerfen.

Die „proslavery rebellion (Rebellion für die Sklaverei)“ war ein Aufruhr, den die Sklavenhalter des Südens der USA auslösten und der zum Nordamerikanischen Bürgerkrieg 1861-1856 geführt und eine Sezession (Abtrennung) der Süd- von den Nordstaaten der USA verhindert hatte. Auch dieser Passus von Engels und Marx ist ein Beispiel dafür, wie ihre Schlußfolgerungen mit den konkret historischen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen und nicht wie ein Dogma genutzt werden dürfen.

Die Monopolbourgeoisie löste bekanntlich die von Engels beschriebene anwachsende krisenhafte Situation unter anderem durch Weltkriege, zahlreiche regionale Kriege und die Ausbeutung der Entwicklungsländer bis heute.

Schlussfolgerungen:

Austausch von Produkten und Märkte gab es auch in vorkapitalistischen Gesellschaften.

Die Schaffung der Weltproduktion und des Weltmarktes ist die geschichtliche und revolutionäre Aufgabe der Bourgeoisie; sie sind Voraussetzungen und Resultate der kapitalistischen Gesellschaft.

Weltproduktion und Weltmarkt sind auch eine Voraussetzung für die sozialistische Gesellschaft.

Die Volksrepublik China und alle Länder, die den Weg des gesellschaftlichen Fortschritts gehen und den Abstand zu den industriell entwickelten Ländern verringern wollen, müssen die Weltproduktion und den Weltmarkt pro-aktiv als Entwicklungsform nutzen.

Das langfristige Konzept der Volksrepublik China, bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts das Land zu modernisieren und zu einem entwickelten Land mittleren Niveaus zu machen, erfordert die kluge Nutzung und Mitgestaltung des Weltmarktes. Dabei soll­ten die chinesischen Außenhändler immer beachten, daß ökonomische Zusammenhänge einen doppelten Charakter haben: sie haben einen natürlichen Inhalt und eine soziale Form (die von der Form des Eigentums der gehandelten Produkte abhängt).

Weltproduktion und Weltmarkt werden noch stärker als im 16.-18. Jahrhundert die nationalen und derzeitigen staatlichen Grenzen überwinden. Trotz aller Ausgründungen sowie zunehmender computergestützter Nutzung kleiner Produktions- und Marktlücken werden multinationale Handelszonen und Unternehmen für das 21. Jahrhundert maßgeblich werden; dieser objektiv realen Tendenz müssen sich m. E. auch progressive Kräfte stellen.

Marx forderte 1867 im Vorwort zum „Kapital“, im Gedächtnis zu behalten: „Auch wenn eine Gesellschaft dem Naturgesetz ihrer Bewegung auf die Spur gekommen ist – und es ist der letzte Endzweck dieses Werks, das ökonomische Bewegungsgesetz der modernen Gesellschaft zu enthüllen -, kann sie naturgemäße Entwicklungsphasen weder überspringen noch wegdekretieren. Aber sie kann die Geburtswehen abkürzen und mildern.“ (MEW, Bd. 23, S. 15/16)

Sind die Produktivkräfte in einem Land im Allgemeinen noch nicht ausreichend entwickelt, wenn es beginnt, die Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft aufzubauen, dann besteht die reale Gefahr, daß sie ohne diese „absolut notwendige praktische Voraussetzung [...] nur den Mangel verallgemeinert, also mit der Notdurft auch der Streit um das [zum Leben – E. K.] Notwendige wieder beginnen und die ganze alte Scheiße sich herstellen müßte“. (Marx/ Engels: Die deutsche Ideologie. In: MEW, Bd. 3, S. 34/35)

Mit der für den Sozialismus notwendigen „universellen Entwicklung der Produktivkräfte“ ist „ein universeller Verkehr der Menschen gesetzt“, also der Welthandel als dessen Basis notwendig. (Eb., S. 35)

„Der Kommunismus ist für uns nicht ein Zustand, der hergestellt werden soll, ein Ideal, wonach die Wirklichkeit sich zu richten haben [wird]. Wir nennen Kommunismus die wirkliche Bewegung, welche den jetzigen Zustand aufhebt. Die Bedingungen dieser Bewegung ergeben sich aus der jetzt bestehenden [kapitalistischen – E. K.] Voraussetzung. Übrigens setzt die Masse von bloßen Arbeitern – massenhafte von Kapital oder von irgendeiner bornierten Befriedigung abgeschnittne Arbeitskraft – und darum auch der nicht mehr temporäre Verlust dieser Arbeit selbst als einer gesicherten Lebensquelle durch die Konkurrenz den Weltmarkt voraus. Das Proletariat kann also nur weltgeschichtlich existieren, wie der Kommunismus, seine Aktion, nur als ‚welt­geschichtliche‘ Existenz überhaupt vorhanden sein kann; weltgeschichtliche Existenz der Individuen, d. h. Existenz der Individuen, die unmittelbar mit der Weltgeschichte [die den Weltmarkt als Basis benötigt – E. K.] verknüpft ist.“ (Eb., S. 35/36)

Diese Einsicht über den Zusammenhang von Voraussetzungen und Schlußfolgerungen über den Übergang von der kapitalistischen zur sozialistischen Gesellschaft – sie­he oben - als niedere Phase der kommunistischen Gesellschaftsformation ist wichtig.

Auf dieses Problem hat er auch in einem Brief an Edward Pease am 27. Januar 1886 hingewiesen: „Unsere Ansichten über die Unterschiede zwischen einer künftigen, nichtkapitalistischen Gesellschaft und der heutigen, sind exakte Schlußfolgerungen aus den historischen Tatsachen und Entwicklungsprozessen und sind, wenn sie nicht im Zusammenhang mit diesen Tatsachen und dieser Entwicklung dargelegt werden, theoretisch und praktisch ohne Wert.“ (MEW, Bd. 36, S. 429)

Zu den notwendigen Voraussetzungen des Übergangs von der kapitalistischen zur sozialistischen Gesellschaft gehört nach der Erkenntnis von Engels und Marx, daß auf der Basis des im Zusammenhang mit dem Weltmarkt entwickelten Produktivkräften „alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen“, wie Marx 1875 in seiner Kritik am Entwurf des Gothaer Parteiprogramms der deutschen Arbeiterpartei schrieb. (MEW, Bd. 19, S. 21)

Marx hatte schon 1859 im Vorwort zu seiner „Kritik der Politischen Ökonomie“ die Auffassung vertreten: „Eine Gesellschaftsformation geht nie unter, bevor alle Produktivkräfte entwickelt sind, für die sie weit genug ist, und neue höhere Produktionsverhältnisse treten nie an die Stelle, bevor die materiellen Existenzbedingungen derselben im Schoße der alten Gesellschaft selbst ausgebrütet worden sind.“ (MEW, Bd. 13, S. 9)

Diese Erkenntnis hat eine große Aktualität auch, nachdem vor allem die Führung der Kommunistischen Partei der Sowjetunion nach 1953 nicht genug zur Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution ge­führt und von 1987-1991 die beachtlichen sozialistischen Errungenschaften und die Existenz der von ihr geführten sozialistischen Länder dem internationalen Kapitalismus ausgeliefert hat.

Vertreter des Liberalismus (erste Hälfte des 19. Jahrhunderts), des Nationalliberalismus (nach Gründung des deutschen Reiches 1871) und des Neoliberalismus (seit den 70er Jahren des vorigen Jahhunderts) behaupten, Freihandel fördert die freie Konkurrenz. Tatsächlich ist Freihandel die Freiheit vor allem des großen Kapitals.

Freie Konkurrenz und Freihandel führen, je mehr sie praktiziert werden, real zu ihrem Gegenteil, zum Monopol. Das sind notwendige historische Stufen der Entwicklung des Kapitalismus. Auch hier wirkt das allgemeine Gesetz, daß Wirkungen, Funktionen und Tendenzen die notwendigen Folgen aus der gegebenen Existenz von Dingen und ihrer Struktur sind.

Die Rangfolge des gesellschaftlichen Einflusses, d. h. der Wirkung auf die Existenz der Menschen in der Klassengesellschaft ist: Ökonomie, Sozialstruktur (Klassen und Schichten), Politik, Recht, Moral usw. Objektive ökonomische Triebkräfte und Tendenzen können in Klassengesellschaften und auf dem kapitalistischen Weltmarkt nicht mit moralischen Normen („Fairness“, „Sittlichkeit“ usw.) reguliert werden. Real gehen hier ökonomische und daher folgend politische Macht vor Recht und Moral – wie das Verhalten der Regierungen der USA und der Europäischen Union gegenüber chinesischen Waren – trotz Normen der Welthandelsorganisation (WTO) – zeigt.

Die Volksrepublik China hat keine andere reale Möglichkeit, als gemäß den Normen der WTO und gemeinsam mit anderen Entwicklungsländern den Weltmarkt für eine Entwicklung ihrer Produktivkräfte und wirtschaftliche Stärkung im Interesse des Volkes zu nutzen.

Engels schrieb 1868 über das „Kapital” von Marx: „Solange es Kapitalisten und Arbeiter in der Welt gibt, ist kein Buch erschienen, welches für die Arbeiter von solcher Wichtigkeit wäre, wie das vorliegende.” (MEW, Bd. 16, S. 235)

Das kann man erweitern: Im 21. Jahrhundert und solange es Kapitalisten und Arbeiter in der Welt gibt, solange auf der Erde der Übergang von kapitalistischen zur sozialistischen Gesellschaften und der Aufbau der kommunistischen Gesellschaftsformation stattfindet, werden die Erkenntnisse von Marx und Engels, besonders über Weltproduktion und Weltmarkt, ihre Aktualität nicht verlieren!

Wir müssen tun, was Engels am 11. März 1895 an Werner Sombart geschrieben hat: die allgemeine dialektisch materialistische Theorie von der Gesellschaft und ihrer Geschichte als „Anhaltspunkte zu weiterer Untersuchung“ der historisch konkreten Situation benutzen. (MEW, Bd. 39, S. 428)

Wir dürfen nie vergessen: Der Ausgangspunkt, das prinzipielle Problem für jede revolutionäre Partei oder Arbeiterbewegung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ist das lernfähige und wissenschaftliche Verhältnis zur sich verändernden Realität.

Die Losung „Eine Welt, ein Traum!“ hat nicht nur Sinn für die Olympischen Spiele in Beijing im Jahre 2008, man kann sie auch im weltgeschichtlichen Sinn verstehen und nutzen!

   Zurück


 


Vermutlich nicht! Die Legende vom transnationalen Klassenfeind

von Hans Kölsch


Die Kräfte des deutschen Monopolkapitals sind die Initiatoren der Agenda 2010. Die Agenda ist das volksfeindliche Programm des deutschen Imperialismus, das die Politik auch der neuen Regierungskoalition bestimmt. Verschärfte Ausbeutung, Sozialabbau, Lehrstellenabbau, eine die Arbeitslosigkeit fördernde Steuerpolitik, kulturelle Restriktion, Existenzunsicherheit für Millionen sind begleitet von steigenden Ausgaben für die militärische Interventionsfähigkeit, vom staatlich geschützten Neofaschis­mus, von gewerkschaftsfeindlichen Attacken und einer neuen, europaweiten Welle des Antikommunismus. Sie zielt darauf, die Erfahrungen zu diskriminieren und möglichst unwirksam zu machen, in denen Erkenntnisse enthalten sind, wie den imperialistischen Kräften das Handwerk gelegt werden kann, wobei die antikommunistischen Tiraden gegen alle Kräfte zielen, die der imperialistischen Politik mit ernstzunehmender Kritik begegnen, wie das der Hitlerfaschismus vorexerziert hat.

Die reaktionäre Strategie des deutschen Monopolkapitals zielt gegenwärtig erneut  auf ein Kriegsabenteuer. Der von den USA anvisierte Krieg gegen den Iran kann auf „deutsche“ Unterstützung rechnen. Die Provokation mit den Karikaturen ist eine EU gesteuerte Politik zur Verschärfung der Spannungen, in deren Ergebnis eine NATO-Antwort als erforderlich erscheinen soll, wie das zum Beispiel nach dem geschichtlichen Vorbild, der faschistischen Provokation mit dem Sender Gleiwitz, der Aggression gegen Polen gedient hat.

Im Widerspruch zu diesen offensichtlichen Tatsachen der volksfeindlichen Politik des deutschen Imperialismus, behauptet Leo Mayer, daß der deutsche Imperialismus nicht der Hauptfeind unseres Kampfes sei (auch nicht der USA Imperialismus) [53] sondern die transnationalen Konzerne und deren politische Agenten. Arbeiterbewegung, Friedensbewegung, globalkritische Bewegung, Umweltbewegung - sie hätten in allen Ländern der Welt den gleichen Gegner, der hier bei uns nicht der deutsche Imperialismus, sondern ein globaler Gegner sei. [54] . Diese globale Macht der Transnationalen wird mitunter auch als kollektiver Kapitalismus bezeichnet, obwohl die gemeinten kapitalistischen Monopolunternehmen sich gegenseitig in einem unerbittlichen Konkurrenzkampf auszuschalten versuchen und da­bei die Menschheit in tödliche Katastrophen stürzen, was Leo Mayer als „regulierte Rivalität“ verniedlicht. [55] .

Der apologetische Umgang mit der transnationalen Terminologie in Hauptländern des Imperialismus ist natürlich anders zu werten, als in Länder, die Opfer der Politik von Weltbank, IWF und WTO sind. Hier erscheinen die Urheber der Not als eine Grup­pe verschworener Feinde, wofür die transnationale Sammelbezeichnung zwar nicht exakt ist, aber doch nicht aus einer opportunistischen Apologetik resultiert.

Die Konzeption vom transnationalen Imperialismus ist der  wissenschaftlichen Analyse des Imperialismus durch Lenin, unter Einschluß ihrer revolutionären Schlußfolgerungen, entgegen gesetzt. Die Position von Leo Mayer ist leider keine Privatmeinung. Sie hat Einfluß auf die Programmatik und Politik der DKP.

Die regulierte Rivalität

Gemeinsame Vereinbarungen zwischen den Konzernen und imperialistischen Staaten gibt es nur, wenn es gegen antiimperialistische Kräfte geht oder wenn die Opfer ihrer Profitsucht am besten gemeinsam ausgeplündert werden können. Offen sichtbar praktizieren das zum Beispiel die Vereinbarungen großkapitalistischer Mächte in der EU mit ihrer volksfeindlichen Strategie. Die wichtigen Protestaktionen in Brüssel und Straßburg dürfen nicht vergessen machen, daß die Initiatoren dieser Politik auch in Berlin zu suchen und in Deutschland zu bekämpfen sind.

Die regulierte Rivalität, von der Leo Mayer spricht, befindet sich im Gegensatz zur Verschärfung der Widersprüche zwischen Lohnarbeit und Kapital einerseits und der Widersprüche zwischen den großkapitalistischen Konkurrenten andrerseits. Eine Regulierung oder Abstumpfung der Widersprüche findet nicht statt, auch wenn alle Opportunisten davon phantasieren. Auch in Deutschland erleben wir eine Großoffensive des Klassenfeindes, die jeden Widerstand gegen Kriegsvorbereitung, Lohnraub und Weltmachtstreben in die Knie zwingen und unliebsame Konkurrenten  ausschalten soll.

Doch der Versuch, kapitalistische „Rivali­tät“ zu regulieren, ist keine Einbahnstraße. Dem mächtigen Club der Monopolkapitalisten in der Europäischen Union wird jüngstens von Übersee untersagt, die Einfuhr von genmanipulierten Landwirtschaftsprodukten zu unterbinden. Freihandelsabkommen hätten auch hier, bei den Großen, den ungehinderten Zugang zu den Märkten zu garantieren. Den manipulierten Landwirtschaftsprodukten ist die natürliche Fähigkeit verloren gegangen, sich zu reproduzieren und auch als Saatgut nutzbar zu sein. Deshalb müssen diese Produkte immer wieder vom Urheber gekauft werden. In armen Ländern wurden generell mit dem Freihandelszwang große Bereiche der Selbstversorgung zerstört und Kreditabhängigkeit, Armut und Hunger auch mit Hilfe deutscher Konzerne verbreitet. In die EU wird mit der genannten Auflage eine Bresche für die Konkurrenz  transatlantischer Produkte geschlagen.

Eine weitere Tatsache. Die Chip-Produk­tion ist eine Schlüsseltechnologie für fast alle Bereiche der Wirtschaft, der Gesellschaft und auch des Militärs. Chips werden benötigt in der Unterhaltungselektronik, in der Kommunikationstechnik, in der Rechen- und Computertechnik, in der Kontroll-, Überwachungs- und Steuerungs- Technik und Bionik. Frei von irgendeinem Regulierungsangebot plant Samsung mit einem 60 Milliarden Dollar-Programm in relativ kurzer Zeit den Konkurrenten das Hauptgeschäft streitig zu machen. Die Kon­kurrenten werden versuchen, durch verschärfte Ausbeutung dagegen zu halten und zu bestehen. Zu ihnen gehört auch der Siemens-Konzern.

Eine weitere Tatsache, die ebenfalls für die kapitalistische Konkurrenzwirtschaft charakteristisch ist und nichts mit regulierter Rivalität zu tun hat: Der deutsche Siemens-Konzern, einer der weltgrößten, betreibt in der Forschung eine Art „Blindprogramm“. Jährlich werden über 8000 Erfindungsmeldungen produziert. Der Konzern besitzt über 40 000 Patente und Patentgruppen. Dieser Bestand soll aller 5 bis 6 Jahre erneuert werden. Dabei ist den Forschungsstrategen bekannt, daß der größte Teil der Patente nichts Profitables bringt. Weshalb also der Aufwand? Trotz der hochgelobten wissenschaftlich technischen Fortschritte und „globalen“ Vernetzungen läßt sich nicht sagen, welche Schlüssel- und Schrittmachertechnologie in nächster Zukunft den großen  Profit bringen und zum Hauptfeld des Konkurrenzkampfes werden könnte. So hoffen diese Planer, daß unter der Masse der Patente sich eines als lizenzträchtiger Glückstreffer herausstellt, mit dessen Hilfe sich gegenüber allen möglichen Konkurren­ten ein neues Monopol, ein neues Herrschaftsverhältnis begründen läßt. Dafür und für den Ausgang und die für zweckmäßig gehaltenen Formen des Kampfes um neue Herrschaftsverhältnisse gibt es ebenfalls keine Regularien

Der Hauptfeind

Konkret betrachtet handelt es sich bei den „Transnationalen“ oder „Überstaatlichen“ um monopolkapitalistische Unternehmen, die ihren Stammsitz mit ihren Profitstrategen jeweils in einem der imperialistischen Länder haben, auch in Deutschland. Deren angebliche Überstaatlichkeit besteht vor al­lem darin, daß sie sich in ihrem Profitstreben auch in anderen Ländern niedergelassen haben, um da mit Tochterunternehmen und Filialen Sonderprofite einzuheimsen, sich Rohstoffe und Absatzmöglichkeiten zu sichern. In Publikationen transnationaler Theoretiker erscheint der Imperialismus der Gegenwart dagegen als ein globales Monster mit einer globalen Strategie, dem nur global beizukommen sei. Dieses Schema geistert seit Jahrzehnten in politischen Konzeptionen von Opportunisten, die damit einer revolutionären Strategie gegen die Kapitalisten des eigenen Landes eine verkappte Absage erteilen. Im Ungewissen bleibt bei diesen Theoretikern, wo das finanzielle Zentrum, der strategische Kopf und der strategische Standort des Monsters zu suchen sei.

Einige meinen, das sei der USA Imperialismus. (Für einige Länder würde diese Hauptfeindbestimmung sogar stimmen). Leo Mayer hat das zwar verneint, aber an anderer Stelle seiner Publikation ist zu lesen: „Die USA sind die staatliche Basis des globalisierten Kapitalismus und der transnationalen Konzerne“ [56] In diesem Wirrwarr werden über die globale Strategie-Zentrale auch folgende Auffassungen angeboten: die Weltbank, der IWF, die Triade (USA, Japan, Europa), das zeitweilige Treffen von Führungskräften der G 7. Im Gefolge dieser Unbestimmtheiten ist auch von Außerirdischen, von Aliens die Rede oder auch von einem sich selbst verzehrenden Monster  (Autokannibalismus). In diese gezielte Vernebelung passen auch die „Heuschrecken“. Alles das hat den Zweck, eine zielklare Ori­entierung antiimperialistischer Kämpfe und einheitliches Handeln zu verhindern.

Tatsache ist dem gegenüber, daß die zunehmenden Belastungen für die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, die Schläge gegen soziale Sicherungssysteme und ge­gen friedenssichernde Verhältnisse nicht von einer irgendwo oder nirgendwo beheimateten Macht ausgeteilt werden, sondern vom deutschen Imperialismus, der neben den Imperialismen in anderen Ländern ein vollkommen ausgebildeter, souveräner, gut organisierter und  gefährlicher Klassenfeind ist. Sein strategischer Kopf ist Vorstand und Präsidium der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Die BDA hat  54 Bundesfachverbände, 14 Landesvereinigungen und ist auch im Spitzenverband der europäischen Arbeitgeber verankert.

Die BDA organisiert die Tarifkämpfe gegen die Interessen der Beschäftigten ihrer Unternehmen und hier vor allem gegen die gewerkschaftlich organisierten. Ziel ist größtmöglicher Profiterwerb, der auch expansiv nutzbar ist. Die BDA übt, gestützt auf ihre ökonomische Kraft und Organisiertheit, mit Ratgebern und Sponsoren stra­tegischen Einfluß auf das Bundeskanzleramt und die anhängenden Staatsorgane aus und auch auf etablierte Parteien, die den Anschein erwecken, als würde die Strategie der kapitalistischen Machthaber der Wählbarkeit unterliegen. Die BDA ist eine politische Organisation, die im Gegensatz zu  Parteien gegen Wählereinflüsse abgeschirmt ist, obgleich sie auf Parlament und Regierung einen größeren Einfluß hat als jegliche Parteienkoalition.

Für diplomierte Demokratie-Spezialisten ist das bisher kein Thema, wie sich Monopolherrschaft mit Demokratie „verträgt“, was ja nicht nur in Zeiten offen faschistischer Herrschaft als Anachronismus sichtbar wird. Marxisten ist bekannt, daß von diesem Machtzentrum aus dirigiert wird, ob für parlamentarische Kräfteverhältnisse ein größerer oder kleinerer Spielraum zweckmäßig erscheint oder ob er ganz abgeschafft werden soll, wofür die Bosse auch ihre neofaschistischen Handlanger in Bereitschaft halten. Im nachfaschistischen Deutschland ist für neofaschistische und antikommunistische Aktivitäten zwar der beste Boden gegeben, aber angesichts der Erfahrungen der Völker mit dem Hitlerfaschismus werden hier aus taktischen Gründen dafür „europäische Initiativen“ lanciert. 

Private und staatliche Monopole

Die transnationale Terminologie benutzt den nationalen Terminus nicht in seinem ethnischen Sinn, sondern gleichbedeutend mit der staatlichen Organisation von Ländern. Der Zusatz „Trans“ propagiert die Auffassung, als würden sich heute private Monopolgiganten aus der staatlichen Verflechtung lösen. Doch heute wie vor neunzig Jahren, als Lenin dieses imperialistische Verhältnis analysiert hat, sind private und staatliche Monopole miteinander verflochten und die einen wie die anderen sind „in Wirklichkeit bloß einzelne Glieder in der Kette des imperialistischen Kampfes zwischen den größten Monopolisten um die Teilung der Welt….“ [57] Zwar demonstrieren private Monopole in diesem Geflecht ihre Dominanz, wie zum Beispiel die Hartz-Kommission mit der Vorbereitung sozialfeindlicher Gesetze, aber die Gesetzentwürfe blieben ohne Staat auf dem Papier. Erst ihre staatliche Absegnung hat dazu geführt, daß Millionen Menschen einer diskriminierenden sozialen Entblößung unterzogen und per Exekutive einer sozialen und kulturellen Erniedrigung unterworfen werden. Mit der Verflechtung erlangen die privaten Monopole Zugang zu den Monopolen des Staates. Das sind die Monopole der Gewaltausübung, der Gesetzgebung, der Steuererhebung, der Errichtung, Bewahrung oder Zerstörung sozialer und natürlicher Sicherungssysteme usw. Von diesem Zugang ist auch abhängig, mit welchen Waffen der Kampf um Einflußgebiete geführt werden kann.

Für die Gegenwart gilt wie damals: „Ist das Monopol einmal zustande gekommen und schaltet es mit Milliarden, so durchdringt es mit absoluter Unvermeidlichkeit alle Gebiete des öffentlichen Lebens, ganz unabhängig von der politischen Struktur und beliebigen anderen ‘Details’“ [58] Mit der gegenwärtigen, neuen Größenordnung der Monopolmächte sind eine Reihe neuer Tatsachen, Tendenzen, Widersprüche und Konflikte entstanden. Die Zahl der Großkonzerne hat sich in den letzten Jahrzehnten vervierfacht, auch ihre Finanzkraft ist  gewachsen, was im Konkurrenzkampf  neue Anforderungen an konkurrenzfähige Profite stellt. Die hundert umsatzgrößten Konzerne kommen aus 15 Staaten und zum Teil auch aus neuen Weltregionen. Neu ist weiterhin, dass die Erfahrungen des deutschen Imperialismus mit den Methoden des Hitlerfaschismus, die Welt verändern zu wollen, davor warnen, sich mit gleich starken Kapitalmächten oder gar mit revolutionären Mächten militärisch anzulegen. Die USA Imperialisten haben das bei ihrer Aggression gegen Vietnam mißachtet. Die heutigen Großmächte versuchen deshalb vorerst ihre Herrschafts- und Hegemoniebereiche auf einem Umweg, möglichst aneinander vorbei, mit der Unterwerfung Schwächerer und mit Stellvertreterkriegen auszubauen.

Militanter Terrorismus

Neu sind in bewaffneten Auseinandersetzungen um die Aufteilung der Welt  weitere Tatsachen. Kriegerische Auseinandersetzungen konzentrieren sich nicht wie nach 1914 und 1937 auf einige zugespitzte Jahre, ausgelöst vor allem durch den deutschen  Imperialismus. Die USA-Imperialisten haben den Krieg in Permanenz erklärt. Als nächstes kommt hinzu, daß Krieg in seiner verwerflichsten Form vorherrschend geworden ist, nämlich als militanter Terrorismus, der die meisten Opfer unter der Zivilbevölkerung verursacht und dafür Massenvernichtungsmittel einsetzt, wie das auch im Irak belegt ist.

Peter Scholl-Latour, bekannt auch durch objektive Reportagen, zitiert einen Kolumnisten, der spiegelverkehrt behauptet, daß der Terror eine Form der Kriegführung von Völkern sei, „die über keine F-16- Kampfflugzeuge und Panzerdivisionen verfügen“. [59] Doch gerade die mit modernsten Waffen Gerüsteten sind die Urheber und Hauptakteure des militanten Terrors. Nicht zufällig zielt die modernisierte Rüstung auch des deutschen Imperialismus in Richtung einer solchen „Interventionsfähigkeit“.

Die Hitlerfaschisten haben die Städte Guernica und Coventry mit Bombenterror heimgesucht und dafür die Antwort provoziert, der auch deutsche Städte  ausgeliefert wurden. In Hiroshima und Nagasaki haben die USA-Monopolisten dem militanten Terror die Waffe geliefert, mit der schlagartig das Leben Hunderttausender Menschen, vor allem von Zivilisten vernichtet werden kann. Der angedrohte präventive Einsatz dieser Waffe ist der Knüppel, mit dem Konkurrenten und Widerstandskräfte gezwungen werden sollen, sich möglichst ohne Gegenwehr zu unterwerfen. Doch es wurde nicht nur gedroht. Die USA haben seit  1945 über dreißig Terroraktionen und Aggressionen durchgeführt, um ihre Weltmachtposition auszubauen. Das hat auch ohne den erneuten Einsatz von Atombomben Millionen Menschen das Leben gekostet.

Im Klassenkampf in Deutschland kommt gegenwärtig hinzu, daß die große Koalition unter Leitung der Bundeskanzlerin auf engsten Schulterschluß mit dem militanten Kurs der USA drängt.

Dem militanten Terror haben imperialistische Großmächte eine neue Gefahrenquelle hinzugefügt. Sie haben das fundamentalistische Fußvolk feudaler Erdölgiganten militärisch und logistisch zu einer konterrevolutionären Waffe gegen antifeudale Umwälzungen in Afghanistan und für einen Stellvertreterkrieg gegen sowjetische Streitkräfte aufgebaut. Seitdem  sich schließlich größere Teile dieser Kräfte mit ihrer Generalität und Osama bin Laden aus der erniedrigenden Hilfsrolle für USA-Interessen, unter anderem auch mit terroristischen Aktionen, zu befreien suchen, legten sich die Hauptakteure des Terrorismus ein antiterroristisches Gewand zu, in dem sie gegen alle Kräfte wüten, die sich gegen imperialistische Machenschaften wehren. So wird Demokratie-Abbau auch in Deutschland „begründet“.

Die Billiglohn-Strategie

Der Kampf um einen Profit, der unter den heutigen Bedingungen gegenüber anderen Monopolgiganten konkurrenzfähig sein soll, ist nicht nur von der Profitmenge abhängig, sondern auch davon, mit welchem Kapitalaufwand er erzielt wird. Je höher der Kapitalaufwand, desto geringer das verfügbare Kapital für unmittelbare Expansionen. Investitionen verwandeln sich erst später in einen  möglichen und größeren Profit. Aber das kann im Konkurrenzkampf auch zu spät sein. Darum konzentriert sich das Profit­streben immer stärker auf die Verbilligung der Arbeitskraft, auf eine Reduzierung auch der notwendigen Kosten für die Reproduktion der Arbeitskraft, die im Millionenumfang die soziale Grundlage für die Lebensfähigkeit der ganzen Gesellschaft ist und durch neoliberalen Raubbau zerstört wird.

Die ökonomische Seite des Billiglohnproblems hat Marx erläutert:

„Wird Kapital ins Ausland geschickt, so geschieht es nicht, weil es absolut nicht im Inland Beschäftigung finden könnte. Es geschieht, weil es zu höheren Profitraten im Ausland beschäftigt werden kann.“ [60] .

Nicht die Befriedigung  der Bedürfnisse, sondern die Produktion von Profit ist Zweck des Kapitals [61] . Die größeren Profitmöglichkeiten in anderen Ländern ergeben sich vor allem daraus, daß dort der Widerstand gegen schrankenlose Ausbeutung ent­weder noch nicht so organisiert ist wie im Stammland oder daß er rigoroser durch Verbote und anderen Druck niedergehalten werden kann. Im jeweiligen Stammland, wie zum Beispiel in Deutschland, hat die Arbeiterklasse in Jahrzehnten für sich und andere von der geschaffenen Arbeitsproduktivität und den entsprechenden Profiten einen Anteil für zivilisatorische Bedürfnisse erkämpft. Deren Abbau ist nun Programm der Regierungspolitik, die auf Billiglohnverhältnisse zielt, was, als „Deregulierung“ bezeichnet das Wesen der Sache verschleiern soll.

Das für Billiglohnländer typische Kräfteverhältnis zwischen Lohnarbeit und Kapital ist ein Idealverhältnis für die Profitproduktion. Nicht Kapitalnot treibt die Profitmacher in Billiglohnländer sondern Kapital­überschuß, der sich nur profitabel verwerten läßt, wenn dessen Wiederanlage einen höheren Profit verspricht als jener, der zu seiner Erzeugung erforderlich  gewesen ist. Das treibt die Großkapitalisten um die Welt, die wie Rauschgiftsüchtige Billiglohnbereiche suchen. Aber so wie zum Beispiel der deutsche Siemenskonzern mit seinen Ablegern in 190 Ländern, sind auch andere auf solchen Wegen. Der Konkurrenzkampf zwischen ihnen verschärft sich und einen existenzgefährdenden Schlag erleidet der, dessen Profit nicht konkurrenzfähig ist. Daraus ergeben sich Tendenzen, die für das gegenwärtige Stadium des Imperialismus generell und jeweils auch in einzelnen imperialistischen Ländern charakteristisch sind. Sie werden  hier in einer von den Monopolherren für günstig gehaltenen Weise praktiziert und müssen hier  dementsprechend konkret bekämpft werden.

Die Kapitalexporteure streben zunehmend danach, die für sie idealen Billiglohnverhältnisse in ihr eigenes, in ihr Stammland zu importieren und dieses in ein Billiglohnland zu verwandeln. Die angeblich überstaatlichen, einheimischen  Konzerne sind die Hauptakteure, die dieser Tendenz mit Hilfe der von ihnen beherrschten Regierung Bahn  brechen, wie das in Deutschland mit der Agenda  2010 praktiziert wird. Diese Tendenz wird dadurch noch verstärkt, daß aus Billiglohnländern zunehmend Billigprodukte einfließen und die Absatzkonkurrenz verschärfen. Der zunehmende Druck der Billiglohnstrategie auf die Arbeits- und Lebensverhältnisse vergrößert die Kluft zwischen Reichtum und Armut. Der Großkapitalist Henkel verniedlicht den sozialen Raubbau und erklärt zynisch, daß aus Berichten über Notzustände in Afrika doch bekannt sei, was Elend ist und daß man deshalb in Deutschland nicht von Armut sprechen könne.

Die neue Freiheit des Monopolkapitals, die unter dem Firmenschild des Neoliberalismus Unheil verbreitet, hat in Deutschland den Angriff auf die Reproduktionsbedingungen der Arbeitskraft in zwei Richtungen vorangetrieben. Unmittelbar zielen sie in al­len Bereichen auf verlängerte Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, auf Streichung erkämpfter Entlastungen, auf Abbau von Kündigungsschutz und anderen tariflichen Regelungen, auf Liquidierung gewerkschaft­licher Rechte, auf Vernichtung von Arbeits­plätzen, auf einen möglichst großen Billiglohnsektor, auf freie Bahn für Lohndumping und faktisch alles, was mit der Agenda 2010 und Bolkestein praktiziert wird.

Die andere Richtung ist vor allem durch Hartz-Gesetze vorgezeichnet. Die program­mierte umfassende Reduzierung der Lebensmöglichkeiten, der Lebensqualität für Millionen Menschen, vergrößert nicht nur die Mittel für die weitergehende Umverteilung von Unten nach Oben, sie dient auch wie die Peitsche eines Sklavenaufsehers dazu, die noch in Arbeit Stehenden vor die Alternative zu stellen, entweder für zwei oder drei Gefeuerte mit zu arbeiten, oder Hartz IV-Empfänger zu werden.

Im imperialistischen Deutschland wird die volksfeindliche Strategie mit deutsch klingenden Losungen verfochten, die den Eindruck erwecken, als sei Deutschlands Existenz in Gefahr und nun sei heroischer Patriotismus von Nöten. Einige Klugmänner glauben, daß Deutschfeindlichkeit ein Gegenmittel sei. Sie übersehen, daß es beim „Standort Deutschland“, bei der Behauptung, „Du bist Deutschland“, oder bei der von der Kanzlerin angestrebten Spitzenposition für Deutschland in Europa darum geht, Spitzenpositionen im Profitmachen  auf Kosten Millionen deutscher Bürger zu erringen. Die Profite sind transnational und haben mit nationalen Interessen nichts zu tun, wie das zum Beispiel der Chefstratege der deutschen Bank, Herr Ackermann demonstriert hat, als er dem englischen Vo­dafone-Konzern den Weg zum Aufkauf des deutschen Mannesmannkonzerns geebnet hat.

Die Billiglohnstrategie des deutschen  Groß­kapitals wird, wie die der anderen imperialistischen Länder, .als Neoliberalismus bezeichnet  Der alte, historisch vergangene Liberalismus lebt hier wieder auf mit der Glorifizierung der Kräfteverhältnisse zwischen Lohnarbeit und Kapital im 19. Jahrhundert. Produktionsverhältnisse sind immer auch ein Kräfteverhältnis zwischen den Hauptklassen der jeweiligen Gesellschaftsformation.“ Neo“, neu, ist lediglich, daß sich diese Rückwende auf der Grundlage wissenschaftlich-technisch perfektionierter Produktivkräfte vollzieht. Einige transnationale Theoretiker trennen die Entwicklung der Produktivkräfte von den Produktionsverhältnissen und behaupten, daß sich der Kapitalismus nicht in seinem Endstadium, sondern erst am Anfang befände. Auch Leo Mayer behauptet, Lenin habe sich mit der Einschätzung von der Endphase des Kapitalismus geirrt. [62] . Tatsache ist jedoch, daß die Kapitalisten selbst mit der reaktionären  Orientierung auf Verhältnisse des 19. Jahrhunderts für die von ihnen konstituierten Produktionsverhältnisse keine Perspektive sehen. Sie sind nicht in der Lage, dem Charakter der Produktivkräfte entsprechend eine gesellschaftliche Organisation der Arbeit im gesellschaftlichen Interesse zu schaffen. Mit den auf Profit orientierten Verhältnissen verwandeln sie Produktivkräfte in Destruktivkräfte und gefährden die sozialen und natürlichen Existenzbedingungen des Lebens auf der Erde.

Das Endstadium des Kapitalismus

Wie Leo Mayer versuchen auch andere Opportunisten, gegen Lenins Einschätzung vom Endstadium des Kapitalismus Front zu machen und mit der These vom transnationalen Imperialismus den kapitalistischen Eigentumsverhältnissen neues Leben einzuhauchen. Transnationale oder multinationale Eigentumsverhältnisse könnten angeblich erst bei einer globalen Reifestufe durch eine globale Umwälzung überwunden werden. Bis dahin bliebe im Rahmen der einzelnen Staaten nur die Möglichkeit, die eine oder andere schädliche Wirkung des Kapitalismus abzuschwächen und die Dominanz kapitalistischer Einflüsse zu reduzieren. Für diesen Zeitraum verbliebe dann in diesen Ländern also lediglich die Möglichkeit, auf revolutionäre Konsequenzen der Politik zu verzichten und reformistische Politik zu betreiben. Leo Mayer bemängelt, daß Lenin für eine solche reformistische Politik keine Vorgaben geschaffen habe. [63]

Die Tatsachen bezüglich der Entwicklung der kapitalistischen Eigentumsverhältnisse belegen das Gegenteil von einer epocheweiten, angeblichen globalen, Höherentwicklung der kapitalistischen Eigentumsverhältnisse Die Monopolunterneh­men sind vor allem durch eine Zentralisation der Kapitaleinlagen verschiedener Kapitalisten in Form von Beteiligungsgesellschaften existent. Durch Akkumulation allein kämen solche Finanzmassen nicht zustande, wie sie für moderne Großprojekte erforderlich sind. Mit den Beteiligungsgesellschaften ist ein neues Herrschaftsverhältnis entstanden, das ebenfalls ein Symp­tom für das Endstadium des Kapitalismus ist, vergleichbar der Sehnsucht von Unternehmern nach Verhältnissen des 19. Jahrhunderts. Unter den Anteilseignern verfügt letztlich der jeweils Kapitalstärkste über die Anteile aller anderen. Diese andeen aber werden faktisch nicht zu Miteigentümer, sondern lediglich zu Renditeanwärtern und verlieren über ihr eingebrachtes Privateigentum die Verfügung. Der  Kapitalstärkste verfügt nun mit dem Schein, ein „Gemein­interesse“ zu vertreten, über das eingebrach­te Kapital der anderen Anteilseigner.

Das alles trifft, zwar etwas modifiziert, auch auf internationale Finanzgiganten zu,  wo die Anteilseigner aus verschiedenen Staaten zusammenwirken. Die Weltbank zum Beispiel wie auch der IWF verkörpern  kein transnationales oder multinationales Eigentum. Vor 90 Jahren hat Lenin festgestellt, daß in einem Beteiligungssystem in der Regel ein Kapitalanteil von 40 Prozent genügt, um über alle Anteile zu verfügen. Wenn die Streuung der Anteil sehr groß ist, genügt auch ein geringerer Prozentsatz. Den USA genügt in der Weltbank zum Beispiel ein Anteil von nicht einmal 17 Prozent, um über die Anteile der über 180 Mitglieder zu herrschen. Der Bankchef Wolfowitz sichert, daß die Kreditpolitik der Weltbank mit der  Außenpolitik der USA konform geht.

Wenn hier die nächstgroßen Anteilseigner wie Japan, Deutschland und andere mitmachen, dann beruht das auf gemeinsamen  neokolonialistischen Interessen. Die Mehrzahl der Opfer dieser Kreditpolitik ist lediglich in der Hoffnung dabei, überhaupt eine Chance auf einen Kredit zu wahren, auch wenn solche Kredite mit neokolonialistischen Bedingungen verknüpft sind und in der Regel mehr Opfer als Vorteile mit sich bringen. Unabhängig von der Größenordnung und dem staatlichen Charakter der Anteilseigner erlangt das Privateigentum an Produktionsmitteln zu keiner Zeit die Merkmale eines kollektiven oder transnationalen Eigentums, wie auch das gemeinsame Eigentum der Mitglieder einer Einbrecherbande aus ihnen keine gemeinnützige Vereinigung macht.

In den Anfängen der monopolistischen Entwicklung des Kapitalismus stand die Beseitigung der freien Konkurrenz im Vordergrund, dem vor allem kleineres Privateigentum zum Opfer gefallen, was sich partiell auch heute noch fortsetzt. Danach ging der Raubbau auch „im eigenen Lager“ weiter. Großkonzerne liquidieren sich gegenseitig. Den „Übernahmen“ sind keine Grenzen gesetzt. Innerhalb der Beteiligungssysteme wird den kapitalschwächeren Anteilseignern die Verfügung über ihre Anteile entzogen, faktisch eine Form der Enteignung. Die Kapitalstärksten nähern sich mit der Herrschaft über alle Anteile keiner gesellschaftlichen Verantwortlichkeit, sondern vergrößern nur die Macht der gesellschaftschädigenden Profitmacherei. Gravierend zeigt sich der Niedergang, das Endstadium des Kapitalismus, auch in der zunehmenden Beherrschung und Nivellierung der individuellen Bedürfnisbefriedigung für Millionen Menschen wie auch in der massenhaften Vernichtung zivilen Lebens durch den militanten Terror imperialistischer Staaten.

Darin ist die entscheidende Tatsache enthalten, daß der Widerspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital so verschärft wird, daß die Arbeitskraft zunehmend ihrer Reproduktionsfähgkeit beraubt wird. Die Arbeitskraft, ihr beständiger Einsatz, ist die soziale Existenzbedingung des gesellschaft­lichen Lebens. Als Ersatzlösung ist die Phrase von der Wissenschaft als Produktivkraft im Umlauf. Die Wissenschaften können das geistige Leben bereichern, aber sie schaffen keine gesellschaftlichen Lebensbedingungen. Keine einzige Wissenschaft ist in der Lage, die Lebensfähigkeit der Gesellschaft zu sichern, wenn ihre Erkenntnisse nicht zur materiell wirksamen Anwendung gelangen.

Die imperialistischen, spätkapitalistischen Verhältnisse sind mehr als reif für ihre Überwindung und für antiimperialistische und sozialistische Veränderungen. Dafür muß in jedem Land gegen den hier agierenden Klassenfeind in Solidarität mit allen vom Imperialismus Bedrohten gekämpft werden, wie das revolutionäre Kräfte in verschiedenen Ländern bereits erfolgreich, weil organisiert und zielklar demonstrieren. Für die dafür notwendigen Schritte und Übergangsprozesse ist Klarheit über den Hauptfeind nur der Anfang.

Lenin hat in der Zeit des imperialistischen Weltkrieges den opportunistischen Konzep­tionen eine Abfuhr erteilt, die meinten, daß dem Friedensinteresse schon entsprochen sei, wenn im Kampf gegen den Krieg lediglich darauf orientiert würde, die imperialistischen Vorkriegsverhältnisse wieder herzustellen. So hat auch der  VII. Weltkon­greß der KI die opportunistische Konzeption verworfen, sich  in der Rückkehr zu den vorfaschistischen imperialistischen Herrschaftsverhältnissen mit dem Fortbestand von Grundlagen des Faschismus auszusöhnen. Die revolutionäre Strategie besteht dar­in, dem demokratischen Kampf keine reformistischen Grenzen zu setzen, sondern in diesem Kampf Klarheit darüber zu schaffen, daß nur im Voranschreiten zum Sozialismus eine Lösung der Probleme möglich ist.

Die prosozialistische Imperialismuskritik und Politik hat Lenin keineswegs als Schema konzipiert, als könne ohne Rücksicht auf die konkret historische Situation der politische Übergang zu sozialistischen Lösungen erfolgen. In Rußland zum Beispiel mußte als erstes die zaristische Selbstherr­schaft  überwinden werden. Aber nicht jedoch, um sie durch ein großbürgerliches Herrschaftssystem zu ersetzen. „Die Vorwärtsentwicklung – wenn man von möglichen, vorübergehenden Rückschlägen absieht – ist zu verwirklichen nur in der Richtung der sozialistischen Gesellschaft, der sozialistischen Revolution“ [64]

Doch unabhängig von allen möglichen und notwendigen Etappen im Herankommen an die sozialistische Revolution, kann die gesellschaftliche Bewegung nur dann in eine solche Richtung gelangen, wenn dafür eine Kraft, eine revolutionäre Partei aktiv ist, die sich weder vom Widerstand des Klassenfeindes noch von reformistischen Bremsern von der revolutionären Richtung abbringen läßt und die es versteht, für diese revolutionäre Orientierung alle Kräfte zu gewinnen und zu organisieren, deren Interesse über kapitalistische Verhältnisse hinausweisen.

Auch Marx und Engels wird oft unterstellt, die sozialistische Revolution ohne Rücksicht auf die konkret historischen Bedingungen allein aus dem Reifegrad der Produktivkräfte, wie ein Schema prognostiziert zu haben. Sie haben demgegenüber eingeschätzt, daß im Zentrum der kapitalistischen Entwicklung, im reifsten kapitalistischen Land, für die Bourgeosie die größeren Möglichkeiten bestanden, gewaltsamen Ausbrüchen ausgleichend entgegenzuwirken, so daß solche Ausbrüche in der Peripherie wahrscheinlicher seien. [65] . Dieser Bezug ist hier deshalb am Platz, weil die manipulierte Berufung auf Marx und Engels auch für transnationale „Begründungen“ herhalten soll, als müßten die Produktivkräfte erst eine sozialismusfähige globale Reifestufe erlangen, bevor der Kapitalismus überwunden werden könne.

Unter unseren Bedingungen, unter den Nachwirkungen der Konterrevolution, da die entscheidenden Grundlagen für eine revolutionäre Strategie in Gestalt einer marxistisch leninistischen Partei noch nicht wieder gegeben sind, besteht die vordringliche Aufgabe darin, eine kommunistische Organisation zu formieren, die frei ist von einer transnationalen Anpassung an die Bedürfnisse der herrschenden Klasse und die der Arbeiterklasse eine revolutionäre strategische Orientierung gibt, die den konkret historischen Gegebenheiten entspricht und die auch in komplizierten Situationen auf die richtige Seite der Barrikade führt.

Diese Aufgabe ist mit einem neuen Problem konfrontiert.

Der Fäulnisprozeß des Kapitalismus hat bekanntlich auch eine Arbeiteraristokratie und Arbeiterbürokratie hervor gebracht. Soweit sie noch reformistisch aktiv sind, werden sie auch zu einem Angriffsziel neoliberaler Politik, weil selbst reformistische Bestrebungen für den Kampf um konkurrenzfähige Profite hinderlich sind. Für die imperialistische Spaltungspolitik haben sich jene Teile der politischen Intelligenz favorisiert, die nicht bereit sind, sich zum theoretischen Verständnis der ganzen geschichtlichen Entwicklung hinauf zu arbeiten.

Für sie ist die Freiheit entscheidend, ohne Rücksicht auf geschichtliche Tatsachen, auf Erfahrungen und wissenschaftliche Lehren, intellektuell fabulieren zu können und wenn das ausreichend marxismuskritisch geschieht, stehen ihnen auch die imperialistischen Medien und Geldeinnahmen offen. Die geistigen Köpfe, deren Zahl fast mit der von ihnen publizierten politischen Konzeptionen übereinstimmt, bilden für großkapitalistische Interessen eine strategisch bedeutsame Sperre, die angesichts der Breite und Tiefe der gesellschaftlichen Konfliktstoffe den Übergang von millionenfacher Unzufriedenheit und Proteste zu konsequenten antiimperialistischen Positionen und Aktionen erschweren und zum Teil auch verhindern.

Ohne Überwindung dieser Sperre, gibt es keinen Fortschritt des antiimperialistischen Kampfes. Deshalb besteht eine erstrangige Aufgabe darin, den Einfluß solcher Intellektuellen auf kommunistische Organisati­onen zu verhindern.

   Zurück


 


Justizunrecht im kalten Krieg

von Erich Buchholz

(Zu: Friedrich-Martin Balzer (Hg.), Justizunrecht im Kalten Krieg, Die Kriminalisierung der westdeutschen Friedensbewegung im Düsseldorfer Prozeß 1959/60. Mit einer Einleitung von Heinrich Hannover. PapyRossa Verlag 2006; ISBN 3-89438-341-0)


 


Die Leser der WBl müssen nicht darüber aufgeklärt werden, daß es in der BRD Ju­stizunrecht gab, insbesondere in den fünfziger Jahren und nach 1990. Darüber finden sich mehrere Beiträge in den Blättern.

Aber auch für die, die darüber Bescheid wissen, ist die dokumentarisch abgesicherte Darstellung der Kriminalisierung der west­deutschen Friedensbewegung im Düssel­dorfer Prozeß 1959/60, jetzt herausgebracht von Friedrich-Martin Balzer, wertvoll.

Es darf in Erinnerung gerufen werden, daß es den USA nach Eröffnung des „kalten Krieges“ – erklärt durch Churchill in seiner Rede in Fulton - darauf ankam, das gewich­tige westdeutsche militärische und wirt­schaftliche Potential für ihren Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Adenauer woll­te die Bundesrepublik in die am 4. 4. 1949 gegründete NATO eingliedern und zu die­sem Zweck aufrüsten. Er strebte dafür die endgültigen Spaltung Deutschlands an. Be­kannt ist sein Ausspruch: Lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutsch­land halb.

Weitsichtige Politiker und viele Bundes­bürger erkannten die von dieser Politik der Regierung Adenauer ausgehende Gefahr, insbesondere die eines deutschen Bruder­krieges.

Dagegen, insbesondere gegen die Remilita­risierung der BRD und ihren Beitritt zur NATO, traten bekanntlich viele Hundert­tausende auf und forderten einen Frie­densvertrag für und mit ganz Deutschland. Sie organisierten sich in solchen Formen wie dem „Volksausschuß für eine Volks­befragung“ für einen solchen Friedensab­schluß und in dem westdeutschen Friedens­komitee, das am 5. 5. 1949 im Rathaus in Bonn gegründet wurde.

Der 3. (politische) Strafsenat des BGH mit Richter Jagusch als Senatspräsidenten muß­te im Verfahren gegen Angehörige des  „Hauptausschusses für Volksbefragung“ vom 2. 08. 1954 - StE 68/52 und StE 11/54 - einräumen: „In fast allen Kreisen der Be­völkerung zeigten sich unabhängig von der parteipolitischen  Überzeugung ... erhebliche Abneigung und Widerstand gegen die von der Bundesregierung vertretene Außen­politik.“ „In das ‘Nein zur Wiederbewaff­nung’ mündeten zahlreiche Stimmen aus den verschiedensten politischen oder welt­anschaulichen oder sonstigen Beweggrün­den.“

Weil die Adenauer-Regierung darin eine Gefahr für ihre Politik sah, ging sie mit allen Machtmitteln des Staates dagegen vor. Da sie die KPD als das Zentrum dieser Bewegung betrachtet, beantragte sie unter dem 22. 11. 1951 beim Bundesverfassungsge­richt deren Verbot. In der Begründung des Verbotsantrags heißt es „Die so genannte Volksbefragungsaktion in Westdeutsch­land“ sei ein „schwerster Angriff gegen den Bestand der Bundesrepublik und die freiheitliche demokratische Grundordnung“.

Der Wert der Publikation Balzers besteht vor allem in der Dokumentation dieses Prozesses gegen die Hauptkräfte des Wider­standes gegen die Remilitarisierung West­deutschlands.

Es wird angereichert durch Äußerungen namhafter Juristen und Publizisten.

Der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Han­nover leitet das Buch ein; zum Prozeß äußern sich solche namhaften Rechtsanwälte wie Dieter Posser, Walter Amman, Friedrich Karl Kaul und der britische Kronanwalt Denis Noel Pritt, die die Angeklagten verteidigt hatten. (Pritt war Vorsitzender des Londoner Gegenprozesses zum Leipziger Reichstagsbrandprozeß 1933 gewesen.)

Bereits im Februar 1952 begannen die Er­mittlungen gegen Mitglieder des westdeut­schen Friedens-Komitees, wozu auch Durch­suchungen in großem Umfang gehörten.

Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, die Bestrebungen einer Vereinigung als Rädels­führer gefördert zu haben, deren Zwecke oder deren Tätigkeit sich gegen die ver­fassungsmäßige Ordnung richteten, an einer Verbindung teilgenommen zu haben, deren Zweck vor der Staatsregierung geheim ge­halten werden sollte, sowie eine Verei­nigung gegründet zu haben, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet seien, strafbare Handlung zu begehen oder sich an einer solchen Vereinigung als Rädelsführer zu beteiligen; sie hätten die Absicht gehabt, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen.

Wenn man sich heute noch einmal diesen Strafvorwurf vor Augen führt, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Was sollte geheim gehalten werden? Welche Verfas­sungsgrundsätze sollten beseitigt werden?

Nach Eröffnung des Strafverfahrens vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Düssel­dorf wurden die Angeklagten, und zwar Pastor Johannes Oberhofer, der frühere Pfarrer Erwin Eckert, die frühere Stadträtin Edith Hoereth-Menge, der Diplomdolmet­scher Walter Diehl, der Verlagsleiter Ger­hardt Wohlrath, der Kaufmann Gustav Thiefes und der Versicherungsangestellte Erich Kompalla bereits am 8. April 1960 verurteilt.

So hanebüchen wie der Tatvorwurf und die schließliche Verurteilung sind, war auch der Verlauf des Prozesses

Balzers Buch dokumentiert sorgfältig, wie das Gericht, vornehmlich durch Sachver­haltsverfälschung, aber auch durch Strafver­teidigern geläufige Ablehnung von Beweis­anträgen, sich die „Tatsachengrundlage“ für die Verurteilung schuf. Auf Grund dieser war die Revision beim Dritten (politischen) Strafsenat des BGH unter Vorsitz des be­kannten Richters Jagusch – schon weil die Revision auf Rechtsfragen begrenzt ist – ohne Aussicht auf Erfolg. (Lediglich bei dem Angeklagten Diehl wurde die Strafe von einem Jahr auf neun Monate Frei­heitsentzug reduziert, nachdem das Ver­fahren gegen Frau Hoereth-Menge abge­trennt worden war).

Die Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos.

Bei der Verfolgung unbescholtener, ehren­werter Bürger wegen der vorgenannten Straftaten mußte die bundesdeutsche Justiz ein juristisches Kunststück sondergleichen vollführen: Aus der Ausübung verfassungsmässiger Grundrechte mußte es schwergewichtige Kriminalität machen, hervorzaubern.

Der BRD-Gesetzgeber hatte seiner politi­schen Justiz mit dem „Blitzgesetz“, dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30.8.1951, eine gerade für die strafrechtliche Ver­folgung von Gegnern der gefährlichen Po­litik Adenauers entsprechende Vorlage geschaffen.

Nun mußte die Strafjustiz handeln, um die politisch gebotene Verurteilung legal er­scheinen zu lassen.

Aus dem reichen hierbei eingesetzten Ar­senal ungeheuerlicher prozessualer Tricks  - die dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ins Gesicht schlagen - können in dieser Be­sprechung nur einige illustriert werden:

So hatte die Staatsanwaltschaft zum Zweck der Überführung der Angeklagten eine Rei­he von Urkunden vorgelegt; Urkunden als Beweis machen sich immer gut. Nur: Sie stammten weder von den Angeklagten, noch vom Friedenskomitee; viele ließen weder Verfasser noch Adressaten erkennen; auch die Herkunft vieler anderer Schrift­stücke blieb offen. Dennoch verlas das Ge­richt - stundenlang - diese „Urkunden“.

Was sollten sie beweisen? Den Tatvorwurf? Nein! Nur eine angebliche Verbindung der Angeklagten zu einer legalen Partei, der KPD! Bewies dies den Tatvorwurf? Na­türlich nicht!

Dann wurde eine ganze Reihe von Zeugen der Anklage vernommen, von denen, wie ihre polizeilichen Vernehmungsprotokolle verrieten, viele weder die Angeklagten per­sönlich kannten noch zum Friedenskomitee Verbindung hatten. Was sie bekundeten, beziehungsweise hätten bekunden können, war für den Beweis des Tatvorwurfs völlig ungeeignet. Deshalb verzichtete die Ankla­ge weitgehend auf deren Vernehmung.

Lediglich in einem Fall sollte statt der gehörigen Vernehmung des Zeugen nur seine Aussage in der Voruntersuchung verlesen werden. Solches ist nach der Strafprozeßordnung grundsätzlich ausgeschlossen; der Zeuge muß nach dem Prinzip der Unmittelbarkeit - von extremen hier nicht vorliegenden Ausnahmen abgesehen - vor Gericht gehört werden, auch damit Fragen an ihn gestellt werden können.

Gerade das aber wollte die Anklage aus durchsichtigen Gründen verhindern; sie er­klärte - der Wahrheit zuwider - der Zeuge (ein Alfred Kurt Flintzer) sei „unauffind­bar“ - womit eine Verlesung des polizeili­chen Protokolls gem. § 251 Abs.1 Ziff. 1 StPO möglich würde. Dann hieß es, dieser Zeuge sei inzwischen in die DDR überge­siedelt und seine Anschrift unbekannt - so daß nun gem. § 251 Abs.1 Ziff.2 StPO eine Verlesung des Protokolls seines polizeili­chen Vernehmung zulässig sei. Doch da meldete sich dieser Zeuge, der von dem Prozeß aus der Presse erfahren hatte, von sich aus!

Die Staatsanwaltschaft wollte ihn aber nicht vor Gericht sehen; dem Erscheinen stünden „nicht zu bewältigende Hindernisse ent­gegen“. Da die Verteidigung klarstellte, daß der Zeuge nach der Prozeßordnung geladen werden müsse, entschloß sich das Gericht zu einem offen gesetzwidrigen ungeheuerli­chen Beschluß, in dem unterstellt wurde, die Rückkehr des Zeugen „in die sowjetisch besetzte Zone“ würde „nicht gefahrlos“ sein. Daraufhin stellte die Verteidigung diesen Zeugen präsent; als solcher muß er nach der Prozeßordnung gehört werden! Aber die rechtsstaatliche bundesdeutsche Justiz woll­te ihn nicht hören. Deshalb beschloß die Kammer in flagranter Verletzung des Gesetzes, den präsenten Zeugen nicht zu vernehmen! Wieder wurde ohne nur den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt un­terstellt: Bei seiner Rückkehr würde er ge­fährdet sein! Es ging also nicht um Auf­klärung der Wahrheit, zu der das Gericht gesetzlich verpflichtet ist.

Auf diese gesetzwidrige Weise setzte die Strafkammer den Prozeß fort.

Gemäß einem Beweisantrag der Verteidi­gung wurde nun begonnen, 49 Dokumente  des Weltfriedensrates, des westdeutschen  Friedenskomitees und geschichtswissenschaftlich anerkannter Quellen zu verlesen.

Dann aber erklärte die Anklage, die offen­bar ihr Problem erkannte, diese - ihr mißfal­lenden - Urkunden seien keine Beweismit­tel im Sinne der Prozeßordnung! Gehorsam folgte das Gericht, korrigierte seinen eige­nen früheren Beschluß und erklärte die nicht mehr zu verlesenden Urkunden „nicht für existent“. „Politische Thesen“ seien - in einem politischen Prozeß - nicht beweiser­heblich! So einfach geht das. Was nicht ins Konzept paßt, wird aus dem Prozeß elimi­niert!

In diesem Sinne ging es weiter: Legitime Beweisanträge der Verteidigung wurden ohne einen gesetzlichen Ablehnungsgrund einfach abgelehnt - eine Strafverteidigern nicht unbekannte Erfahrung. Weiter wurde - was Strafverteidigern ebenfalls nicht un­geläufig ist - ebenso prozeßordnungswidrig mit dem Begriff der „Offenkundigkeit“ ge­arbeitet, um sich den nicht erbringbaren Beweis zu ersparen, oder es wurden nicht genehme Tatsachen als Werturteile qualifi­ziert, womit sich wiederum die Beweiserhe­bung vermeiden läßt .....

Und dann erhielt das Gericht eine außer­ordentliche Hilfestellung durch die Bundes­regierung: Während eines laufenden Straf­verfahrens ließ die Regierung Adenauer durch ihre Botschafter im Ausland eine noch nicht bewiesene Beschuldigung als Tatsache verbreiten!

Bei einer Rückschau auf diese besonders dunkle Periode bundesdeutscher Strafjustiz charakterisierte die langjährige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, das dieser politischen Strafverfolgung zu Grunde liegende Gesetz als „ein politisches Strafrecht mit weit ge­faßten Tatbeständen“, es „vorverlegte die Schwelle der Strafbarkeit sehr weit in den Bereich bloßer Vorbereitungshandlungen. Mit der subjektiven Struktur der Gefähr­dungsdelikte, die erst durch die staatsge­fährdende Absicht zum Straftatbestand er­hoben wurden, öffnete man ein Einfallstor für richterliche Gesinnungsforschung. Unter der schon im Bundestag ausgegebenen De­vise der streitbaren Demokratie haben die Gerichte, voran der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, jene Normen extensiv ausgelegt.“ Letztlich liefe alles darauf hinaus, wie Alexander von Brünneck in seiner Studie über diese Strafverfolgungspraxis erkannt hatte: „Wer sich als Kommunist betä­tigte, konnte bestraft werden“ - ganz gleich, was er getan hatte.

Der Justizminister des Landes Niedersach­sen, Prof. Dr. Christian Pfeiffer bezeichnete dieses Gesetz später am 13. Februar 2003 anläßlich des Empfangs für die „Initiativ­gruppe Opfer des kalten Krieges in Nie­dersachsen“ als Gesinnungsstrafrecht.

Etwa 200.000 Strafverfahren waren um diese Zeit gegen Personen eingeleitet worden, die im Rahmen des Grundgesetzes gegen die Politik Adenauers aufgetreten waren. Viele Tausende waren verurteilt worden. Über die sie auch politische mundtot machenden Urteile hinaus blieben sie wegen der oft sehr hohen Gerichtskosten belastet. Aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben wurden sie – auch durch Berufsverbote - weitgehend ausgegrenzt. (Mit einem Geheimprozeß, der mit dem berüchtigten Fünf-Broschüren Urteil vom 8. April 1952 (StE 3/52 s. auch WBl .....) hatte der Bundesgerichtshof diese Linie vorgegeben.

Die ganze Staatsmacht war mobilisiert worden: am 30.8.1951 hatte der Bundestag das „Blitzgesetz“, erklärtermaßen ein Sondergesetz „gegen Kommunisten“, erlassen, Poli­tische Organisationen, die sich besonders gegen die Remilitarisierung Westdeutsch­lands wandten wie die VVN und die FDJ, waren allein aus diesem Grunde verboten worden und die Regierung hatte beim BVerfG beantragte beantragt, die KPD zu verbieten. Weniger Jahre später, vor 50 Jahren am 17. 8. 1956, war dies von Adenauer begehrte Verbot ausgesprochen worden.

Obwohl die rechtsstaatliche Fragwürdigkeit dieser Verfolgung seit Jahren erkannt ist, steht bis heute eine Rehabilitierung der durch Unrechtsurteile unschuldig Bestraften aus.

Wer etwas Zuverlässiges über das bundes­deutsche Justiz-Unrecht im kalten Krieg er­fahren möchte, kann sich aus diesem Buch hinreichende Sachkenntnis verschaffen.

Das Buch schließt mit einem Beitrag des Herausgebers: Wider die Tabus der bundes­deutschen Geschichte!

Der Anhang enthält weiterführende Litera­tur von renommierten Autoren, selbstver­ständlich ein Personenverzeichnis sowie Angaben zu den Autoren.

   Zurück



Rechtsfragen des Potsdamer Abkommens

Zur Überwindung des Faschismus

(Abschluß des Beitrags aus Heft 1/06, S. 62 und Heft 2/06, S.50)

von Erich Buchholz


Es war jedenfalls keineswegs so, daß - wie vielfach behauptet wurde - der in der deutschen Justiz herrschende Rechtspositivismus die deutschen Richter (und Staatsanwälte) unfreiwil­lig im Dritten Reich im Amt beließ und sie im Sinne der Nazis „Recht“ sprechen ließ - wodurch sie in bagatellisierender Weise schuldlos zu Opfern des Rechtspositivismus gemacht werden. Vielmehr war es deren überwiegend rechtsorientierte politische Einstellung, die sie seit 1933 gern Hitler dienen ließ. Fast alle 1933 im Amt befindlichen und gebliebenen, also übernommenen Richter und Staatsanwälte waren bereit, auch im Dritten Reich ihre Ämter auszuführen. Andere waren aus rassischen Gründen oder mangels politischer Zuverlässigkeit ohnehin entfernt bzw. nicht übernommen worden. Zumindest in der Strafrechtspflege dürften sich alle dort tätig gewesenen Richter und Staatsanwälte dem Hitler-Regime gefügig unterworfen und im Geiste des Nazismus „Recht“ gesprochen haben.

Da - unbestritten - die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes im 8. Mai 1945 nicht eine Befreiung von der Hitler-Diktatur sah, sondern sich mit dem Untergang des Dritten Reiches besiegt fühlte, darf als sicher angesehen werden, daß die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte die­se im deutschen Volk dominierende Einstellung geteilt haben.

Für die Mehrzahl der deutschen Richter und Staatsanwälte; die 1945 im Amt waren, stell­te sich dieser Tag als ein schmerzliches En­de und eine bittere Niederlage dar. Ange­sichts dieser Tatsachen wurde sehr bald deutlich, daß die Erfüllung des Auftrags der Alliierten, Nazirichter und -Staatsanwälte aus der deutschen Justiz zu entfernen - ein Gebot, das den Forderungen und Erwartungen der Antifaschisten entsprach, - davon abhing, welche Einstellung und Haltung die nun maßgeblichen deutschen Politiker und Behör­den zum Hitler-Staat und seiner Justiz und zu den in diesem Staat tätig gewesenen Richtern und Staatsanwälten einnahmen.

Für diejenigen, für die das Dritte Reich und seine Justiz mehr oder weniger eine Fortsetzung der deutschen Staats - und Rechtsgeschichte war, die sich in den Traditionen dieses Staatswesens, auch des Reichsgerichts, sahen und sehen, war das von den Alliierten in der Proklamation Nr. 3 so bezeichnete „terroristische System der Nazigerichte“ nur eine bedauerliche Entgleisung und Entartung, die aber mit der deutschen Justiz als solcher, mit den deutschen Richtern und Staatsanwälten an sich nichts zu tun gehabt hätte.

Im übrigen habe sich - hieß es auch - das Dritte Reich nur gegen seine inneren und äußeren Feinde auf entsprechender Rechtsgrundlage zur Wehr gesetzt. Damit spitzt sich die Lösung der von den Alliierten in den vorgenannten Gesetzen vorgegebene Aufgabe auf folgendes zu: Entweder werden die Fachleute, Richter und Staatsanwälte, in der deutschen Justiz belassen, auch wenn sie durch ihre Einbindung in die Hitler-Justiz mehr oder weniger stark belastet waren, oder es werden von jeglicher faschistischen Belastung freie neue Richter und Staatsanwälte in ihr Amt berufen, auch wenn sie - anfänglich - womöglich noch nicht über die erforderlichen Rechtskenntnisse ver­fügen.

Oder anders ausgedrückt: Entweder wird eine der Form nach gut funktionierende (althergebrachte) Justiz mit mehr oder weniger starker nazistischer Belastung und mit all den Mängeln und Problemen der früheren deutschen Justiz der Kaiserzeit und der Weimarer Republik übernommen bzw. fortgeführt oder es wird eine wirklich neue Justiz aufgebaut, eine Justiz, die sich aus anderem, von den Traditionen der Vergangenheit unbelastetem Personal rekrutiert. Tertium non datur!

In eben diesem Sinne bestimmte Art. 128 der für eine gesamtdeutsche Republik gedachten und vorbereiteten Verfassung, die dann die der DDR von 1949 wurde: „Rich­ter kann nur sein, wer nach seiner Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bie­tet, daß er sein Amt gemäß den Grundsätzen der Verfassung ausübt.“

Auch wenn dort keine bestimmte politische Einstellung oder Richtung von einem Rich­ter erwartet wird, ist aber eindeutig, daß ein Richter, der nicht im Sinne der antifaschistisch- demokratischen Ordnung zu wirken bereit ist, in dieser keinen Platz hat.

Weiterhin bestimmte Art. 129 dieser Verfassung, daß „Angehörige aller Schichten des Volkes die Möglichkeit haben, die Befähigung zur Ausübung des Berufes als Richter ... zu erlangen“, wofür die Republik „durch den Ausbau der juristischen Bildungsstätten“ - keineswegs nur der juristischen Fakultäten - „Sorge trägt“.

Das entsprach auch der Bestimmung in der bereits erwähnten KR-Proklamation Nr. 3. Dort wird im Zusammenhang mit der Festschreibung der Unabhängigkeit des Richters erklärt: Der Zugang zum Richteramt steht ohne Rücksicht auf Rasse, gesellschaftliche Herkunft oder Religion allen Personen offen, sofern sie die Grundsätze der Demokratie anerkennen. In dieser Festlegung ist erkennbar die Zulassung von Volksrichtern eingeschlossen.

Eine wirklich neue, vom Faschismus und von alten Traditionen freie Justiz entstand und entwickelte sich nur im Osten Deutsch­lands, in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Ob der einzelne es so will oder nicht, in der Haltung zur Entnazifizierung, zur Entfernung nazistischen Richter und Staatsanwälte aus der deutschen Justiz zeigt sich seine Haltung und Einstellung zum Hitler-Faschismus.

Vereinfacht kann man sagen: in Ostdeutsch­land wurden nahezu 90 Prozent der vor 1945 im Amt gewesenen Richter und Staatsanwälte entfernt; in Westdeutschland blieben etwa 90 Prozent dieser früheren Richter und Staatsanwälte im Amt oder sie wurden wieder in ein solches Amt berufen.

Mit diesem unbestrittenen Ergebnis hat die Entnazifizierungspolitik der westlichen Alliierten und der maßgeblichen westdeutschen Politiker auf dem Gebiet der Justizpolitik eine bemerkenswerte Einstellung zum Hitler-Faschismus verraten.

In den westlichen Besatzungszonen, der späteren Bundesrepublik, wurde nicht nur die auf dem Privateigentum beruhende kapitalistische Wirtschaft mit einem entsprechenden Staatswesen übernommen und restauriert, sondern auch die Justiz im wesentlichen mit dem alten Personal, der bisherigen Struktur, dem geläufigen juristischen Wortschatz, Titeln und den justiziellen Formen, in denen die an überkommene Traditionen gebundene deutsche Justiz fortlebt.

VII.

Zur Verfolgung und Bestrafung von NS-und Kriegsverbrechen wird daran erinnert, daß aufgrund der bereits 1943 vorliegenden Beweise der Verbrechen des Hitler-Regi­mes, insbesondere von Greueltaten, Massakern und kaltblütigen Massenexekutionen, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion am 30. Oktober 1943 die „Moskauer Erklärung über die Ver­antwortlichkeit der Hitler-Anhänger für begangene Greueltaten“ abgaben. Die Alliierten hatten nämlich bereits 1942 durch die Gründung der United Nations War Crime Commission (UNWCC) in London mit der Sammlung von Beweisen für diese Verbrechen begonnen.

„Die drei alliierten Mächte werden“ - heißt es in dieser Moskauer Erklärung - die Schul­digen „ganz gewiß bis an das äußerste Ende der Welt verfolgen und sie ihren Anklägern ausliefern, damit ihnen Gerechtigkeit geschehe.“

Dabei wurde klargestellt, daß diese Erklärung nicht die Frage der Hauptverbrecher berührt, deren Verbrechen nicht mit einem bestimmten geographischen Ort verbunden waren und die durch gemeinsames Urteil der Regierungen der Verbündeten bestraft werden sollten.

So war bereits 1943 zwischen den drei Alliierten vereinbart, die Hauptkriegsverbrecher vor ein internationales Gericht zu stel­len. Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dem Umgang deutscher Gerichte mit ei­genen Kriegsverbrechern, so dem deutschen Kaiser und der deutschen Generalität nach dem Ersten Weltkrieg, entschlossen sich die Alliierten zur Einrichtung des Internationalen Gerichtshofes.

Im Sinne der Moskauer Erklärung wird im Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945, den Forderungen der Antifaschisten in aller Welt entsprechend, unter IIIA 5 bestimmt: „Kriegsverbrecher und alle diejenigen, die an der Planung oder Verwirklichung nazistischer Maßnahmen, die Greuel oder Kriegs­verbrechen nach sich zogen oder als Ergebnis hatten, teilgenommen haben, sind zu verhaften und dem Gericht zu übergeben.“

Darüber hinaus gab es in diesem Abkommen einen meist weniger beachteten Unterabschnitt VII Kriegsverbrecher.

In den letzten Wochen vor diesem Abkommen hatte es in London zwischen den Vertretern der Vier Mächte (einschließlich Frank­reich) Gespräche und Vereinbarungen „über die Methoden des Verfahrens gegen alle Hauptkriegsverbrecher, deren Verbrechen nach der Moskauer Erklärung vom Oktober 1943 räumlich nicht besonders begrenzt sind“ gegeben. Sie bekräftigen ihre Absicht, diese Verbrecher einer schnellen und sicheren Gerichtsbarkeit zuzuführen. Die erste Liste die Angeklagten sollte vor dem 1. Sep­tember dieses Jahres veröffentlicht werden.

Daraufhin wurde am 8. August 1945, unmittelbar nach Unterzeichnung des Potsdamer Abkommens, in London das „Abkom­men zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, der Provisorischen Regierung der französischen Republik und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der europäischen Achse“ verabschiedet. Am gleichen Tage wurde auch das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg (IMT) unterzeichnet.

Nach den Nürnberger Prinzipien ist jede Person, die eine Tat begeht, die nach dem Völkerrecht ein Verbrechen darstellt, hierfür verantwortlich und dafür zu bestrafen. Im Einzelnen wurden als „Verbrechen nach Völkerrecht“ definiert: Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Als eine weitere Konsequenz aus der Verurteilung der Naziverbrechen ist die Konvention über die Verhütung und Bestrafung von Völkermord (Genozidkonvention) vom 9. Dezember 1948 - UNO Resolution Nr. 96 (I) - besonders hervorzuheben; auch dieses Verbrechen des Völkermords ist ein „Verbrechen nach Völkerrecht“, und zwar unabhängig davon, ob es im Frieden oder im Kriege begangen wurde.

Gemäß dem Potsdamer Abkommen und in Übereinstimmung mit dem Londoner IMT-Statuts wurden das Kontrollrats-Gesetz Nr. 10 (KG 10) und die Kontrollrats-Direktive Nr. 38 (KRD 38) erlassen.

Das Gesetz Nr. 10 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Dezember 1945 betraf die „Bestrafung von Personen, die sich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder gegen die Menschlichkeit schuldig ge­macht haben“. Es will ausdrücklich „die Be­stimmungen der Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943 und des Londoner Abkommens vom 8. August 1945 sowie des im Anschluß daran erlassenen Grundgesetzes zur Ausführung bringen, und ... in Deutsch­land eine einheitliche Rechtsgrundlage ... schaffen, welche die Strafverfolgung von Kriegsverbrechern und anderen Missetätern dieser Art - mit Ausnahme derer, die von dem Internationalen Militärgerichtshof abgeurteilt werden - ermöglichen“.

Klargestellt wird auch, daß das KG 10, wie ein ordentliches Strafgesetz, Straftatbestände definiert und auszusprechende Strafen vorsieht. Zehn Monate später, als der „kalte Krieg“ bereits ausgebrochen war, hielt der Alliierte Kontrollrat es für geboten, unter dem 13. Oktober 1946 die Direktive Nr. 38 zu erlassen.

Diese verweist auf die betreffenden Bestimmungen des Potsdamer Abkommens, des Kontrollrats-Gesetzes Nr. 10 und die bereits erwähnte, die Entfernung der Nazis aus den Ämtern betreffende Kontrollrats-Direktive Nr. 24 und bezeichnet als ihren Zweck „gemeinsame Richtlinien für

a)   die Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen (!), welche das nationalsozialistische Regime gefördert und gestützt haben;

b)   die vollständige und endgültige Vernichtung des Nationalsozialismus und des Militarismus durch Gefangensetzung oder Tätigkeitsbeschränkung von bedeutenden Teilnehmern oder Anhängern dieser Lehren (!);

c)   die Internierung von Deutschen, welche ohne bestimmter Verbrechen schuldig zu sein (!), als für die Ziele der Alliierten gefährlich zu betrachten sind, sowie die Kontrolle und Überwachung von Deutschen, die möglicherweise gefährlich wer­den können (!), zu schaffen.“

Zwecks Durchführung der in Potsdam aufgestellten Grundsätze wurde es für notwendig erachtet, „Kriegsverbrecher und Personen, die möglicherweise gefährlich werden können (!), in fünf Hauptgruppen einzuteilen und einer jeden Gruppe angemessene Strafen und Sühnemaßnahmen festzusetzen.“

Diese Festsetzung von Sühnemaßnahmen soll gemäß dem vorliegenden Übereinkommen einheitlich erfolgen, ohne das freie Er­messen der Zonenbefehlshaber gem. KG 10 einzuschränken. Erneut wird betont, daß eine „klare Definition der alliierten Politik hinsichtlich Deutscher, die offensichtlich gefährlich sind oder möglicherweise gefährlich werden können“ erforderlich sei.

Während KG 10 mit den - sehr weit gefaßten - drei grundlegenden Straftatbeständen, darin eingeschlossen die verschiedenen Be­teiligungsformen, auch in Gestalt schlichter Zugehörigkeit zu für verbrecherisch erklärten Organisationen des Nazi-Regimes, den Rahmen des kriminalisierten Verhaltens um­schreibt, will diese Direktive angesichts der in die Zehntausende gehenden Zahl zu ver­folgender Nazi- und Kriegsverbrecher durch Kategorisierung ein möglichst einheitliches Vorgehen sichern. Mit dieser Direktive wird zwangsläufig ein Schematismus der Behandlung dieses Personenkreises angeordnet bzw. in Kauf genommen.

Es darf angemerkt werden, daß ein derartiges schematisiertes Vorgehen in der Strafjustiz nicht völlig ungewöhnlich ist; es darf an massenhafte kriminelle Erscheinungen im Zusammenhang mit Demonstrationen, Zusammenrottungen und Erscheinungen des Landfriedensbruchs erinnert werden, wo die Staatsanwälte sich auf die Rädelsführer konzentrierten, bei vielen untergeordnet Beteiligten jedoch sich mit „for­mularhaften“, im Text standardisierten Straf­befehlen begnügten.

Die Festlegungen der vier Alliierten in der Direktive 38 sind deshalb besonders hervorheben, weil sie keineswegs nur auf eine Bestrafung gemäß individueller Schuld im Einzelnen abstellen, sondern auch eine gruppenmäßige Verantwortlichkeit vorsehen; bekanntlich hatte das Nürnberger Urteil bestimmte Organisationen für verbrecherisch erklärt, weshalb allein die Zugehörigkeit zu diesen einen Straftatbestand darstellt.

Aus diesem Grunde wurde zwischen mit allgemeiner Schuld Belasteten und solchen Personen unterschieden, denen auch eine persönliche Schuld wegen konkreter Taten nachgewiesen werden konnte. So erklärt sich auch, daß im Zusammenhang mit der Direktive 38 von „Kollektivschuld“ die Rede war. Das wird bei der Beurteilung der Strafverfahren nach dieser Direktive vielfach übersehen.

Zum anderen sieht diese Direktive vor, gefährliche Deutsche oder möglicherweise gefährliche Deutsche zu internieren. Die vorgenannten fünf Hauptgruppen von Kriegsverbrechern und möglicherweise gefährlichen Deutschen sind nach Abschnitt II Art. I folgende:

1.   Hauptschuldige;

2.   Belastete (Aktivisten, Militaristen, Nutznießer);

3.   Minderbelastete (Bewährungsgruppe);

4.   Mitläufer;

5.   Entlastete (Personen der vorstehenden Gruppen, welche vor einer Spruchkammer nachweisen können, daß sie nicht schuldig sind).

In der ersten Zeit nach Kriegsende waren auch in den westlichen Besatzungszonen noch Urteile gegen Nazi- und Kriegsverbrechen sowohl durch die Gerichte der Alliierten als auch durch deutsche Gerichte gefällt worden.

Auf der Grundlage des Kontrollratsgesetz Nr. 10 und der Verordnung Nr. 7 der amerikanischen Militärregierung führten amerikanischen Militärgerichte, die in Nürnberg tagten, eine Reihe von so genannten Nachfolgeprozessen gegen Direktoren des IG-Farben-Konzerns, gegen faschistische Ärzte, faschistische Juristen (siehe den bereits erwähnten Nürnberger Juristen-Prozeß) und gegen Einsatzkommandos der SS durch.

In der amerikanischen Besatzungszone wur­den zwar bis zum 1. Januar 1947 33.000 Nazi-Aktivisten und SS-Verbrecher inhaftiert, aber nur 556 von ihnen zur Verantwortung gezogen und gerichtlich verurteilt; die anderen wurden nach und nach entlassen und die Verurteilten dann begnadigt.

Die Strafverfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern ging dann in Westdeutschland von Jahr zu Jahr zurück. Sie lief zunehmend auf eine Verhinderung der völkerrechtlich gebotenen Verfolgung und Bestrafung dieser Verbrechen und auf deren Rehabilitierung hinaus.

Als die Remilitarisierung der Bundesrepublik bereits offen betrieben wurde, hatten fast alle Kriegs- und Naziverbrecher wieder leitende Posten in Staat und Wirtschaft inne oder erhielten zumindest ihre Pensionen. Im Gnadenwege revidierte der amerikanische Oberkommissar Mc Cloy am 31. Januar 1951 von amerikanischen Militärgerichten verhängte Urteile zu Gunsten von NS-Ver­brechern.

Indessen darf der bedeutende Anteil des Obersten Gerichtshofs der britischen Zone (OGH) bei der Verfolgung und Bestrafung von Nazi- und Kriegsverbrechern nicht vergessen werden.

Viele westdeutsche Gerichte mußten erst durch Entscheidungen dieses Obersten Gerichtshofs zur Anwendung des Kontrollrats­gesetzes Nr. 10 in der Zeit von 1948 bis 1950 angehalten werden.

Dieser OGH bejahte exponiert die Anwend­barkeit des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 auch durch deutsche Gerichte und bezog sich in Bezug auf die Verbrechen der Nazijuristen ausdrücklich auf das Nürnberger Juristenurteil. Im Fall Petersen/Holzwig, den Rottleuthner referiert, hatte das Landgericht Hamburg auf Freispruch erkannt. Der OGH hob den Freispruch mit seinem Urteil vom 07. Dezember 1948 (mit den vorgenannten Argumenten) auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück.

Mit der Bildung der Bundesrepublik wurde der OGH durch den BGH abgelöst und zugleich nahmen die britischen und französischen Militärregierungen im Jahre 1951 die Ermächtigung an die deutschen Gerichte zurück, Kontrollratsgesetz Nr. 10 anzuwenden. Hatte bisher der OGH in Übereinstimmung mit dem Potsdamer Abkommen und den Grundsätzen der Nürnberger Prozesse entschiedenen, so kehrte der Bundesgerichtshof diese Linie um und gab den „Weg frei für die künftige Linie der bundesdeutschen Rechtsprechung“.

Im Fall Petersen/Holzwig meinte der BGH in seiner Entscheidung vom 29. Mai 1952, daß für die Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung der Nachweis eines dolus eventualis erforderlich sei, woraufhin das Landgericht Hamburg die Angeklagten am 27. Februar 1953 wieder freisprach.

Mit Urteil vom 07. Dezember 1956 kam der BGH dem Verlangen nach einem wasserdichten Richterprivileg nach; seitdem muß­te ein dolus directus vorgelegen haben, wonach schließlich bei keinem Nazi-Richter Rechtsbeugung angenommen werden konn­te. Der BGH rettete so die Nazijuristen vor ihrer gerechten Strafe.

Demgemäß wurde kein einziger Nazirichter von bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden wegen seiner Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Bei den westlichen Alliierten und erst recht bei den westdeutschen Richtern, Staatsanwälten und Rechtswissenschaftlern, die bereits Hitler gedient hatten, zeigten sich zunehmend Widerstände und Vorbehalte gegen eine konsequente Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrechen. Berge von Schrifttum waren darauf gerichtet, diese Verbrecher ihrer persönlichen Verantwortung zu entziehen.

In vielen Prozessen wurden ungewöhnlich milde Strafen ausgesprochen, von Inhaftierung wurde mit den verschiedensten Begründungen vielfach abgesehen.

Im Zusammenwirken von alten Rechtswissenschaftlern und übernommenen Richtern, auch am Bundesgerichtshof, wurde bewirkt, daß die Verfolgung von NS- und Kriegsverbrechen nur sehr eingeschränkt erfolgte.

Dazu gehörte auch eine raffinierte juristische „Argumentation“, besonders unter Nut­zung der so genannten subjektiven Teilnah­melehre, wonach ein Nazi- Mörder nicht Täter, sondern nur Gehilfe gewesen sei, weil er nur „für den Führer“ getötet habe; sofern man dann nicht auf Verjährung kam, wurde die Strafe nach den Bestimmungen der Beihilfe entsprechend gemildert.

Da die bundesdeutsche Justiz - im Unterschied zum OGH der DDR - die Bestimmungen des Völkerstrafrechts, so namentlich die Tatbestände des Kontrollratsgesetzes Nr. 10, grundsätzlich nicht anwandte, war man genötigt, die strafrechtliche Verfolgung auf Straftaten nach dem allgemeinen Strafrecht zu beschränken. Das brachte zwangsläufig besondere Beweisprobleme mit sich; denn es mußte nun, wie bei gewöhnlicher Kriminalität, nachgewiesen werden, daß der betreffende Angeklagte tatsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine (namentlich) bestimm­te andere Person in bestimmter Weise geschlagen oder getötet hatte. Es mußten also - noch nach Jahrzehnten - Zeugen zur Verfügung stehen, die eben diese Einzelheiten der betreffenden Handlungen des jeweiligen Angeklagte bekunden konnten.

Über die unzureichende juristische Aufarbeitung der Verbrechen des Hitler-Staates gibt es zahlreiche Literatur. Auch wurde in den letzten Jahren so häufig offiziell eingestanden, daß die Bewältigung der NS-Ver­gangenheit in der Bundesrepublik Deutsch­land „gründlich mißlungen“ sei, daß diese historische Tatsache geradezu als (weiteren Beweises nicht mehr bedürftig) allgemeinkundig angesehen werden kann.

In seinem Urteil vom 16. 11.1995 stellt der 5. Strafsenat des höchsten deutschen Strafgerichts fest: Es „haben sich bei der strafrechtlichen Verfolgung des NS-Unrechts“ - das der Senat einige Zeilen zuvor mit Spendel zutreffend als eine „Perversion der Rechtsordnung, wie sie schlimmer kaum vorstellbar war“, bezeichnete - „erhebliche Schwierigkeiten ergeben ..., Die vom Volksgericht gefällten Todesurteile sind un­gesühnt geblieben, keiner der am Volksgerichtshof tätigen Berufsrichter und Staatsanwälte wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt; ebenso wenig Richter der Sondergerichte und der Kriegsgerichte.“

Daran schließt sich eine höchst ungewöhnliche Selbstkritik des Bundesgerichtshofes (allerdings eine an einen nicht mehr amtierenden Bundesrichter gerichtete Kritik) an: „Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte nicht zuletzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.“

Infolgedessen fanden auch schwer belastete NS-Richter und -Staatsanwälte in der westdeutschen Justiz wieder Beschäftigung, so daß nachvollziehbar „an der weiteren Straf­verfolgung von NS-Verbrechen kein Interesse mehr (bestand)“. Was sich dort vollzog, war eine „Selbstamnestierung der Justiz für ihre eigenen Taten“.

Statt der gebotenen Strafverfolgung dominierten Mitte der 50er Jahre alle möglichen Formen der Amnestierung der NS- Verbrechen, einschließlich der Gewährung von Beamtenbezügen bzw. -Pensionen, auch für Witwen, so für die Witwe des NS-Richters Freisler.

Auf Grund politischer Vorgaben beendeten Staatsanwaltschaften und Gerichte faktisch die Verfolgung von NS-Verbrechen. Noch 1960 ließ der Bundestag Totschlagsdelikte aus der NS-Zeit verjähren.

Es kam schließlich soweit, wie Peschel-Gutzeit berichtet, daß „wer sich vor 1985 als Richter oder Staatsanwalt kritisch mit der NS-Justiz befaßte, durchaus mit dem Ende seiner beruflichen Aufstiegschancen zu rechnen“ hatte!

Das Unterlassen der gebotenen Strafverfolgung fand hinter einem Rauchvorhang raffinierter juristischer Schein-Argumente statt. Auch mit dem juristischen Institut der Verjährung wurden Nazi- und Kriegsverbrecher begünstigt. Die von der Sache her und international geforderte Nichtverjährung zögerte man hin und beschränkte sie schließlich auf die Nichtverjährung des Völkermords, so daß die anderen vorgenannten Verbrechen nach Völkerrecht der Verjährung unterfielen.

In einem Aufsatz in der „Neuen Justiz“ Heft 12 aus dem Jahre 1979 S. 546, erinnert sich Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul, Rechtsanwalt und Notar in Berlin, an ein Gespräch mit dem damals amtierenden Generalbundes­anwalt Güde im Frühjahr 1957. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 07. Dezember 1956 (1 StR 56/56) SS-An­gehörige, die in den letzten Tagen des Krieges als Standgericht kriegsmüde Bürger zum Tode verurteilt und erhängt hatten, freigesprochen. Als sich Kaul ob solcher „Recht­sprechung“ zur Rechtsbeugung empörte, antwortete ihm Güde: „Haben Sie schon je erlebt, daß eine Krähe einer anderen ein Auge aushakt?“

Der systematischen Nichtverfolgung von NS-Verbrechen und ihrer umfassenden Am­nestierung steht gegenüber, daß verbrecherische NS-Urteile noch nach über 50 Jahren (zumindest formell) in Kraft sind.

In der Bundesrepublik trat an die Stelle der gebotenen Strafverfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen die Verfolgung von Kom­munisten und derjenigen, die für Kommunisten gehalten wurden oder mit diesen gegen die Spaltung Deutschlands auftraten. Über 100 000 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Zum Zwecke dieser Strafverfolgung beschloß der Bundestag am 30.8.1951 das so­genannte Blitzgesetz. Dieses war maßgeblich von dem „Fachmann“ für Kommunistenverfolgung im nazistischen Justizministerium, Herrn Schafheutle, ausgearbeiteten worden. Es war ein ausdrücklich und erklärtermaßen gegen Kommunisten und ihnen Nahestehende gerichtetes Gesinnungsstrafgesetz mit weiten Straftatbeständen.

Zu dessen extensiver Anwendung hatte der politische Strafsenat des BGH mit dem berüchtigten 5-Broschürenurteil von 8. 4. 1952 eine ausgesprochen bösartige Rechtsprechung entwickelt und dadurch die mit ausgewählten Richtern besetzten politischen Sonder-Strafkammern instruiert.

Demgegenüber wurde in der sowjetischen Besatzungszone und dann in der DDR eine konsequente Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher gesichert.

Die sowjetischen Strafverfolgungsorgane begannen sofort nach der Befreiung mit der systematischen Aufklärung und Verfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechen auf der Grundlage der Gesetze der Alliierten.

Bis zum 1. Januar 1947 wurden 48.085 Angehörige der durch das Nürnberger Urteil für verbrecherisch erklärten faschistischen Organisationen (SS, Gestapo und SD, Korps der politischen Leiter der NSDAP) verhaftet und 17.866 dieser faschistischen Verbrecher zur Verantwortung gezogen.

In Ostdeutschland und dann in der DDR wurden die Nazi- und Kriegsverbrechen, besonders auf der Grundlage des Befehls 201 der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) vom 16.August 1947, umfassend und konsequent verfolgt und bestraft.

So ergaben sich sehr bald bei der Verfolgung dieser Verbrechen sowohl durch die Besatzungsmächte als dann vor allem durch deutsche Strafverfolgungsbehörden wachsende Unterschiede.

Bedeutsam ist weiter, daß in der DDR die Verfolgung der Nazi- und Kriegsverbrechen - nach anfänglichen Unsicherheiten - nicht nach dem allgemeinen Strafrecht, sondern nach den Tatbeständen des Londoner Statuts, des Nürnberger Urteils und des KG Nr. 10, also nach den Tatbeständen des Völkerstrafrechts, erfolgte. Das gilt insbesondere für die in den 60 er Jahren ergangenen Urteile.

In strafrechtstheoretischer Hinsicht muß be­tont werden - worauf Hubert Rottleuthner, Freie Universität Berlin, in seinem Aufsatz „Das Nürnberger Juristen-Urteil und seine Rezeption in  Deutschland-Ost und -West“, Neue Justiz, Heft 12,1997, S. 617 hinweist -, daß der Hitler-Faschismus von der DDR-Rechtswissenschaft als eine „Inkarnation des Unrechts“ erkannt wurde - so Lekschas/ Renneberg in ihrem „Rechtsgutachten über die Verantwortlichkeit der Richter und Staats­anwälte der Sonderjustiz des Nazismus sowie über die Rechtswidrigkeit ihrer Rehabilitierung und Wiedereinsetzung in der Bundesrepublik“ (veröffentlicht in „Staat und Recht“, 1961, S.1642 folgende).

Auch Peter A. Steiniger qualifizierte die Nazigesetze als juristisch verkleidete „Raub- und Morddirektiven“. Alle normativen und exekutiven Akte der Hitler-Leute waren un­mittelbar strafbare Handlungen.

Eine „derart fundamentale Verurteilung des Hitlerregimes“ einschließlich seines Rechts- und Justizwesens ist im Westen selten zu finden, weiß Rottleuthner, allenfalls bei Gustav Radbruch, als er im März 1947 schrieb, „daß der ganze Rechtsboden, auf dem der Nationalsozialismus zu stehen vorgab, kein Rechtsboden war“. Die Anwendung der Begriffe übergesetzliches Recht oder Naturrecht finden „ihre Grenze in den völlig singulären Verhältnissen der 12 Nazijahre, in Ereignissen, die wir in ihrer Einzigartigkeit auch jetzt noch kaum zu fassen vermögen“. (Siehe seinen bekannten Aufsatz in der Süddeutschen Juristenzeitung (SJZ), 1947, S. 131 f).

Daher bestanden die Verbrechen der Nazijuristen nicht lediglich in einer „Beugung“ des Rechtes in der Anwendung der nationalsozialistischen Morddirektiven, sondern bereits in deren Erlaß. Nach Auffassung der DDR-Juristen widerspricht die Abdrängung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf die Ebene der Rechtsbeugung dem Nürnberger Juristenurteil und muß als besonders raffiniert getarnter und dem Recht widersprechender Versuch der Legalisierung vergangener und geplanter neuer faschistischer Justizwillkür zurückgewiesen werden.

Deshalb geht es bei der Beurteilung der Tätigkeit der Blutrichter nicht darum, daß sie Recht gebeugt hätten, da ein solches gar nicht bestand, sondern daß sie grausamstes Unrecht angewandt und Hitlers Anweisungen zur Begehung schwerster Straftaten ge­wissenlos verwirklicht hatten. Daher bleibt die Einstellungspraxis der westdeutschen Justiz, die alles auf Rechtsbeugung abstellt, auf dem Boden des Nazi-Rechts.

Denn nach dem Nürnberger Juristenurteil besteht der eigentliche Unwertgehalt der nazistischen Strafurteile nicht darin, daß die Richter fahrlässig das Recht gebeugt, sondern vorsätzlich das Gesetz zu einer objektiv unmenschlichen Behandlung der Opfer benutzt haben. Daher müssen die Nazirichter wegen ihrer vorsätzlichen Unmensch­lichkeitstat unter vorwerfbarer Rechtsverkennung bestraft werden. Wenn Richter ihr Amt zur Begehung von Unmenschlichkeiten mißbrauchten, so war das eine der gefährlichsten und unerträglichsten Formen dieser Verbrechen, weil sie Richter waren und unabhängig hätten urteilen sollen. Aber unter ihrer Robe war - wie es im Nürnberger Juristenurteil heißt - der Dolch des Richters verborgen.

Der Sachkundige Dr. Günther Wieland, sei­nerzeit Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR, gelangt zu dem Ergebnis: Die Justiz der DDR kann - unbeschadet berechtigter Vorwürfe, denen sie sich zu stellen hat - darauf verweisen, einen sowohl national als international durchaus beachtlichen Beitrag zur Aufdeckung, Aufklärung und Ahndung von NS-Verbrechen geleistet zu haben.

   Zurück



Lesern, die nach einem Organ suchen, das thematisch und regional fast ebenso weit gespannt ist, wie es die WBl waren, empfehlen wir die Zweiwochenschrift für Politik / Kultur / Wirtschaft „Ossi­etzky“ (Jahresabo 52 Euro, Red.: Eckart Spoo, Greifswalder Str.4, 10405 Berlin, Tel. 030-42805228)


 

Übersicht zum Inhalt des 25. Jahrganges (2006)

A. Sachverzeichnis

I. Zu Fragen aus Theologie, Kirche und Ökumene

Mittagsgebet im Bremer St. Petri-Dom am 3. 5. 05 / Hartmut Drewes  I, 2

Dietrich Bonhoeffer - Ein Rückblick auf sein Leben und Werk / Hanfried Müller  I, 3

H.M. - der gänzlich Uneitle. Mit einem Anhang / Christian Stappenbeck   I, 15

Jesus, der Messias Jawes, unser Herr! Oder: Jesus der Wanderprediger, unser Genosse und Kumpel? / Rosemarie Müller-Streisand I, 64

Ein Brief der Konferenz US-amerikanischer Kirchen an die 9. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen   II, 2

Zur Karrikaturenprovokation. Da kann einem Hören und Sehen vergehen. / Carl-Jürgen Kaltenborn  II, 3

Gott und Welt - Karl Barth und die Dialektik der christlichen Philosophie / Hans Heinz Holz  II, 4

Unterwerft euch nicht mehr! Predigt zu Kol. 2, 9-5 / Dieter Frielinghaus   III, 3

Ein sehr persönlicher Rückblick: Zur Spezifik der Weißenseer Blätter

Stimme aus der Kirche während der konterrevolutionären Krise. / Hanfried Müller  III, 5

II. Zu geselschaftlichen, geschichtlichen und politischen Fragen

Ein neuer Faschismus? / Wolfgang Richter   I, 25

Wider die Resignation. Zur Programmdiskussion in der DKP / Hans-Günter Szalkiewicz  I, 3

Die Aktualität von Marx in den heutigen Debatten um sozialistische Programmatik /  Herbert Münchow  I, 47

Rechtsfragen des Potsdamer Abkommens. Zur Überwindung des Faschismus /  Erich Buchholz    I, 62; II, 50; III, 55

Theorie und Praxis der nationaldemokratischen Revolution am Beispiel Afghanistans /  Matin Baraki   II, 26

 (Rezension zur Dokumentation „Justizunrecht im kalten Krieg“ von Martin Balzer) /  Erich Buchholz       III, 51

Globalisierung. Friedrich Engels und Karl Marx über den Weltmarkt / Eike Kopf  III, 32

Vermutlich nicht! Die Legende vom transnationalen Klassenfeind / Hans Kölsch  III, 41

III. Dokumentationen, Disputationen, Resonanzen

Aus einem Interview mit Hans Hinrich Jenssen nach der Konterrevolution   I, 24

Dokumentation: Briefwechsel zum Staatsratsgespräch am 9. 11. 1961  / Hanfried Müller und Emil Fuchs  I, 67

Antwort an Rosemarie Müller-Streisand / Peter Franz II, 22  

Zum Disput zwischen Peter Franz und Rosemarie Müller-Streisand /  Wolf Dieter Gudopp  II, 24

Ein Leserbrief zu Rosemarie Müller-Streisands Kritik an Peter Franz / Dieter Kraft  II, 24

IV. Autorenverzeichnis


Baraki, Matin II,26

Kopf, Eike III,32

Buchholz, Erich I,62; II,50, III, 51; 55

Kraft, Dieter II,24

Drewes, Hartmut I,2

Müller, Hanfried I,3; II, III,5

Franz, Peter II,22

Müller-Streisand, Rosemarie I,64

Frielinghaus, Dieter III,3

Münchow, Herbert I,47

Gudopp, Wolf Dieter II, 24

Richter, Wolfgang I,24

Holz, Hans Heinz II,9

Stappenbeck, Christian I,15

Kaltenborn, Carl-Jürgen II,3

Szalkiewicz, Hans-Günter I,32

                                                         

   Zurück


  

Weitere Perspektiven

1.   Zwar werden die WBl von 2007 an nicht mehr gedruckt, allerdings im Internet spo­radisch fortgeführt, solange daran Interesse besteht. Beiträge dazu erbitten wir wie bisher (wenn möglich auf einer für Windows 95 verwendbaren Diskette samt einem Ausdruck) an unsere Verlagsadresse D - 10318 Berlin, Ehrlichstraße 75. Selbstverständlich sind wir auch über unsere Internet-Adresse: www.weissenseerblätter.de weiterhin zu erreichen.

Wir bedauern sehr, daß für alte treue Leser der Kontakt mit den WBl durch deren Beschränkung auf das Internet schwieriger wird, hoffen aber, daß viele von ihnen in ihrem Umkreis jüngere Freunde haben, die ihnen das eine oder andere daraus vermitteln.

2.   Viele Einzelhefte der Weißenseer Blätter sind durch Überdruck oder Remittendenexem­plare noch bei uns greifbar. Interessenten können sie bei Voreinsendung der Portokosten in gängigen Briefmarken bei uns bestellen. Dabei sind die Portokosten unter dem Ge­sichtspunkt zu kalkulieren, daß ein Heft in der Regel etwa 100 gr. wiegt und in der BRD jeweils als „Büchersendung“ zugesandt wird.

3.   Wir erwägen

a)   2007 noch einmal einen Nachdruck, diesmal aus den Jahrgängen 1993-2006, zusam­menzustellen, ähnlich dem 1994 im GNN-Verlag erschienenen Band „Wider die Resignation der Linken“. (Er ist übrigens über unsere Adresse für 9 Euro noch greifbar!)

b)   2008 eine über das Jahr 1956 hinaus bis in die Gegenwart fortgeführte und über­arbeitete Fassung der Gedanken und Erinnerungen von Hanfried Müller zu publizie­ren, wie er sie in den WBl (ab 4/91, S. 15) unter dem Titel „Die Begegnung evangeli­scher Theologie mit dem Historisch-dialektischen Materialismus - Holzweg? Irrweg? Wegerkundung? Eine Apologie“ begonnen hatte. (1997 im Pahl-Rugenstein-Verlag in dem Band Sie haben das Recht zur Revolution bejaht. Christen in der DDR, hrsg. von Martin Balzer und Christian Stappenbeck, S. 137ff. z.T. nachgedruckt.)

4.   Der Preis dieser Publikationen ergibt sich natürlich aus deren Umfang und Auflagenhöhe, und die Auflagenhöhe wiederum hängt von der Zahl verbindlicher Vorbestellungen ab.

Ob es sinnvoll wäre, a) solch ein Reprint und b) solchen Rück- und Ausblick wie „Die Begegnung evangelischer Theologie mit dem historisch-dialektischen Materialismus“ zu drucken, hängt natürlich davon ab, wieviel Interesse daran besteht. Darum bitten wir Sie, uns (z.B. mit der Postkarte aus dem Umschlag dieses Heftes) Ihr Interesse zu bekunden.

Dabei können folgende Angaben als Anhaltspunkt für die voraussichtlichen Preise die­nen: der Druck des Reprints (im Umfang von 250 Seiten) würde gegenwärtig bei einer Aufl. von 100 Stck. pro Stück 13.- Euro, bei einer Aufl. von 250 Stck. 7,40 Euro kosten, der Druck der „Begegnung ... “ (im Umfang von 350 Seiten) bei einer Aufl. von 100 Stck. 19,50, bei einer Aufl. von 250 Stck. 8,80.- Euro.

Um Ihre Entscheidung über eine verbindliche Bestellung (von der die Auflagenhöhe ab­hängig ist) zu erleichtern, nennen wir trotz dieser Kalkulationsprobleme Höchstpreise. Der Umfang hängt dann von der Auflagenhöhe, also von der Zahl der Bestellungen ab.

Wir fragen also:

(1)   Wieviel Exemplare des Reprint bis zu einem Preis von maxima10 Euro bestellen Sie verbindlich?)

(2)   Wieviel Exemplare von Hanfried Müller, „Die Begegnung Evangelischer Theologie ... bis zu einem Preis von maximal  20.- Euro bestellen Sie verbindlich?


   Zurück



Verbindliche Vorbestellung

Ich bestelle verbindlich zum Zeitpunkt des Erscheinens im Jahre 2007 ...... Exemplar(e) des Nachdrucks aus den WBl 1994-2006 bis zu einem Preis von höchstens 10.- Euro

Name und Adresse:

 

 

 

Ich bestelle verbindlich zum Zeitpunkt des Erscheinens im Jahre 2008 ...... Exemplar (e) von

Hanfried Müller, Die Begegnung evangelischer Theologie mit dem historisch-dialektischen Materialismus - Holzweg? Irrweg? Wegerkundung? Eine Apologie zu einem Preis von höchstens 20.- Euro

Name und Adresse:

 

 

 

Ich bin bereit, als Redakteur/Verleger/Buchändler nach Erscheinen dieser Druckerzeugnisse zu deren Verbreitung, z. B. durch Rezensionen oder Auslagen, beizutragen.

Name und Adresse:

   Zurück



Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration

im Rahmen der Liebknecht-Luxemburg-Ehrung am 14. Januar 2007

„Das Geschäft gedeiht auf Trümmern. Städte werden zu Schutthaufen. Dörfer zu Friedhöfen. Länder zu Wüsteneien. Bevölkerungen zu Bettlerhaufen. Kirchen zu Pferdeställen: Völkerrecht, Staatsverträge, Bündnisse, heiligste Worte, höchste Autorität in Fetzen gerissen; ... Elend und Verzweiflung überall.“ Dies schrieb Rosa Luxemburg vor 90 Jahren. Sie und Karl Liebknecht geißelten nicht nur die Schrecken des Krieges. Ebenso benannten sie dessen gesellschaftliche Ursachen, organisierten sie den Widerstand gegen das Morden und jene, die davon profitieren. Nicht zuletzt ihrer revolutionären Antikriegshaltung wegen wurden sie umgebracht.

Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht ehrend wenden wir uns gegen imperialistische Kriege und gegen US-amerikanische Weltherrschaftspläne. Unsere besondere Solidarität gehört den Völkern Iraks, Palästinas, des Libanon sowie den geschundenen Menschen Afghanistans. Und dem kubanischen, venezolanischen und bolivarischen Volk nicht minder. Unsere Solidarität gehört ebenso der israelischen Friedensbewegung. Wir demonstrieren gegen jegliche direkte und indirekte Kriegsbeteiligung Deutschlands, gegen alle aggressiven Bestrebungen der EU und der NATO. Wir demonstrieren gegen den untrennbar mit Krieg und horrenden Rüstungsausgaben verbundenen rapiden Sozialabbau. Wir stellen uns gegen die zunehmenden Beschränkungen von Freiheitsrechten unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung. Die außerparlamentarische Opposition, der Protest auf der Straße sind nötiger denn je. Und die auf der Straße brauchen die parlamentarische Unterstützung der Linken wie das tägliche Brot.

Wir wehren uns gegen faschistoide Tendenzen. Wir demonstrieren gegen Nazis, Rassismus, Antisemitismus und Nationalismus. Wir werden zeigen, daß wir dem Antifaschismus, der internationalen Soldidarität und dem Humanismus auf besondere Weise verpflichtet sind.

Wir - Linke unterschiedlicher Strömungen - werden am 14. Januar 2007 friedlich unsere Standpunkte und Forderungen bekunden. Wir rufen zu einem breiten Bündnis auf.

10.00 Uhr vom U-Bhf. Frankfurter Tor zur Gedenkstätte der Sozialisten. Am 15. 1. 2007 findet um 18.00 Uhr der Zug vom Olof-Palme-Platz zu den Denkmälern von Karl und Rosa am Landwehrkanal statt. Den Aufruf kann man online unterzeichnen: www.ll-demo.de.  Dort stehen bereits 70 Namen.



Postkarte


Absender:

(Bitte sehr deutlich schreiben!)

 

 

 

 

Ich empfehle insbesondere folgende Beiträge

in den beabsichtigten Nachdruck aufzunehmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An die

Redaktion der Weißenseer Blätter

p.A. Prof. Dr. Hanfried Müller

 

Ehrlichstraße 75

10318 Berlin

 

 


Bitte hier ausschneiden­

   Zurück



 


Weißenseer Blätter

Verlag und v.i.S.d.P. Hanfried Müller, Ehrlichstraße 75 - D - 10318 Berlin

Internet-Adresse der WBl.: www.weissenseerblaetter.de

Die WBl erscheinen dreimal jährlich. Der Bezug ist unentgeltlich. Unverkürzter Nachdruck ist bei Quellenangabe und Lieferung eines Belegexemplars gestattet. (Kürzungen bedürfen der Zustimmung der Redaktion.) Wir bitten unter dem Kennwort „WBl“ und wenn möglich unter An­gabe der Beziehernummer (rechts oben im Adressenetikett) um Spenden auf unser Konto bei der

 Berliner Volksbank, BLZ 100 900 00, Kto.-Nr. 3711708013 (Müller)

Die Printausgabe der WBl wird mit Abschluß des 25. Jahrganges Ende 2006 eingestellt!


 



[1] Auf den  - gewiß noch weiter zu diskutierenden - Begriff der „Frühsozialistischen Revolution“ komme ich im letzten Abschnitt dieses Essays, der sich den „Perspektiven“ widmet, ausführlicher zurück.

[2] Zwar sollen sie immerhin im Internet sporadisch weitergeführt werden, sind dort allerdings vielen älteren Lesern wahrscheinlich leider unzugänglich.

Übrigens habe ich bewußt formuliert, daß wir sie einstellen wollen,  nicht etwa müssen. Die Gründe für diese Entscheidung nenne ich am Schluß dieses Rechenschaftsberichtes.

Von den 105 Heften der WBl sind die meisten - allerdings keine geschlossenen Jahrgänge - durch seinerzeitigen Überdruck oder Remittendenexemplare noch lieferbar. Sie können von Interessenten unter unserer bisherigen Verlagsadresse (Müller, Ehrlichstr. 75, 10318 Berlin) gegen Voreinsendung der Portokosten bestellt werden. Für die Kalkulation der Portokosten ist davon auszugehen, daß die meisten Einzelhefte jeweils 100 Gramm wiegen.

[3] Abgedruckt in: Wider die Resignation der Linken. Kirchen- und Zeitgeschichte im Spiegel der Weißenseer Blätter, Nachdrucke aus den Jahren 1982-1992, Stimmen gegen Antikommunismus, Konterrevolution und Annexion (ISBN 3-926922-25-7 im GNN-Verlag), S. 33 - Dieser Band ist übrigens beim Verlag und bei der Redaktion der WBl noch greifbar.

[4] ebd., S. 110

[5] ebd., S. 141

[6] ebd., S, 201

[7] „http.//de.wikipedia.org/wiki/Weißenseer_Arbeitskreis“ vom 26. II. 2006

[8] WBl 1/88, S. 58. Hager hatte sich in einer Rede am 14. 1. 88 auf die Polemik der WBl 5/87, S. 47 bezogen und wir hatten darum gebeten, diesen Abschnitt dokumentieren zu dürfen.

[9] der im Imperialismus historisch steril und so mörderisch und selbstmörderisch wird, daß der Faschismus fast als Vorstufe zu seiner Gesamtentwicklung erscheinen kann

[10] In satirischer Form hatten die WBl die Frage nach der politischen Linken schon einmal 1984 behandelt: „Wie links sind eigentlich die Weißenseer Blätter?“, nachgedruckt in Wider die Resignation ..., S. 21.

[11] ebd., S. 17 - Der „Weißenseer Arbeitskreis“ entstand als kirchlicher Diskussionskreis, der sich nach seinem zunächst ständigen Versammlungsort im Stephanusstift in Berlin-Weißensee benannte.

[12] An diesem Tage trafen sich Erich Honecker mit einer staatlichen und Albrecht Schönherr mit einer kirchlichen Delegation zu einem Gespräch, in dem beide Seiten durch zum Teil wahrheitswidrige Unterstellungen, z.B. der Bund Evangelicher Kirchen in der DDR habe sich gegen die Neutronenbombe ausgesprochen, eine tatsächlich nicht gegebene Gemeinsamkeit vortäuschten.

[13] Die Kirche folgte damit nur der damaligen imperialistischen Linie, den Antikommunismus im Zuge sogenannter „Entspannungspolitik“ flexibler und damit für diese Zeit effektiver zu fassen

[14] Das Thema „Kirche im Sozialismus“ in seiner ganzen Ambivalenz durchzieht darum auch viele Ausgaben der WBl bis 1989; es war, als „Wider die Resignation der Linken ...“ erschien, für einen ähnlichen Sammelband vorgesehen, der leider nie erscheinen konnte. Darum wäre es sinnlos, hier im Einzelnen Belege zu nennen, die die meisten Leser ohnehin kaum nachschlagen könnten, es sei denn in Bibliotheksbeständen. Deshalb seien hier einige Zentralbibliotheken genannt, die die WBl vollständig bezogen haben, z.B: Staatsbibliothek und Berliner Stadtbibliothek sowie die Theol. Abt. der Universitätsbibliothek in Berlin und das Frankfurter und Leipziger Bibliographische Institut.

[15] Vgl. dazu die, leider beim Erscheinen des Sammelbandes „Wider die Resignation der Linken“ noch nicht vorliegende, Information von Hanfried Müller über seine Beziehungen zum MfS in WBl 5/94, S. 43: Ermittlungsverfahren ... wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Tatsächlich hatte 1954 nur ich mit dem Ministerium des Innern und (damals noch) seinem Staassekretariat (später Ministerium) für Staatssicherheit eine kontinuierliche Kooperation vereinbart; aber von Anfang an fanden nahezu alle Gespräche gemeinsam mit meiner Frau in unserer Wohnung statt. Die festen Regeln der „Konspiration“ wurden von beiden Seiten nicht so formalistisch verstanden, wie man im allgemeinen vermutet

[16] Nur Gerhard Bassarak hatte Bedenken dagegen, ein Blatt herauszugeben, das eventuell wie die um sich greifenden Samistad-Publikationen und darum mit ihnen verwechselbar ohne förmliche Drucklizenz nur „für den innerkirchlichen Gebrauch“ erscheinen würde.

[17]   WBl 1/1982, S. 43

[18] Diese jeweilig einzeln beantragte Druckgenehmigung setzte voraus, daß wir kein „Periodikum“ wurden; darum mußten wir jeweils pro Jahr eine unterschiedliche Zahl von Heften herauszubringen. Das bot aber den Vorteil, daß wir nicht den strengeren Anforderungen an die sozialistische Presse unterworfen waren. Für uns gab es praktisch keinerlei „Zensur“. Nur einmal vereinbarten wir mit dem „Lektor für nichtlizenzpflichtige Druckerzeugnisse“, daß wir einen Satz in einen Artikel einfügten, den er streichen könne, um zu zeigen, daß er als „Zensor“ tätig sei.

[19] Vgl. dazu: Hanfried Müller, Die Frankfurter Erklärung der Kirchlichen Bruderschaften vom 4. Oktober 1958, Heft 10 der „Hefte aus Burgscheidungen“, hrsg. v. d. Zentr. Schulungsstätte „Otto Nuschke“ in Verb. m. d. PL d. CDU.

[20] Die Zeitschrift „Unterwegs“ - nicht zufällig 1947 von der französischen Militärregierung in Westberlin lizensiert - wirkte zunächst antiklerikal und antifaschistisch orientierend ganz im Sinne der antifaschistisch-demokratischen Neuordnung, wurde dann allerdings in der Alternative zwischen der durch die Befreiung eröffneten sozialistischen Perspektive und der bürgerlich-imperialistisch-demokratischen Restauration immer neutralistischer und zuletzt unter zunehmendem SPD-Einfluß immer antikommunistischer.

[21] Dietrich Bonhoeffer, Widerstand und Ergebung, 1. Aufl. München 1951, Hrsg.: Eberhard Bethge

[22] Diese Religionskritik Bonhoeffers  wurde sehr häufig in den WBl behandelt, zuletzt in Heft 1/06, S. 3

[23] „Junge Brüder“ wurden in der Bekennenden Kirche diejenigen Nachwuchskräfte genannt, die sich nicht von den deutschchristlichen Konsistorien hatten prüfen lassen, darum kein reguläres Pfarramt bekommen konnten und als „Illegale“, ökonomisch völlig ungesichert, Pfarrdienste in der Bekennenden Kirche wahrnahmen.

[24] http.//de.wikipedia.org/wiki/Weißenseer_Arbeitskreis“ vom 26. II. 2006

[25] Kirchl. Jahrbuch, Gütersloh 1963, S 181-185

[26] Hanfried Müller, Von der Kirche zur Welt, 1. Aufl Berlin u. Hamburg 1961, 2. Aufl. 1966, darin im Nachwort S. 428 ein grundsätzlicher Rückblick auf die Veränderung der kirchlichen Lage in der DDR zwischen 1958 und 1966.

[27] Kirchl. Jahrbuch 1963, S. 194-198 [auch dokumentiert in: Hanfried Müller, Evangelische Dogmatik im Überblick, 1. Aufl. 1978, Bd. II, S. 304ff. , 2.Aufl. 1989 (beim Vf. noch erhältlich) S. 288].

[28] Diese eine Gegenstimme eines der treuesten Glieder des WAK, einer Nichttheologin, beruhte auf dem Mißverständnis einer theologischen Formulierung in den „Sieben Sätzen“.

[29] Brief an Eberhard Bethge vom 25. 6. 42 im D-Zug Berlin-München, in Evang. Theologie Heft 4/5, 1955, S. 158 - Hervorhebung H.M.

[30] Kirchl. Jahrbuch 1963, S. 194-198

[31] Rosemarie Müller Streisand hatte in ihrem Buch, Luthers Weg von der Reformation zur Restauration die reformatorische Theologie des „jungen“ Luther ausführlich der restaurativen Theologie des „alten“ Luther entgegengestellt, der sich seit den Wittenberger Unruhen von 1521 kontinuierlich rückentwickelt hatte.

[32] A.a.O., Kirchl. Jahrbuch ... , „Von der Freiheit der Kirche zum Dienen“, Satz V.

[33] In diesem Sinne sollten Christian Stappenbeck und ich die Hefte redigieren und haben das bis 1989/90 gemeinsam getan. Seitdem schrumpfte der Redaktionskreis immer mehr zusammen. Jüngere und besonders aktive Redaktions­glieder (wie auch Christian Stappenbeck und Dieter Kraft) verloren ihre akademischen Positionen und damit viel Zeit für gesellschaftliche und kirchliche Aktivitäten, andere wurden zunehmend älter, so daß zuletzt meine Frau und ich die WBl, unter gelegentlicher Hilfeleistung des einen oder anderen, allein redigieren und herausgeben mußten.

[34] Wir haben oft versucht, das so wenig „theologisch“ wie möglich zu artikulieren, um es auch historisch-dialekti­schen Materialisten, die aller „Religion“ (mit Recht!) skeptisch begegnen, verständlich zu sagen. Aber wenn wir ih­nen erklärten, was es für uns bedeute, Christ zu sein, dann meinten sie oft, auch wenn sie es wohl aus Gründen des Taktes nicht immer so deutlich sagten: Bleibt uns vom Leibe mit eurer Theologie, denn worum es euch eigentlich geht, wissen wir ohnehin besser als ihr: nämlich um Religion! - Auf unserer Seite allerdings steht es mit der Fähig­keit, historisch-dialektische Materialisten von ihren Grundaussagen her zu verstehen, kaum besser. Viele (auch sogenannte „fortschrittliche Christen“) rufen, wenn historisch-dialektische Materialisten von der materiellen Basis allen gesellschaftlichen Überbaus reden, gelangweilt aus: Bleibt uns vom Leibe mit euren Fragen nach der Abschöp­fung von Mehrwert, nach Lohn, Preis und Profit, mit eurer ganzen Ökonomie, und wenn sie das ‘Kapital’ lesen, räsonieren sie (so wie die historisch-dialektischen Materialisten ihnen gegenüber meinen, eigentlich gehe es ihnen doch immer nur um „Religion“), es ginge immer nur „um einen Sack Tee und eine Elle Leinwand“.

[35] allerdings in allzu enger Bindung an die Terminologie im 16. Jahrhundert, in der man die Begriffe „Religion“ und „Theologie“ oft kaum unterschied und eigene Theologie als wahre Religion („religio vera“) und alle anderen Religionen“, insbesondere die in der christlichen Welt zur religio civilis gewordene römisch-katholische, als falsche („religio falsa) „Religion“ verwarf.

[36] Karl Barth, Kirchliche Dogmatik II/2, Zollikon1938, S. 304, § 17

[37] ebda., S. 305, § 17,1

[38] ebda., S. 324, § 17,2

[39] ebda., I/2, S. 356, § 17,3

[40] ebda., I/2,  S. 357.

[41] Dazu in „Wieder die Resignation ...“, S. 256

[42] Im Einzelnen wären dazu eine ganze Reihe von Beiträgen zu nennen: z.B. Hanfried Müller, Religio rediviva oder die Beschwörung der Kontingenz, WBl 4/85, S, 2 , Hanfried Müller und Hans Moritz, Beginn eines Dialogs, WBl 5/85, S. 45, WBl 1 /86, S. 26, 30, dann der ganze theologische Teil des Heftes 4 /86, insbesondere Die Beschwörung der Kontingenz und das Evangelium vom Gott der Gottlosen und schließlich die Zwischenbilanz zum „Religions­gespräch“ in den WBl 6/86, S. 4.

[43]   Kirchl. Jahrb., a.a.O., Satz V

[44] Der Begriff „bürgerliche Religion“, civil religion“ meint nicht so sehr im soziologischen Sinne bürgerlich=bourge­ois als vielmehr bürgerlich=gesellschaftlich. In diesem Sinne wurde das „Christentum“ (ein dem Neuen Testament völlig fremder Begriff!) seit Konstantin im Feudalismus zunehmend zu dessen „civil religion“, dann seit Schleiermacher zur „civil religion“ der bürgerlichen und später von den USA ausgehend zur allgemeinen Religiosität der faschistoid-imperialistischen Gesellschaft.

[45]   S. z.B. WBl 2/2006, S. 2

[46] Mit dem Potsdamer Abkommen und spätestens mit dem Vertrag von Görlitz war ja das Territorium, das man vordem (gemeinsam mit Niedersachsen und dem Ostteil Hessens) „Mitteldeutschland“ genannt hatte, zu „Ost­deutschland“ geworden, und nur extreme Revanchisten und Chauvinisten nannten es gern weiterhin in Polemik gegen die Oder-Neiße-Friedensgrenze „Mitteldeutschland“.

[47] Er überschrieb z. B. einen Aufsatz in „Unterwegs“ bezeichnender Weise: „Die Kirche zwischen Ost und West“.

[48] Noch in jüngster Zeit wurden die WBl in der Arbeiterstimme Nr 152, S. 31, einem Nachfolgeorgan der KPO Talheimers, in einer Besprechung der PDS-Geschichte von Manfred Behrend aus der Feder Siegfried Prokops als „vermeintlich links“ bezeichnet

[49] Vgl. zum Folgenden den instruktiven Aufsatz von H. H. Holz, Linke in Deutschland, in WBl 3/05, S. 31

50 Neue Volksstimme / Kommunistische Zeitung, Wien, Febr. 2006, S.21

[51] MEW, Bd, 19, S. 21 - Marx und Engels waren aus gutem Grund sehr zurückhaltend im Blick auf Voraussagen über die Entwicklung vom Beginn der antikapitalistisch-sozialistischen Revolution bis zur Etablierung einer reifen kommunistischen Gesellschaft. Nachdem nun in Europa die Konterrevolution von 1989 nach der ersten „Phase“ der Revolution deren kontinuierlichen revolutionären Fortschritt abgebrochen oder unterbrochen hat, wird diese Frage im Blick auf die reifere Wiederaufnahme des revolutionären Prozesses - zunächst theoretisch - zunehmend aktuell.

[52] Bei der Unterscheidung zwischen revolutionärem Stolz und wehrmütiger Nostalgie spielt die rationale oder emotionale Wortwahl eine erhebliche Rolle; z.B. weckte und weckt es unterschiedliche Befindlichkeiten, ob man eine der bedeutendsten Errungenschaften des Sozialismus rational soziale Sicherheit oder sentimental Geborgenheit nannte und nennt und damit den Gedanken an eine spießbürgerliche Behaglichkeit nahelegt, was unvermeidlich auf jeden Jugendlichen provozierend wirkt und ihn darum eher zum Rebellen in einem Generationskonflikt als zum Revolutionäre im Klassenkonflikt macht. Es ist doch kein Zufall, daß sich über Generationen hinweg junge Menschen für Che Guevara und Fidel Castro begeistern, und beide sind ja nun wirklich kein Vorbild für ein Leben in „Geborgen­heit“,  wohl aber Kämpfer für soziale Sicherheit - nicht die eigene, sondern die anderer!

* Bei der Vierteljahrversammlung der Handelskammer von Manchester, die heute nachmittag abgehalten wurde, fand eine lebhafte Diskussion über die Freihandelsfrage statt. Eine Resolution wurde eingebracht in dem Sinne, daß ‚man 40 Jahre vergebens darauf gewartet hat, daß andre Nationen dem von England gegebenen Beispiel des Freihandels folgen, und die Kammer nun die Zeit für gekommen hält, diesen Standpunkt zu ändern‘. Die Resolution wurde mit nur einer Stimme Mehrheit abgelehnt, bei dem Stimmenverhältnis von 21 für und 22 dagegen. (‚Evening Standard‘, 1. Nov. 1886.)“ (MEW, Bd. 23, S. 39/40)

[53] Leo Mayer, Beiträge zur Monopol-und Imperialismus­theorie, Topos, Heft 24, 2005, S.85

[54] Ebenda, S.86/87

[55] Ebenda S.59

[56] Ebenda S.76

[57] W. I. Lenin, Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus, Lenin Werke, Bd.22, S.255

[58] Ebenda, S.241

[59] Scholl-Latour, Weltmacht im Treibsand, Propyläen  Verlag, Berlin 2004, S.27.

[60] Karl Marx, Das Kapital, MEW, Bd. 25, S. 266

[61] Ebenda, S.267

[62] Leo Mayer, a.a.O. S. 61

[63] Ebenda, S. 79

[64] W.I.Lenin, Über die Junius Broschüre, Lenin Werke, Bd.22, S.321

[65] Karl Marx/Friedrich Engels, Revue, MEW, Bd.7, S.440.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschrift 1/Zentriert

 

 Überschrift 2 / Zentriert

 

 

Überschrift  3/ Links

Überschrift 4/ Links

 

Text

Text

Titel

 

Text

Titel